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   OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 7 KS 25/11   

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https://dejure.org/2011,21885
OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 7 KS 25/11 (https://dejure.org/2011,21885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2011 - 7 KS 25/11 (https://dejure.org/2011,21885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11 (https://dejure.org/2011,21885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer von der Regel abweichenden Kostentragung nach § 155 Abs. 4 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 155 Abs. 2 VwGO; § 155 Abs. 4 VwGO
    Entscheidung über die Kostentragung im Falle einer Klagerücknahme im Rechtsmittelverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 155 Abs. 2; VwGO § 155 Abs. 4
    Entscheidung über die Kostentragung im Falle einer Klagerücknahme im Rechtsmittelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Freiburg, 03.11.2011 - 5 K 155/10

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.03.2011 - 7 KS 25/11 - juris, m.w.N.; vgl. auch, allerdings zu § 138 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 137 FGO, Hess. FG, Beschl. v. 14.06.2011 - 11 K 2515/10 - juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 12 C 16.1420

    Keine Prozesskostenhile für eine Klage auf Zahlung von Wohngeld sowie

    Zulasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 30.3.2011 - 7 KS 25/11 - juris, m. w. N.; VG Freiburg (Breisgau) v. 3.11.2011 - 5 K 155/10 - juris).
  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
    Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 Ks 25/11 -, Rn. 3; VG Freiburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 5 K 155/10 -, Rn. 2; VG Greifswald, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 K 375/14 -).
  • VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13

    Abschiebungsanordnung; Bekanntgabe; Heilung; Zustellung; Zustellungsmangel

    Zu Lasten der Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn der Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11 - juris).
  • VG Saarlouis, 02.06.2016 - 3 K 1032/15

    Kostentragungspflicht; Mutterschutz - Zustimmung zur Kündigung

    Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 Ks 25/11 -, juris Rn. 3; VG Freiburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 5 K 155/10 -, juris Rn. 2; VG Greifswald, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 K 375/14 -).
  • VG Potsdam, 26.02.2014 - 8 K 1383/11

    Abwasser und Trinkwassergebühren

    Zu Lasten der Behörde kommt dies in Betracht, wenn der Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11 -, juris, Rz. 3 m. w. N.).
  • SG Düsseldorf, 18.05.2011 - S 2 KA 188/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vorliegend gibt das vorprozessuale Verhalten der Kläger Anlass, diesen die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. zum Umfang der gemäß § 155 Abs. 4 VwGO auferlegungsfähigen Kosten zuletzt OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.03.2011 - 7 KS 25/11 -).
  • VG Aachen, 28.07.2021 - 4 K 1996/19

    Untätigkeitsklage; Bescheidung

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11 -, juris, Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schneider (Hrsg.), VwGO, Stand: Februar 2021, § 155 Rn. 25.
  • VG Wiesbaden, 23.08.2018 - 6 K 1102/18

    Die Beklagte hat den Kläger dann nicht unnötig in das Klageverfahren gedrängt,

    Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.03.2011 - 7 KS 25/11 - juris, m.w.N.).
  • VG Halle, 25.09.2013 - 5 A 185/11

    Einsatzversorgung einer Beamtin der Bundeswehr bei einem Auslandseinsatz als

    Zu Lasten der Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn der Kläger unnötig in das (Klage-) Verfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11).
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