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   OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22   

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OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22 (https://dejure.org/2022,9753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2022 - 14 OB 134/22 (https://dejure.org/2022,9753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2022 - 14 OB 134/22 (https://dejure.org/2022,9753)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22
    Eine solche generalisierende, allein auf die Tatsache des familiären Näheverhältnisses abstellende Betrachtung würde im Endergebnis auf dem Umweg über § 42 ZPO zu einer unzulässigen Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 ZPO führen, da sie faktisch einem Ausschluss kraft Gesetzes gleichkäme (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2003 - II ZB 31/02 -, juris Rn. 7, 8).
  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22
    Unter einer Ablehnung in diesem Sinne ist die Ablehnung nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 ZPO zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.1997- 11 B 30.97 -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 02.11.2022 - 12 A 2839/19

    Ablehnungsgesuch; Anzeige; Besorgnis der Befangenheit; Cousin; Dritter;

    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus ( Nds. OVG, Beschl. vom 29.04.2022 - 14 OB 134/22 -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. vom 11.12.2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 19).
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