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   OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97   

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https://dejure.org/1998,10884
OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97 (https://dejure.org/1998,10884)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.1998 - 11 L 2222/97 (https://dejure.org/1998,10884)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 11 L 2222/97 (https://dejure.org/1998,10884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 86 Abs. 2 VwGO; § 138 Nr. 3 VwGO; § 144 Abs. 4 VwGO; § 173 VwGO; § 295 Abs. 1 ZPO; § 531 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen; Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen; Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - 6 S 440/96

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Aufstellung eines Gesamtplans durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nur die Berücksichtigung formell ordnungsgemäßer, substantiierter und entscheidungserheblicher Beweisanträge gebietet (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.5.1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 226; Urt. v. 18.5.1995, DVBl. 1996, 40; Urt. v. 25.6.1986, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, vor § 74 AsylVfG Rdnr. 156 u. § 78 AsylVfG Rdnr. 152; differenzierend Jacob, VBlBW 1997, 41 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen unsubstantiierte Beweisanträge, zu denen auch Beweisermittlungsanträge oder Ausforschungsbeweisanträge gehörten, keiner gesonderten Entscheidung im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. etwa Urt. v. 25.6.1986, aaO., u. Beschl. v. 29.3.1995, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266; kritisch Jacob, VBlBW 1997, 41, 44 f.).

  • BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86

    Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97
    Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, daß die Prozeßbeteiligten sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch geschaffene Prozeßsituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.8.1986, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Beschl. v. 8.12.1988, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 86 Rdnr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 11 L 6009/91

    Islamische Bewegung e.V. und Asyl;; Asylrecht; Dorfschützer; Exilpolitik; Islami

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97
    Hiervon abgesehen entspricht es auch der den Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.5.1996 - 11 L 6009/91 - u. v. 18.11.1997 - 11 L 1003/96 -), daß Kurden im Westen der Türkei vor weiteren Nachstellungen und Übergriffen im Zusammenhang mit der Weigerung, Dorfschützer zu werden, im allgemeinen hinreichend sicher sind.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nur die Berücksichtigung formell ordnungsgemäßer, substantiierter und entscheidungserheblicher Beweisanträge gebietet (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.5.1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 226; Urt. v. 18.5.1995, DVBl. 1996, 40; Urt. v. 25.6.1986, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, vor § 74 AsylVfG Rdnr. 156 u. § 78 AsylVfG Rdnr. 152; differenzierend Jacob, VBlBW 1997, 41 ff.).
  • VGH Hessen, 03.03.1997 - 12 UZ 4835/96

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über einen Beweisantrag - Verstoß gegen VwGO §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97
    Denn nach §§ 295 Abs. 1, 531 ZPO i.V.m. § 173 VwGO kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift - wozu auch ein Verstoß gegen § 86 Abs. 2 VwGO gehört nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Partei den Mangel in der ersten Instanz nicht gerügt hat, obwohl sie erschienen war und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1988, aaO.; OVG NW, Beschl. v. 20.4.1995, NVwZ-Beil. 8/1995, 59; Hess.VGH, Beschl. v. 3.3.1997, AuAS 1997, 163 = NVwZ 1997, 692 - Ls. -).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 5 LA 149/13

    Begriff der besonderen Lebensgefahr im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 1 BeamtVG;

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nur die Berücksichtigung formell ordnungsgemäßer, substantiierter und auch entscheidungserheblicher Beweisanträge gebietet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.1.1998 - 11 L 2222/97 -, juris Rn 3 m. w. N.).

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil (UA S. 12, 1. Absatz) in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise ausgeführt, warum die unter Beweis gestellte Frage nach seiner tatsächlichen und rechtlichen Einschätzung - auf die insoweit abzustellen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.1.1998, a. a. O., Rn 5; Beschluss vom 7.4.2009 - 5 LA 129/08 - Beschluss vom 11.10.2012 - 5 LA 257/11 - Beschluss vom 6.2.2013 - 5 LA 48/12 -) - für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei

    Von der Antragstellerin wird darüber hinaus - auch nach zwischenzeitlich erfolgter Akteneinsicht - nicht dargelegt, in welchem Vortrag sie durch die mangelnde Akteneinsicht gehindert gewesen sein will, was aber für die schlüssige Darlegung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erforderlich wäre (NdsOVG, Beschl. v. 29.1.1998 - 11 L 2222/97-, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 26.1.1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525).
  • OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 285/11

    Bauvorbescheid, Außenbereich, Beweisantrag, Gehörsrüge

    Soweit die Übergehung von Beweisanträgen in Rede steht, ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nur die Berücksichtigung formell ordnungsgemäßer Beweisanträge gebietet (BVerwG, Beschl. v. 24. September 2012 - 5 B 30/12 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 29. Januar 1998 - 11 L 2222/97 - juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1998 - 11 L 627/98

    Zulassungsrecht; Asyl; Gehörsrüge;; Gehörsrüge; Verfahrensfehler;

    Insofern ist der Rechtsgedanke des § 144 Abs. 4 VwGO anwendbar, weil es nicht dem Sinn der Vorschriften über die Zulassung eines Rechtsmittels entspricht, ein im Ergebnis nutzloses Berufungsverfahren wegen eines Verfahrensfehlers durchzuführen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos sein wird (vgl. Schenk, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.1.1998 - 11 L 2222/97 -).
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