Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7079
OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10 (https://dejure.org/2010,7079)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 8 LA 226/10 (https://dejure.org/2010,7079)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 8 LA 226/10 (https://dejure.org/2010,7079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in versäumte Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrages; Rechtsirrtum über das Datum der Zustellung der angefochtenen Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 VwGO; § 173 S. 1 VwGO; § 176 Abs. 1 ZPO; § 180 ZPO
    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger Verwerfung des zugrundeliegenden Rechtsbehelfs; Unvermeidbarkeit eines Rechtsirrtums als Voraussetzung für unverschuldetes Versäumen einer gesetzlichen Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger Verwerfung des zugrundeliegenden Rechtsbehelfs; Unvermeidbarkeit eines Rechtsirrtums als Voraussetzung für unverschuldetes Versäumen einer gesetzlichen Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Irrtum über das Zustellungsdatum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger Verwerfung des zugrundeliegenden Rechtsbehelfs; Unvermeidbarkeit eines Rechtsirrtums als Voraussetzung für unverschuldetes Versäumen einer gesetzlichen Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1519
  • DÖV 2011, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Die Kausalität des danach schuldhaften Verhaltens des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten für die Fristversäumnis ist nicht durch eine (überholende) schuldhafte Pflichtverletzung seitens des Senats entfallen (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 7.10.2004 - B 3 KR 14/04 R -, NJW 2005, 1303, 1305; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83/02 -, NVwZ-RR 2003, 901; BGH, Beschl. v. 20.1.1997 - II ZB 12/96 -, NJW-RR 1997, 1020; Kummer, a.a.O., Rn. 606 ff. m.w.N.).

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen, wie etwa das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO: "Formfehler"), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579 f.; Beschl. v. 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728 f.; Beschl. v. 20.6.1995, a.a.O., S. 112 und 115 f.; BSG, Beschl. v. 7.10.2004, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, a.a.O. ).

    Dies hätte weiterer Nachforschungen bedurft und steht schon deshalb der Annahme der Offenkundigkeit des Versehens und seiner Folgen im Hinblick auf eine Wiedereinsetzung entgegen (vgl. BSG, Beschl. v. 7.10.2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 11 ME 132/08

    Verhältnis zwischen einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann aber auch dann noch in zulässiger Weise gestellt werden, wenn der zugrunde liegende Rechtsbehelf bereits durch rechtskräftige Entscheidung verworfen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1961 - III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 ME 132/08 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.3.2006 - 13 E 240/06 -, NVwZ-RR 2006, 852; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24).

    Dabei ist ihm ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigen gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 9 VR 2/08 -, DÖV 2008, 517, 518; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 ME 132/08 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens abgeleitete prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, 114) fordert im Zusammenhang mit einzuhaltenden Fristen nicht, dass ein Gericht Vorkehrungen zu treffen hat, damit eine Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter davor bewahrt wird, einen fristschädlichen Fehler überhaupt erst zu begehen.

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen, wie etwa das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO: "Formfehler"), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579 f.; Beschl. v. 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728 f.; Beschl. v. 20.6.1995, a.a.O., S. 112 und 115 f.; BSG, Beschl. v. 7.10.2004, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, a.a.O. ).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen, wie etwa das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO: "Formfehler"), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579 f.; Beschl. v. 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728 f.; Beschl. v. 20.6.1995, a.a.O., S. 112 und 115 f.; BSG, Beschl. v. 7.10.2004, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, a.a.O. ).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Anforderungen an das Vorbringen zum Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 -, NJW-RR 2010, 421, 422; Beschl. v. 2.7.1974 - 2 BvR 32/74 -, BVerfGE 38, 35, 38), war der Rechtsirrtum des Klägers hier ohne Weiteres vermeidbar.
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann aber auch dann noch in zulässiger Weise gestellt werden, wenn der zugrunde liegende Rechtsbehelf bereits durch rechtskräftige Entscheidung verworfen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1961 - III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 ME 132/08 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.3.2006 - 13 E 240/06 -, NVwZ-RR 2006, 852; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24).
  • BGH, 20.01.1997 - II ZB 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schuldlose Versäumung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Die Kausalität des danach schuldhaften Verhaltens des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten für die Fristversäumnis ist nicht durch eine (überholende) schuldhafte Pflichtverletzung seitens des Senats entfallen (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 7.10.2004 - B 3 KR 14/04 R -, NJW 2005, 1303, 1305; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83/02 -, NVwZ-RR 2003, 901; BGH, Beschl. v. 20.1.1997 - II ZB 12/96 -, NJW-RR 1997, 1020; Kummer, a.a.O., Rn. 606 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen, wie etwa das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO: "Formfehler"), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579 f.; Beschl. v. 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728 f.; Beschl. v. 20.6.1995, a.a.O., S. 112 und 115 f.; BSG, Beschl. v. 7.10.2004, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, a.a.O. ).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein Verschulden im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1995 - 1 C 38.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200).
  • BGH, 24.06.1993 - VII ZR 8/93

    Schuldhafter Irrtum über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer wirksamen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
    Ein solcher Rechtsirrtum ist nur dann unverschuldet, wenn er unvermeidbar war (vgl. BGH, Beschl. v. 24.6.1993 - VII ZR 8/93 -, juris Rn. 10; Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rn. 581 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08

    Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 13 E 240/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist in einem

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann auch dann noch in zulässiger Weise gestellt werden, wenn der zugrundeliegende Rechtsbehelf bereits durch rechtskräftige Entscheidung verworfen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1961 - BVerwG III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.9.2010 - 8 LA 226/10 -, NordÖR 2011, 199, 200, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

    vgl. zu entsprechenden Fällen: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 4 A 46/00, 4 VR 16/00 -, juris Rn. 3; zur Fristenkontrollpflicht bei bürointerner Vorlage: Sächsisches OVG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 A 18/14 -, juris Rn.16; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94 -, juris Rn. 5; zur Sichtung der Postzustellungsurkunde in der gerichtlichen Akte: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 8 LA 226/10 -, juris Rn. 20, 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 6 A 456/15

    Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten zur eigenverantwortlichen Prüfung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961- III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; OVG S.-A., Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2010 - 8 LA 226/10 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24.
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 4 ZB 10.3088

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf

    Ein Prozessbeteiligter kann lediglich erwarten, dass offenkundige Versehen, wie etwa das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift, die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden (vgl. dazu OVG Lüneburg vom 29.9.2010 Az. 8 LA 226/10 â?¹jurisâ?º RdNrn. 21 und 22 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 13 A 373/14

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis ohne

    OVG, Beschluss vom 29.September 2010 - 8 LA 226/10 -, juris Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2009 - 2 ZB 08.3312 -, NVwZ-RR 2009, 901.
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 8 LA 17/11

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die

    Denn die Vorschrift des § 60 VwGO stellt insoweit eine Beschränkung der Rechtskraftwirkung dar (vgl. Senatsbeschl. v. 29.9.2010 - 8 LA 226/10 -, juris Rn. 8; Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., § 60 Rn. 36), mit der Folge, dass bei gewährter Wiedereinsetzung die gerichtliche Entscheidung ohne Weiteres ihre Wirksamkeit verliert und das gerichtliche Verfahren fortgesetzt wird (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24 und 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht