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   OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20   

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OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20 (https://dejure.org/2022,39973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.12.2022 - 12 KN 101/20 (https://dejure.org/2022,39973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 12 KN 101/20 (https://dejure.org/2022,39973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; § 5 NROG; § 7 ROG
    Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales Raumordnungsprogramm betreffend die Verwirklichung von größeren Windenergieanlagen; Festlegung einer Fläche zum Vorranggebiet für die Windenergienutzung; Vorranggebiet im Bereich einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; NROG § 5; ROG § 7
    Hubschraubertiefflugstrecke; Konzentrationsflächenplanung; Normenkontrollantrag; Regionales Raumordnungsprogramm; Windenergie; Feststellung der Unwirksamkeit eines RROP (Windenergie)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; NROG § 5; ROG § 7
    Hubschraubertiefflugstrecke; Konzentrationsflächenplanung; Normenkontrollantrag; Regionales Raumordnungsprogramm; Windenergie; Feststellung der Unwirksamkeit eines RROP (Windenergie)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hubschraubertiefflugstrecke vs. Windenergienutzung

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Windkraftplanung im Großraum Braunschweig unwirksam

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie hier - gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.2021 - 4 BN 69/20 -, juris, Rn. 8, v. 12.11.2020 - 4 BN 15/20 -, juris, Rn. 6, und v. 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -juris, Rn. 7, m. w. N.; Senatsurt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl.

    Der Möglichkeit, unter Verweis auf die Gesamtgröße eines Vorranggebiets Nicht- und Mindereignungen darin enthaltener Teilflächen hinzunehmen, sind rechtliche Grenzen gezogen (vgl. dazu im Einzelnen: Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 92).

    Deshalb bleibt es insoweit bei der Grundregel (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 93) des § 11 Abs. 3 Satz 1 ROG, wonach "für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Raumordnungsplan" maßgebend ist, wobei sich die Einbeziehung absehbarer zukünftiger Entwicklungen an der (Mindest-)Geltungsdauer eines RROP von zehn Jahren ( § 5 Abs. 7 NROG ) zu orientieren hat.

    Danach ist der drei km breite Korridor einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke von "Bauvorhaben, die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für den Flugbetrieb darstellen", und damit grundsätzlich auch von WEA der heute gängigen Größe, freizuhalten und deshalb mit einem harten Tabu belegt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 101, m. w. N.).

    Vielmehr hätte der Antragsgegner allenfalls diejenigen Teilflächen überplanen dürfen, die nicht in den Korridor fallen oder bei denen ausnahmsweise trotz Einbeziehung in den Korridor auch aus Sicht der Bundeswehr keine Beschränkungen für WEA bestanden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, a. a. O., juris, Rn. 98 und 101).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Im Einvernehmen mit dem Antragsgegner wurde u. a. im Hinblick auf die Auswertung eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Senats (vom 5. März 2019 - 12 KN 202/17 - zum RROP der Region Hannover) die Genehmigungsfrist bis Ende November 2019 verlängert.

    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Normenkontrollantrags auf einen Teil der Norm (hier auf die Festlegung nur eines der Vorranggebiete) ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags zu beantworten (vgl. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - 12 KN 243/17 -, juris, Rn. 105, und Senatsurt. v. 5.3.2019 - 12 KN 202/17 -, juris, Rn. 91, m. w. N.).

    Denn hinter der am Gemeinwohl ausgerichteten Funktion der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle muss das individuelle, nach § 88 VwGO in anderen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich maßgebende Interesse des jeweiligen Antragstellers zurückstehen, die Erklärung der Nichtigkeit auf den Umfang des gestellten Antrags zu begrenzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3/91 -, juris, Rn. 28; Senatsurt. v. 5.3.2019 - 12 KN 202/17 -, juris, Rn. 152).

    Diese Grundsätze sind auf die Beurteilung des Umfangs der Unwirksamkeit von Raumordnungsplänen bei Fehlern dieses Plans entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2019, a. a. O., Rn. 152 ff.).

    In einer späteren Entscheidung (vgl. Urt. v. 5.3.2019, a. a. O., juris, Rrn. 91 und 156 f.) hat der Senat grundsätzliche Bedenken gegen ein solches Vorgehen geäußert (vgl. kritisch gegen eine Teilbarkeit insoweit auch Starnofsky, a.a.O., S. 139 f., § 5 Anm. 8.4.2), ist ihnen mangels Entscheidungserheblichkeit aber nicht näher nachgegangen, da eine Teilbarkeit jedenfalls für den damaligen Einzelfall zu verneinen war.

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838 ; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat ( BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 13, und Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, juris, Rn. 6).

    Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder der Verbandsversammlung über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, a. a. O., juris, Rn. 61).

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Hieran gemessen hat es der erkennende Senat in der Vergangenheit bei Mängeln eines RROP für möglich erachtet, ein solches lediglich insoweit für unwirksam zu erklären, als eine bestimmte Fläche materiell-rechtlich zu Unrecht als "kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet" für die Windenergienutzung festgelegt wurde (vgl. Urt. v. 17.10.2013 - 12 KN 277/11 -, juris, Rn. 32 ff. und 68).

    Denn es liegt auf der Hand, dass der Regelungsgehalt der Festlegung nicht in ihr Gegenteil verkehrt, also aus einem Vorranggebiet kein "Ausschlussgebiet"/ keine Ausschlusszone geschaffen werden darf (vgl. schon Senatsurt. v. 17.10.2013, a. a. O., juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Vielmehr ergab sich aus der Stellungnahme des Bundesamtes vom 23. August 2018 und deren Erläuterung vom 22. Februar 2019 eine inzwischen auch gerichtsbekannte (vgl. Senatsurt. v. 12.4.2021 - 12 KN 11/19 -, juris, Rn. 99, und v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 73) neuere Verwaltungspraxis der Bundeswehr, die auf der Grundlage einer zwar unveränderten Außenrechtslage, sehr wohl aber modifizierten Innenrechtslage - hier der o. a. Zentralvorschrift Tiefflug - verständlich wird.

    Auch von der - wegen der Aussichtslosigkeit weiterer Aufklärung - demnach nach der Senatsrechtsprechung allenfalls noch in Betracht kommenden Möglichkeit (vgl. Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 11/19 -, juris, Rn. 93), das Vorranggebiet "Seershausen 01"infolge seiner stark eingeschränkten Eignung lediglich als "zweitklassiges" Vorranggebiet vorzusehen, hat der Antragsgegner keinen erkennbaren Gebrauch gemacht.

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Vielmehr ergab sich aus der Stellungnahme des Bundesamtes vom 23. August 2018 und deren Erläuterung vom 22. Februar 2019 eine inzwischen auch gerichtsbekannte (vgl. Senatsurt. v. 12.4.2021 - 12 KN 11/19 -, juris, Rn. 99, und v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 73) neuere Verwaltungspraxis der Bundeswehr, die auf der Grundlage einer zwar unveränderten Außenrechtslage, sehr wohl aber modifizierten Innenrechtslage - hier der o. a. Zentralvorschrift Tiefflug - verständlich wird.

    Danach sei in einem Genehmigungsverfahren einem dortigen Vorhaben von zehn WEA gemäß § 14 LuftVG zugestimmt worden - eine solche Zustimmung spräche für die Vereinbarkeit dieses Vorhabens auch mit der Nutzung der Hubschraubertiefflugstrecke, weil die Landesbehörde nach den Erkenntnissen des erkennenden Senats (vgl. etwa Urt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 49) ihre Zustimmung nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt erteilt.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Beschl. v. 18.5.2020 - 12 KN 243/17 -, juris, Rn. 112, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, juris, Rn. 169, v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, juris, Rn. 51, v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 28; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 62; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, juris, Rn. 18) muss einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. Senatsurt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838 ; Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494; zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.

    Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder der Verbandsversammlung über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, a. a. O., juris, Rn. 61).

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Dies gilt sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis (vgl. Hager, in: Kment [Hrsg.], ROG, 1. Aufl., § 11 Rn. 85; Spannowsky, in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2. Aufl., § 11 Rn. 68, unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 3.7.1995 - 4 NB 11/95 -, juris, Rn. 11, zu § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; sowie zu Letzterem auch Nds. OVG, Urt. v. 21.9.2022 - 12 KN 43/22 -, S. 15 f. der Abschrift, sowie Petz, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: August 2022, § 214, Rn. 128; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, 121. Aktualisierung 2022, § 214, Rn. 115; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 214, Rn. 19).

    Dies würde auch zu einem mit dem Rechtscharakter von Raumordnungsprogrammen unvereinbaren Schwebezustand führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.7.1995 - 4 NB 11/95 -, a. a. O., juris, Rn. 10 - für die Bauleitplanung).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838 ; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat ( BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 13, und Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, juris, Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Beschl. v. 18.5.2020 - 12 KN 243/17 -, juris, Rn. 112, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, juris, Rn. 169, v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, juris, Rn. 51, v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 28; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 62; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, juris, Rn. 18) muss einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. Senatsurt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838 ; Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494; zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838 ; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17

    Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm;

  • BVerwG, 29.04.2021 - 4 BN 69.20

    Konzentrationszonenplanung für die Windenergie in einem Flächennutzungsplan

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 12 MN 26/19

    Anordnungsgrund; Nachteil; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 BN 15.20

    Artenschutzrechtliche Bedenken können der Darstellung einer Konzentrationsfläche

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17

    Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 22/10

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer durch eine neue Konzentrationsplanung

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17

    Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster;

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11

    Voraussetzungen einer wirksamen, die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 146/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2015 - 12 KN 216/13

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Konzentrationsfläche;

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Das Normenkontrollgericht hat bei seiner Entscheidung über die beantragte Feststellung der Teilunwirksamkeit der Rechtsnorm über den gestellten Antrag hinauszugehen, wenn der antragsgemäß für unwirksam zu erklärende Teil mit anderen, nicht angegriffenen Teilen der Rechtsnorm in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 26; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 103/21-, juris Rn. 59; NdsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2022 - 12 KN 101/20 -, juris Rn. 119; BayVGH, NK-Urt. v. 1. September 2022 - 15 N 21.2289 -, juris Rn. 48; OVG NRW, NK-Urt. v. 6. Dezember 2017 - 7 D 100/15.NE-, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 76/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Regionalplan; Teilbarkeit;

    Das Normenkontrollgericht hat bei seiner Entscheidung über die beantragte Feststellung der Teilunwirksamkeit der Rechtsnorm über den gestellten Antrag hinauszugehen, wenn der antragsgemäß für unwirksam zu erklärende Teil mit anderen, nicht angegriffenen Teilen der Rechtsnorm in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 26; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 103/21-, juris Rn. 59; NdsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2022 - 12 KN 101/20 -, juris Rn. 119; BayVGH, NK-Urt. v. 1. September 2022 - 15 N 21.2289 -, juris Rn. 48; OVG NRW, NK-Urt. v. 6. Dezember 2017 - 7 D 100/15.NE-, juris Rn. 20).
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