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   OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18   

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OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18 (https://dejure.org/2019,11591)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2019 - 12 ME 188/18 (https://dejure.org/2019,11591)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2019 - 12 ME 188/18 (https://dejure.org/2019,11591)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 861
  • ZfBR 2019, 581
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 22 CS 14.2378

    Windkraftanlage, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Anfechtungsklage,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    In derartigen Fällen besteht nämlich das zu sichernde Recht in der aufschiebenden Wirkung der Klage (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2014 - 22 CS 14.2378 -, juris, Rn. 11, und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, NVwZ-RR 2014, 752 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25).

    Vor diesem Hintergrund ist allein die Reichweite der soeben genannten gerichtlichen Entscheidung maßgeblich für die Prüfung, ob die Beigeladene die aufschiebende Wirkung missachtet hat und deshalb Sicherungsmaßnahmen geboten sind (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2014 - 22 CS 14.2378 -, juris, Rn. 11, m w. N.).

    Grundsätzlich können alle betrieblichen oder baulichen Aktivitäten, die als private Ausnutzung der umstrittenen Genehmigung seitens der Beigeladenen einzuordnen sind (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Sep. 2018, § 80 Rn. 100 und § 80a Rn. 38, m. w. N.), eine Missachtung der gerichtlichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers darstellen und damit den erforderlichen hinreichend konkreten Grund geben (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2014 - 22 CS 14.2378 -, juris, Rn. 11, m. w. N.), einstweilige Maßnahmen zur Sicherung dieser Wirkung zu treffen.

    Was als unzulässige Ausnutzung der umstrittenen Genehmigung einzuordnen ist, bestimmt sich dabei nach deren Regelungsgehalt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2014 - 22 CS 14.2378 -, juris, Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 12 ME 25/18

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Die dagegen gerichteten Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wies der Senat durch Beschluss vom 28. Mai 2018 - 12 ME 25/18 - (RdL 2018, 275 ff., hier zitiert nach juris) mit der Maßgabe zurück, dass die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid vom 29. Dezember 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2017 und des Ergänzungsbescheides vom 8. März 2018 wiederhergestellt wurde.

    Am 30. Juli 2018 hat der Antragsteller den Erlass einstweiliger Sicherungsmaßnahmen zur Einstellung der Betriebsfortführung der vier bereits errichteten Windenergieanlagen des Windparks E. beantragt, da diese unter Missachtung der gerichtlichen Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - und vom 28. Mai 2018 - 12 ME 25/18 - beständig in Betrieb seien.

    Durch den nach Maßgabe des Beschlusses des Senats vom 28. Mai 2018 - 12 ME 25/18 - (RdL 2018, 275 ff., hier zitiert nach juris) rechtskräftig gewordenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - wurde die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 8. September 2017 - 12 A 50/18 - gegen die Genehmigung vom 29. Dezember 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2017 und des Ergänzungsbescheides vom 8. März 2018 wiederhergestellt.

    Dieser Streitwert betrug 15.000,- EUR (Senatsbeschluss v. 28.5.2018 - 12 ME 25/18 -, RdL 2018, 275 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    In derartigen Fällen besteht nämlich das zu sichernde Recht in der aufschiebenden Wirkung der Klage (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2014 - 22 CS 14.2378 -, juris, Rn. 11, und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, NVwZ-RR 2014, 752 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25).

    Auf die Erfolgsaussichten der zur Hauptsache erhobenen Klage kommt es dagegen nicht mehr an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, a. a. O., juris, Rn. 24).

    Der Streitwert für ein Verfahren gerichtet auf Erlass von einstweiligen Sicherungsmaßnahmen zur faktischen Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen folgt grundsätzlich dem Streitwert des Verfahrens auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, NVwZ-RR 2014, 752 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Er gibt dem Antragsgegner nicht auf, ein Zwangsgeld "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" anzudrohen, weil die Rechtmäßigkeit einer solchen Androhung zumindest fraglich wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, NdsVBl 2016, 312 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 61, m. w. N.) und es dem Antragsgegner überlassen bleiben soll, im Falle - etwaiger - wiederholter Verstöße das Zwangsmittel angemessen zu bestimmen.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners steht einem Erfolg des Rechtsmittels insoweit allerdings nicht schon entgegen, dass eine Erweiterung des Antragsbegehrens über das bereits in erster Instanz Verfolgte hinaus in Verfahren über Darlegungsbeschwerden grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, juris, Rn. 25, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2006 - 2 ME 661/06

    Zulässigkeit der Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, muss ein Beschwerdeführer zudem alle diese Begründungen angreifen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.6.2006 - 2 ME 661/06 -, NVwZ-RR 2006, 650 f. [650]; Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 146 Rn. 31, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Nach dem Ablauf der Beschwerdebegründungfrist kann er seine Beschwerdebegründung nur noch ergänzen, soweit der konkrete zu ergänzende Beschwerdegrund bereits innerhalb offener Frist ausreichend, insbesondere also unter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts ausgeführt worden war (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 -, ZfWG 2014, 115 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18
    Denn wie dem Senat bereits aus einem anderen Verfahren (vgl. Urt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, BauR 2019, 63 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 32) gerichtsbekannt ist, war Frau J. bis zur Neuwahl des Vorstandes des Antragstellers, die den glaubhaften Angaben seiner Anwältin nach (vgl. Bl. 300, zweiter Absatz, GA) erst am 10. November 2018 erfolgte, eine jener drei Vorstandsvorsitzenden, die nach § 6 Abs. 2 Satz 2 der Satzung des Antragstellers einzeln berechtigt sind, ihn nach außen zu vertreten.
  • BVerwG, 13.12.2021 - 4 VR 2.21

    Verpflichtung zur Duldung der Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung auf

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die §§ 64 ff. NPOG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine der Durchsetzung einer Verfügung dienende Zwangsgeldandrohung "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - Nds. VBl. 2016, 312 = juris Rn. 61; Beschluss vom 29. April 2019 - 12 ME 188/18 - DVBl. 2020, 433 ; siehe auch BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 - Buchholz 452.00 § 93 VAG Nr. 1 zu §§ 11, 13 VwVG; ferner Tilmanns, in: Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020, § 13 Rn. 84 sowie Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 12. Aufl. 2021, § 13 Rn. 4c) oder - wie hier - einer Androhung "pro Tag" enthalten.
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