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   OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09   

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https://dejure.org/2010,15689
OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09 (https://dejure.org/2010,15689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2010 - 11 LA 246/09 (https://dejure.org/2010,15689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2010 - 11 LA 246/09 (https://dejure.org/2010,15689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis für die Unterhaltung eines Reitbetriebs, hier: Sachkundenachweis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Vereinbarkeit der Prüfung der Sachkunde auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zur Demonstration von Fähigkeiten im Umgang mit Tieren bei Nichtvorliegen erforderlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachkundenachweis für einen Reitbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Prüfung der Sachkunde auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zur Demonstration von Fähigkeiten im Umgang mit Tieren bei Nichtvorliegen erforderlicher ...

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Sport - Pferd

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09
    Bei Ausbildungsnachweisen, Qualifikationsanforderungen und - wie im vorliegenden Fall - Regelungen zum Sachkundenachweis handelt es sich um subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der so genannten Stufentheorie (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377; Entscheidung v. 14.12.1965 - 1 BvL 14/60 -, BVerfGE 19, 330).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09
    Solche Zulassungsbeschränkungen sind zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs und zum Schutz hoher Gemeinschaftsgüter erforderlich sind und wenn sie nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, d.h. nicht übermäßig und unzumutbar belasten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 -, BVerfGE 64, 72).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09
    Bei Ausbildungsnachweisen, Qualifikationsanforderungen und - wie im vorliegenden Fall - Regelungen zum Sachkundenachweis handelt es sich um subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der so genannten Stufentheorie (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377; Entscheidung v. 14.12.1965 - 1 BvL 14/60 -, BVerfGE 19, 330).
  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 238.15

    Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis, gewerbsmäßig für Dritte Hunde

    Aufgrund der Anknüpfungen an die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers handelt es sich beim Sachkundenachweis um eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung (Nds. OVG, Beschluss v. 30. März 2010 - 11 LA 246/09 -, juris).

    Das OVG Lüneburg (Beschluss vom 30. März 2010 - 11 LA 246/09 - juris), hat ausgeführt:.

    Reichen die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen über einen Ausbildungsabschluss und/oder einen beruflichen oder sonstigen Umgang mit den relevanten Tierarten nicht aus, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die beabsichtigte Tätigkeit zu belegen, wird ihm mit dem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde lediglich eine weitere Möglichkeit geboten, den Sachkundenachweis zu erbringen (vgl. NdsOVG, B.v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 - juris Rn. 13).

    Schon der Wortlaut des § 11 Abs. 2 Nr. 1 HS 2 TierSchG spricht gegen eine praktische Prüfung, da ausschließlich ein Gespräch verlangt werden kann (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.03.2010, 11 LA 246/09, Rn. 11 nach juris.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2016 - 11 ME 249/15

    Einstweilige Anordnung; Erlaubnispflicht; Fachgespräch; Fachkunde; gewerbliche

    Der Antragsteller kann seine Fachkunde in einem ersten Schritt auf zwei selbständig nebeneinander stehenden Wegen belegen: Zum einen durch eine Ausbildung (Alt. 1; vgl. hierzu unter 2.) und zum anderen durch den bisherigen - nicht zwingend beruflichen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 -, NdsVBl. 2010, 211, juris, Rdnr. 8) - Umgang mit Tieren (Alt. 2; vgl. hierzu unter 1.).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    Mit dem Fachgespräch wird dem Antragsteller nur eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die beabsichtigte Tätigkeit zu belegen (BayVGH, Beschl. v. 18. August 2015 - 9 CE 15.934 -, juris Rn. 16; NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2017 - 11 ME 278/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2016 - 11 ME 249/15 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 30. März 2010 - 11 LA 246/09 -, juris Rn. 13).

    Das Fachgespräch ist dabei nur eine zusätzliche Möglichkeit, die ihm zu eröffnen ist, wenn Zweifel an seiner Sachkunde bestehen (NdsOVG, Beschl. v. - 11 LA 246/09 -, juris Rn. 12 ff).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 11 ME 278/16

    Erlaubnispflicht; Fachgespräch; gewerbliche Hundeschule; Hundeschule;

    Der Antragsteller kann seine Fachkunde in einem ersten Schritt auf zwei selbständig nebeneinander stehenden Wegen belegen: Zum einen (1. Alternative) durch eine Ausbildung (hierzu unter 2.) und zum anderen (2. Alternative) durch den bisherigen - nicht zwingend beruflichen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 -, NdsVBl. 2016, 218, juris, Rdnr. 6, Beschl. v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 -, NdsVBl. 2010, 211, juris, Rdnr. 8) - Umgang mit Tieren (hierzu unter 1.).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17

    Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

    Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Begriff der "erforderlichen Kenntnisse", der sich auf das Vorliegen theoretischen Fachwissens bezieht, sowie dem Begriff der "erforderlichen Fähigkeiten", der ein praktisches "Können" meint (Nds. OVG, Beschl. v. 30.03.2010 - 11 LA 246/09 -, juris), und die als unbestimmte Rechtsbegriffe einer uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.02.2017 - 5 S 6.16 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 27.01.2016 - 11 ME 249/15 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 30.04.2019 - 24 K 1182.17 -, juris).

    Dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere mit Blick darauf, dass die Ausübung des Berufs des Klägers gesetzlich an das Vorliegen der erforderlichen Fachkunde und nicht an das Bestehen einer staatlich geregelten berufsbezogenen Prüfung geknüpft wird (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 30.03.2010 - 11 LA 246/09 -, juris).

  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 CE 15.934

    Einstweilige Anordnung; Überschreitung der Hauptsache; Erlaubnispflicht für

    Reichen die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen über einen Ausbildungsabschluss und/oder einen beruflichen oder sonstigen Umgang mit den relevanten Tierarten nicht aus, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die beabsichtigte Tätigkeit zu belegen, wird ihm mit dem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde lediglich eine weitere Möglichkeit geboten, den Sachkundenachweis zu erbringen (vgl. NdsOVG, B.v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2020 - 11 LB 302/19

    Durchführungshinweise; Hunde; Hundeschule; Prüfungsordnung; Sachkunde;

    Der Antragsteller kann seine Fachkunde in einem ersten Schritt auf zwei selbständig nebeneinander stehenden Wegen belegen: Zum einen durch eine Ausbildung (Alt. 1) und zum anderen durch den bisherigen - nicht zwingend beruflichen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 -, NdsVBl. 2010, 211, juris, Rn. 8) - Umgang mit Tieren (Alt. 2).
  • VG Stade, 19.10.2015 - 6 A 1882/14

    Erlaubnis; Fachgespräch; Hundeausbilder; Sachkunde

    Aufgrund der Anknüpfungen an die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers handelt es sich beim Sachkundenachweis um eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung (Nds. OVG, Beschluss v. 30. März 2010 - 11 LA 246/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869

    Fehlender Sachkundenachweis hinsichtlich des Umgangs mit Hunden -

    Sonstige Gründe dafür, dass eine praktische Prüfung zum Nachweis der nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG a.F. erforderlichen Sachkunde, insbesondere von ausreichenden Fähigkeiten im Umgang mit Hunden (vgl. Nr. 12.2.2.3 AVV), hier nicht erforderlich war, lassen sich dem Zulassungsvorbingen nicht entnehmen (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 OA 254/15

    Auffangstreitwert; gewerbsmäßige Hundeausbildung; Regelstreitwert; Streitwert

    In einem vergleichbaren Fall der Versagung einer nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 c TierSchG a. F. genehmigungspflichtigen Erlaubnis eines gewerbsmäßigen Reit- und Fahrbetriebes hat der Senat daher - der gleichlautenden Empfehlung in Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs 2004 (DVBl. 2004, 1525) folgend - einen Streitwert in Höhe von 15.000 EUR festgesetzt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 -).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 1223/17

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; beruflicher oder sonstiger

  • VG München, 22.02.2017 - M 23 K 16.13

    Zum Fachkundenachweis als Voraussetzung für die Erlaubnis einer gewerbsmäßigen

  • VG Berlin, 30.04.2019 - 24 K 1182.17

    Fachgespräch als Sachkundenachweis zur Ausbildung von Hunden

  • VG Regensburg, 03.12.2014 - RN 4 K 13.977

    Tierschutz, Hundeverordnung, Anerkennung, Hundezucht, Lebensmittelsicherheit,

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