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   OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21   

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https://dejure.org/2022,8607
OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21 (https://dejure.org/2022,8607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2022 - 1 LB 145/21 (https://dejure.org/2022,8607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2022 - 1 LB 145/21 (https://dejure.org/2022,8607)
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  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Die insoweit geltenden Maßstäbe hat das Verwaltungsgericht abstrakt zutreffend wiedergegeben: Nach den vom Bundesverwaltungsgericht für die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich entwickelten Grundsätzen ist darauf abzustellen, ob ein Bebauungszusammenhang im Sinne einer "tatsächlich aufeinander folgenden Bebauung, die trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt", vorhanden ist und die zur Bebauung vorgesehen Fläche diesem Zusammenhang noch angehört (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, ZfBR 2000, 428; v. 17.1.2005 - 4 B 3.05 -, juris; v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 -, BRS 71 Nr. 81 und v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, ZfBR 2012, 570).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt sie nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34 = juris Rn. 15; Beschl. v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 -, NVwZ 2018, 1651 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Die insoweit geltenden Maßstäbe hat das Verwaltungsgericht abstrakt zutreffend wiedergegeben: Nach den vom Bundesverwaltungsgericht für die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich entwickelten Grundsätzen ist darauf abzustellen, ob ein Bebauungszusammenhang im Sinne einer "tatsächlich aufeinander folgenden Bebauung, die trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt", vorhanden ist und die zur Bebauung vorgesehen Fläche diesem Zusammenhang noch angehört (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, ZfBR 2000, 428; v. 17.1.2005 - 4 B 3.05 -, juris; v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 -, BRS 71 Nr. 81 und v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, ZfBR 2012, 570).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Die insoweit geltenden Maßstäbe hat das Verwaltungsgericht abstrakt zutreffend wiedergegeben: Nach den vom Bundesverwaltungsgericht für die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich entwickelten Grundsätzen ist darauf abzustellen, ob ein Bebauungszusammenhang im Sinne einer "tatsächlich aufeinander folgenden Bebauung, die trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt", vorhanden ist und die zur Bebauung vorgesehen Fläche diesem Zusammenhang noch angehört (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, ZfBR 2000, 428; v. 17.1.2005 - 4 B 3.05 -, juris; v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 -, BRS 71 Nr. 81 und v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, ZfBR 2012, 570).
  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Die insoweit geltenden Maßstäbe hat das Verwaltungsgericht abstrakt zutreffend wiedergegeben: Nach den vom Bundesverwaltungsgericht für die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich entwickelten Grundsätzen ist darauf abzustellen, ob ein Bebauungszusammenhang im Sinne einer "tatsächlich aufeinander folgenden Bebauung, die trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt", vorhanden ist und die zur Bebauung vorgesehen Fläche diesem Zusammenhang noch angehört (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, ZfBR 2000, 428; v. 17.1.2005 - 4 B 3.05 -, juris; v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 -, BRS 71 Nr. 81 und v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, ZfBR 2012, 570).
  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LB 145/21
    Eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt sie nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34 = juris Rn. 15; Beschl. v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 -, NVwZ 2018, 1651 = juris Rn. 7 m.w.N.).
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