Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18729
OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12 (https://dejure.org/2013,18729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 (https://dejure.org/2013,18729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 5 LA 275/12 (https://dejure.org/2013,18729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 5 S. 1, 2 BesÜG; § 12 Abs. 2 S. 1, 3 BBesG; § 818 Abs. 4 BGB; § 819 BGB; § 820 Abs. 1 S. 2 BGB
    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge ohne Möglichkeit der Berufung eines Beamten auf Entreicherung bei Rückforderung; Verschärfte Haftung eines Soldaten bei Leistung der Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge ohne Möglichkeit der Berufung eines Beamten auf Entreicherung bei Rückforderung; Verschärfte Haftung eines Soldaten bei Leistung der Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge ohne Möglichkeit der Berufung eines Beamten auf Entreicherung bei Rückforderung; Verschärfte Haftung eines Soldaten bei Leistung der Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -) aufgestellte Grundsatz - im Rahmen der nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zu treffenden Billigkeitsentscheidung erscheine bei einem überwiegenden behördlichen Mitverschulden regelmäßig ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages angemessen - ist nicht anwendbar, wenn die Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 BesÜG geleistet wurde und der Soldat entsprechend § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB verschärft haftet.

    Das hiergegen gerichtete Vorbringen des Klägers - mit diesem macht er der Sache nach geltend, die Billigkeitsentscheidung stehe in Widerspruch zu der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - 2 C 15.10, 2 C 4.11 -, juris), weil die Beklagte zwar einerseits unmissverständlich erklärt habe, dass die Entstehung der Überzahlung in ihrer alleinigen Verantwortung liege, gleichwohl aber nicht auf einen Teil der Rückforderung verzichtet habe (ZB, S. 2ff.) - greift nicht durch.

    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 14.81 -, juris Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24).

    Sie soll der besonderen Lage des Einzelfalls Rechnung tragen, die formale Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts auflockern und Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben sein und sich als sinnvolle Ergänzung des ohnehin von dem gleichen Grundsatz geprägten Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung auswirken (BVerwG, Urteil vom 21.9.1989, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist daher grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982 - BVerwG 6 C 112.78 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 11.2.1983 - BVerwG 6 B 61.82 -, juris Rn. 6; Urteil vom 28.6.1990 - BVerwG 6 C 41.88 -, juris Rn. 20; Urteil vom 27.1.1994 - BVerwG 2 C 19.92 -, juris Rn. 22; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 25).

    Der Kläger kann seine gegenteilige Rechtsauffassung insbesondere nicht auf die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung stützen, wonach aus Gründen der Billigkeit von der Rückforderung teilweise abzusehen ist, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt, weil ein Beamter, der nur einen untergeordneten Verursachungsbeitrag für die Überzahlung gesetzt hat, besser stehen müsse als ein Beamter, der die Überzahlung allein zu vertreten hat, so dass in diesen Fällen regelmäßig ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages angemessen erscheint (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 26 sowie BVerwG 2 C 4.11, juris Rn. 20 -).

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -) aufgestellte Grundsatz - im Rahmen der nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zu treffenden Billigkeitsentscheidung erscheine bei einem überwiegenden behördlichen Mitverschulden regelmäßig ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages angemessen - ist nicht anwendbar, wenn die Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 BesÜG geleistet wurde und der Soldat entsprechend § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB verschärft haftet.

    Das hiergegen gerichtete Vorbringen des Klägers - mit diesem macht er der Sache nach geltend, die Billigkeitsentscheidung stehe in Widerspruch zu der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - 2 C 15.10, 2 C 4.11 -, juris), weil die Beklagte zwar einerseits unmissverständlich erklärt habe, dass die Entstehung der Überzahlung in ihrer alleinigen Verantwortung liege, gleichwohl aber nicht auf einen Teil der Rückforderung verzichtet habe (ZB, S. 2ff.) - greift nicht durch.

    Der Kläger kann seine gegenteilige Rechtsauffassung insbesondere nicht auf die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung stützen, wonach aus Gründen der Billigkeit von der Rückforderung teilweise abzusehen ist, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt, weil ein Beamter, der nur einen untergeordneten Verursachungsbeitrag für die Überzahlung gesetzt hat, besser stehen müsse als ein Beamter, der die Überzahlung allein zu vertreten hat, so dass in diesen Fällen regelmäßig ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages angemessen erscheint (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 26 sowie BVerwG 2 C 4.11, juris Rn. 20 -).

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Der Kläger erblickt hierin eine Abweichung des vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 11) aufgestellten folgenden Grundsatzes:.

    b) Der Kläger dringt ferner auch nicht mit seinem Kritikpunkt durch (ZB, S. 3), das Verwaltungsgericht habe die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 20) entwickelten Grundsätze - dass aus Gründen der Billigkeit von einer Rückforderung in der Regel teilweise abzusehen sei, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liege - unberücksichtigt gelassen.

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 14.81 -, juris Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24).

    Sie soll der besonderen Lage des Einzelfalls Rechnung tragen, die formale Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts auflockern und Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben sein und sich als sinnvolle Ergänzung des ohnehin von dem gleichen Grundsatz geprägten Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung auswirken (BVerwG, Urteil vom 21.9.1989, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Dabei ist jedoch nicht die ganze Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern es ist auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners abzustellen (BVerwG, Urteil vom 21.9.1989, a. a. O., Rn. 21).

    Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (BVerwG, Urteil vom 21.9.1989, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 LA 111/13

    Möglichkeit der Berufung auf Entreicherung bei Rückzahlung von überzahlten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Bezüge, die aufgrund der vorläufigen Zuordnung zu einer Stufe bzw. Überleitungsstufe nach dem Besoldungsüberleitungsgesetz 2009 gezahlt werden, stehen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 BesÜG unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung mit der Folge, dass sich der Beamte oder Soldat bei einer darauf beruhenden Rückforderung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG i. V. m. § 818 Abs. 4 BGB, § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB analog nicht auf Entreicherung berufen kann (im Anschluss an Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 LA 111/13 -).

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. etwa Beschluss vom 18.4.2012 - 5 LA 116/10 -, Beschluss vom 2.5.2012 - 5 LA 325/10 - Beschluss vom 22.7.2013 - 5 LA 111/13 -, juris Rn. 11f.).

    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen in einem jüngst entschiedenen Parallelverfahren (Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 13f.):.

    Aufgrund dieser unmittelbaren Abhängigkeit der Besoldung von der Stufenzuordnung geschah auch die Auszahlung der Bezüge nur vorläufig und mit der Maßgabe, dass mit der endgültigen Zuordnung eine Änderung erfolgen konnte (so mit ausführlicher Begründung Nds. OVG Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 16ff.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 14.81 -, juris Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

    Zwar liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzendes Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 30 m. w. Nw.).

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Die bloß unrichtige oder unterlassene Anwendung von bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtssätzen begründet indes für sich genommen keine Divergenz (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28.5.2013 - BVerwG 7 B 39.12 -, juris Rn. 8 m. w. Nw.).

    Dieser Zweck wird nur gefährdet, wenn der Tatrichter dem Bundesverwaltungsgericht in einer abstrakten Rechtsfrage die Gefolgschaft verweigert, nicht dagegen, wenn er einen höchstrichterlichen Rechtssatz, den er grundsätzlich akzeptiert, falsch auf den Einzelfall anwendet oder übergeht (BVerwG, Beschluss vom 28.5.2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Da die Billigkeitsentscheidung zu Gunsten des Schuldners den Rückzahlungsanspruch modifiziert, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn. 22; Urteil vom 25.1.2001 - BVerwG 2 A 7.99 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28.2.2002, a. a. O., Rn. 21).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    Der Verweis auf die §§ 812ff. BGB bezieht sich nur auf die Rechtsfolgen des Rückzahlungsanspruchs; die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückforderung bezeichnet § 12 BBesG mit der Wendung "zuviel gezahlt" eigenständig und abschließend (BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - BVerwG 2 C 2.01 -, juris Rn. 18).

    Da die Billigkeitsentscheidung zu Gunsten des Schuldners den Rückzahlungsanspruch modifiziert, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn. 22; Urteil vom 25.1.2001 - BVerwG 2 A 7.99 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28.2.2002, a. a. O., Rn. 21).

  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    In Anknüpfung hieran hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des § 820 Abs. 1 BGB nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Verweisungsvorschrift - etwa in § 87 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG - auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 23f.; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 28; Urteil vom 9.12.1976 - BVerwG 2 C 36.76 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; Urteil vom 28.2.1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).

    Dennoch sei eine Verwertung der Begriffe und Grundsätze des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts im Hinblick auf die ausdrückliche und unmittelbare Verweisung in den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften möglich (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 19.12.1961, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 24.9.1992 - BVerwG 2 C 18.91 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
    In Anknüpfung hieran hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des § 820 Abs. 1 BGB nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Verweisungsvorschrift - etwa in § 87 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG - auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 23f.; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 28; Urteil vom 9.12.1976 - BVerwG 2 C 36.76 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; Urteil vom 28.2.1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).

    Dennoch sei eine Verwertung der Begriffe und Grundsätze des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts im Hinblick auf die ausdrückliche und unmittelbare Verweisung in den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften möglich (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 19.12.1961, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 24.9.1992 - BVerwG 2 C 18.91 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 B 61.82

    Rückforderung von Überzahlungen

  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 5 U 111/07

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückgewähr einer auf das Konto eines Dritten

  • BGH, 10.07.1961 - II ZR 258/59

    Wahrnehmung eigener Interessen bei gleichzeitiger Besorgung eines fremden

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Das betrifft nicht nur gewillkürte ("administrative", d.h. im Einzelfall von der Behörde verfügte), sondern auch gesetzesimmanente Vorbehalte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399, und vom 28.02.1985, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 23.09.2013 - 4 S 1123/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 -, DÖD 2014, 7; zum Versorgungsrecht BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, vom 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31, und vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291; Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 12 Rn. 13; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 31 ff.).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 -, a.a.O., vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12.03.1991, a.a.O., und vom 25.11.1982, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 31.01.2005, a.a.O.; vom 02.06.2003, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013, a.a.O.).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Beamten, kann auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (BVerwG, Urteile vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 -, a.a.O., und vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 24.09.2013, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 18.12.2013, a.a.O.; zu Lasten des Beamten strenger für Fälle der verschärften Haftung nach § 819 BGB Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013, a.a.O.; einschränkend auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 06.05.2014 - 12 K 4704/12 -, IÖD 2014, 170).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -).

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris; Beschluss vom 29.7.2013, a. a. O., Rn 30; Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Der Verweis auf die §§ 812ff. BGB bezieht sich nur auf die Rechtsfolgen des Rückzahlungsanspruchs; die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückforderung bezeichnet § 12 Abs. 2 BBesG a. F./n. F. mit der Wendung "zuviel gezahlt" eigenständig und abschließend (BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - BVerwG 2 C 2.01 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2018 - 5 LA 190/17

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Billigkeitsprüfung im Rahmen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, juris) aufgestellte Grundsatz, im Rahmen der bei Rückforderungsentscheidungen zu treffenden Billigkeitsprüfung sei im Falle eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens regelmäßig der überzahlte Betrag in einer Größenordnung von 30 Prozent zu reduzieren, nicht anwendbar, wenn die Zahlung unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurde und der Betreffende nach § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB analog verschärft haftet (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 -, juris Rn. 50; Beschluss vom 1.9.2014 - 5 LA 240/13 -, juris Rn. 21).

    In diesem Sinne entscheidet der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung, dass der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, im Rahmen der bei Rückforderungsentscheidungen zu treffenden Billigkeitsprüfung sei im Falle eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens regelmäßig der überzahlte Betrag in einer Größenordnung von 30 Prozent zu reduzieren, nicht anwendbar ist, wenn die Zahlung unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurde und der Betreffende nach § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB analog verschärft haftet (so Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 BesÜG]; Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 28 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG]; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 -, juris Rn. 50 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 53a BeamtVG a. F.; das Urteil ist durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.2014 - BVerwG 2 B 72.14 -, juris, aufgehoben und der Rechtsstreit an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden, wo mit Beschluss vom 9.3.2015 - 5 LB 205/14 - eine Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen erfolgt ist]; Beschluss vom 1.9.2014 - 5 LA 240/13 -, juris Rn. 21 [zum Fall der Fortzahlung der Bezüge nach Entlassung aufgrund § 80 Abs. 1, Abs. 5 VwGO]; Beschluss vom 5.3.2015 - 5 LA 177/13 - [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 9a Abs. 2 BBesG]; Beschluss vom 4.3.2016 - 5 LA 133/15 - [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 53 BeamtVG]).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 28).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

    Die diesbezüglichen Einwände des Klägers überzeugten nicht; insoweit werde auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2013 (- 5 LA 111/13 -, juris) und vom 29. Juli 2013 (- 5 LA 275/12 -, juris) verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

    Abgesehen davon, dass hier die Beklagte kein Mitverschulden an der Überzahlung trifft, sind die genannten Grundsätze auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil sich bei einer verschärften Haftung nach § 820 Abs. 1 BGB wegen eines gesetzlichen Vorbehalts der Rückforderung die Frage eines überwiegenden Mitverschuldens der Beklagten an der Entstehung der Überzahlung nicht stellt (siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30 zu einem Fall des gesetzlichen Vorbehalts der endgültigen Stufenzuordnung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 BesÜG).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Juli 2012 (- 5 LA 275/12 -, juris Rn. 29 f.) ausgeführt:.
  • VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der

    Eine verschärfte Haftung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 820 Abs. 1 Satz 2, § 818 Abs. 4, § 292 BGB wegen Leistung unter Vorbehalt bleibt m.a.W. allenfalls im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 Satz 2 BesÜG möglich, wenn der Beamte also im Übergangszeitraum (1. Juli 2009 bis 30. Juni 2013) tatsächlich befördert wurde und er aufgrund einer erst später erfolgten Anpassung in die entsprechende (niedrigere) Erfahrungsstufe für einen gewissen Zeitraum überbesoldet wurde (vgl. OVG Lüneburg v. 22.07.2013, Az. 5 LA 111/13, Rn. 11 ff. bei juris; OVG Lüneburg v. 29.07.2013, Az. 5 LA 275/12, Rn. 17 ff. bei juris; VG München v. 11.05.2012, Az. M 21 K11.675; VG München v. 12.04.2013, Az. M 21 K 12.2739; VG München v. 26.04.2013, Az. M 21 K 12.2550; VG München v. 18.03.2015, Az. M 21 K 13.3590; a.A. - auch in diesem Fall keine verschärfte Haftung wegen Vorbehalts: VG Köln v. 01.02.2013, Az. 9 K 3785/11, Rn. 42 ff. bei juris; VG Köln v. 01.02.2013, Az. 9 K 4961/11, Rn. 45 ff. bei juris; VG Sigmaringen v. 12.11.2012, Az. 1 K 1808/12, Rn. 41 ff. bei juris; VG Regensburg v. 13.11.2012, Az. RN 1 K 12.617, Rn. 26 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13

    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 5 LC 214/14

    Beihilfeantrag; Billigkeitsentscheidung; gefahrgeneigte Arbeit; Treu und Glauben;

  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 3 CS 13.2484

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit;

  • VG Köln, 12.11.2014 - 23 K 6290/13
  • VG Köln, 21.05.2014 - 23 K 6637/12

    Überzahlung eines Berufssoldaten aufgrund der Gewährung des Grundgehaltes aus

  • VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 11 K 12.02325

    Rückforderung überzahlter Bezüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht