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   OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17   

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https://dejure.org/2020,16492
OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17 (https://dejure.org/2020,16492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2020 - 1 KN 103/17 (https://dejure.org/2020,16492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2020 - 1 KN 103/17 (https://dejure.org/2020,16492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 ROG; § 3 Abs 1 Nr 2 ROG; § 6 Abs 1 ROG; § 7 Abs 1 S 1 ROG
    Ablauf; Ausnahme; Bestimmtheit; Bestimmtheit, hinreichende; Beteiligte; Gebietsentwicklungskonzept; Grundsatz der Raumordnung; integriertes Gebietsentwicklungskonzept; Konsensprinzip; Mehrheitsprinzip; Moor; Organisation; Regel-Ausnahme-Struktur; Torf; Torfabbau; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Raumordnungsrechtliche Regelungen zum Schutz der Moore teilweise unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 141/17

    Auslegung; Betroffenheit; Landesraumordnungsprogramm; Öffentlichkeitsbeteiligung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Diese betrafen unter anderem die Streichung des VRR Nr. 61.1 (vgl. das Parallelverfahren 1 KN 141/17); darüber hinaus wurde mit Geltung für das neue Vorranggebiet Torferhaltung Gnarrenburger Moor der heutige Satz 12 in Abschnitt 3.1.1 Ziffer 06, eingefügt.

    Das Raumordnungsrecht sei aufgeschlossen gegenüber konsensualen Lösungen, die in etlichen Gebieten - z.B. im Parallelverfahren 1 KN 141/17 - auch gefunden worden seien.

    Auch ein objektiver Zusammenhang der einzelnen Streichungen in dem Sinne, dass die eine zwangsläufig die übrigen "mitziehen" müsste, um eine in sich schlüssige Gesamtregelung zu ergeben, besteht offenkundig nicht (vgl. bereits das Zwischenurteil des Senats im Parallelverfahren vom 29.5.2018 - 1 KN 141/17 -, n.v.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Zusätzlich kann er eine Ausnahme von der Durchführung eines bestimmten Verfahrens (hier: Entwicklung eines integrierten Gebietsentwicklungskonzepts) abhängig machen; die Voraussetzungen und Bindungen eines solchen Verfahrens müssen hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54 = BRS 78 Nr. 1 = juris Rn. 27).

    Ausnahmen dürfen zusätzlich von der Durchführung eines Verfahrens abhängig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen und Bindungen eines solchen Verfahrens hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54 = BRS 78 Nr. 1 = juris Rn. 27; ebenso Kümper, in: Kment, ROG, 2019, § 3 Rn. 27 ff. und Kment, in: ders., ROG, 2019, § 6 Rn. 25 ff.).

    Zudem müssen die Anforderungen an das Verfahren gewährleisten, dass der Adressat der Zielbindung die abschließenden landesplanerischen Abwägungen nicht in Frage stellen kann (vgl. zu alledem auch BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54 = BRS 78 Nr. 1 = juris Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Zielfestlegungen können demzufolge eine Regel-Ausnahme-Struktur vorsehen; dies setzt allerdings voraus, dass der Plangeber neben der Regel auch die Voraussetzungen der Ausnahme mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = BRS 66 Nr. 5 = juris Rn. 30; Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 = BRS 76 Nr. 1 = juris Rn. 8 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung als Ziel oder Grundsatz, sondern auf den materiellen Gehalt der Planaussage an (vgl. zur Unterscheidung BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = BRS 66 Nr. 5 = juris Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind sie nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 = BRS 76 Nr. 1 = juris Rn. 7).

    Zielfestlegungen können demzufolge eine Regel-Ausnahme-Struktur vorsehen; dies setzt allerdings voraus, dass der Plangeber neben der Regel auch die Voraussetzungen der Ausnahme mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = BRS 66 Nr. 5 = juris Rn. 30; Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 = BRS 76 Nr. 1 = juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Sie kann nicht als wirksamer Grundsatz der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG verstanden werden, dem zwar die einem Ziel innewohnende verbindliche Festlegung fehlt, der aber gleichwohl im Rahmen der Abwägung auf den nachfolgenden Planungsstufen zu berücksichtigen ist (vgl. dazu beispielsweise OVG NRW, Urt. v. 6.6.2005 - 10 D 145/04.NE -, BauR 2005, 1577 = BRS 69 Nr. 2 = juris Rn. 98, 188 ff.; bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 28.12.2005 - 4 BN 40.05 -, NVwZ 2006, 458 = BRS 69 Nr. 1 = juris).
  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 103/17
    Sie kann nicht als wirksamer Grundsatz der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG verstanden werden, dem zwar die einem Ziel innewohnende verbindliche Festlegung fehlt, der aber gleichwohl im Rahmen der Abwägung auf den nachfolgenden Planungsstufen zu berücksichtigen ist (vgl. dazu beispielsweise OVG NRW, Urt. v. 6.6.2005 - 10 D 145/04.NE -, BauR 2005, 1577 = BRS 69 Nr. 2 = juris Rn. 98, 188 ff.; bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 28.12.2005 - 4 BN 40.05 -, NVwZ 2006, 458 = BRS 69 Nr. 1 = juris).
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4004/17

    Entwurf; Ermessensreduzierung auf Null; Zusicherung; Kein strikter Rechtsanspruch

    Am 24. Juli 2017 stellte die Klägerin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag (Az. 1 KN 103/17), mit dem sie sich im Wesentlichen gegen die Streichung des Vorranggebiets Rohstoffgewinnung Nr. 23 (Gnarrenburger Moor) sowie die Ersetzung durch ein Vorranggebiet für Torferhaltung im LROP 2017 wandte.

    Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 ist das vorliegende Klageverfahren bis zu einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Normenkontrollverfahren (Az. 1 KN 103/17) ausgesetzt worden.

    Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. April 2020 (Az. 1 KN 103/17) die Streichung des bisherigen Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Nr. 23 (Gnarrenburger Moor) und die dortige Festlegung eines Vorranggebietes Torferhaltung einschließlich einer dort eröffneten Ausnahmeregelung für geringfügigen Torfabbau auf Basis eines integrierten Gebietsentwicklungskonzepts im LROP 2017 für unwirksam erklärt hatte, ist das vorliegende Klageverfahren mit Beschluss vom 22. Juli 2020 fortgesetzt worden.

    Der Beklagte hat nach Ergehen der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2020 (Az. 1 KN 103/17) keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass er an der - für seine Ablehnungsentscheidung allein tragenden und für den vorliegenden Neubescheidungsanspruch daher lediglich relevanten - Auffassung, wonach das Vorhaben der Klägerin dem raumordnerischen Ziel der Torferhaltung im LROP 2017 widerspricht, nicht mehr festhält.

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 KN 141/17

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale

    Ob und inwieweit die vom Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 1 KN 103/17 geäußerten Bedenken gegen die Wirksamkeit der IGEK-Regelung in der Änderungsverordnung auch auf die ähnliche Regelung in Abschnitt 3.2.2 Ziffer 05 Sätze 8-12 LROP 2012 übertragbar sind, ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden, da das LROP 2012 nicht Prüfungsgegenstand ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel:

    Einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind Ziele indes nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 = BRS 76 Nr. 1 = juris Rn. 7; Senatsurt. v. 29.4.2020 - 1 KN 103/17 -, BauR 2020, 1423 = BRS 88 Nr. 15 = juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

    Ausnahmen dürfen zusätzlich von der Durchführung eines Verfahrens abhängig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen und Bindungen eines solchen Verfahrens hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sind ( Senatsurt. v. 29.4.2020 - 1 KN 103/17 -, BRS 88 Nr. 156 = BauR 2020, 1423 = juris Rn. 42 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54 = BRS 78 Nr. 1 = juris Rn. 27).
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