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   OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 12 ME 111/10   

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https://dejure.org/2010,11183
OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 12 ME 111/10 (https://dejure.org/2010,11183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2010 - 12 ME 111/10 (https://dejure.org/2010,11183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2010 - 12 ME 111/10 (https://dejure.org/2010,11183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Erlaubnis für die jährlich stattfindende Erlebnisfahrt "Gumball 3000"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 StVO; § 29 Abs. 2 StVO; § 46 Abs. 2 StVO
    Vereinbarkeit der Veranstaltung "Gumball 3000" mit dem Verbotstatbestand des § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Wertung der "Gumball 3000"als "Rennen" mit Kraftfahrzeugen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO; Wertung der "Gumball 3000" als "erlaubnispflichtige Veranstaltung" ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erteilung einer Erlaubnis für die jährlich stattfindende Erlebnisfahrt "Gumball 3000"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Veranstaltung "Gumball 3000" mit dem Verbotstatbestand des § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung ( StVO ); Wertung der "Gumball 3000"als "Rennen" mit Kraftfahrzeugen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO; Wertung der "Gumball 3000" als "erlaubnispflichtige Veranstaltung" ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Autorennen "Gumball 3000" verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erlebnisfahrt "Gumball 3000" ist als Autorennen einzustufen und deshalb auf deutschen Straßen verboten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Autorennen Gumball 3000 verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 12 ME 111/10
    Der Begriff des "Rennens" im Sinne des § 29 Abs. 1 StVO findet eine zutreffende Definition in den Verwaltungsvorschriften zu dieser Norm (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1997 - 3 C 2.97 -, BVerwGE 104, 154).
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10

    Rallye; Rennen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 12 ME 111/10
    Zur Begründung dieses Beschlusses wird ausgeführt, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO hätten keinen Erfolg, weil die Antragstellerin aus den Gründen des Urteils im Hauptsacheverfahren (7 A 1107/10) keinen Anordnungsanspruch für die beantragte einstweilige Anordnung glaubhaft gemacht habe.
  • VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.839

    Radsportliche Etappenfahrt; Erlaubnispflicht; Widerrufsvorbehalt;

    Da die Formulierung in § 29 Abs. 2 sowie in § 46 Abs. 3 der StVO in keiner Weise auf eine gebundene Entscheidung hindeutet (etwa durch "die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn..."), ist davon auszugehen, dass der Behörde insoweit (auf der Rechtsfolgenseite) ein Ermessensspielraum eingeräumt ist (h.M. in Rspr.; vgl. z.B. VGH BW B.v. 2.8.1990 - 5 S 1659/90 - NVwZ-RR 1992, 57; NdsOVG B.v. 30.4.2010 - 12 ME 111/10 - juris; VG München, B.v. 13.9.2007 - M 23 S 07.3927 - juris); die Behörde hat ihr Ermessen nach § 40 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) entsprechend dem Zweck der Ermächtigung und unter Wahrung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens auszuüben.
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