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   OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20   

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https://dejure.org/2020,9125
OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20 (https://dejure.org/2020,9125)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2020 - 13 MN 125/20 (https://dejure.org/2020,9125)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2020 - 13 MN 125/20 (https://dejure.org/2020,9125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besuchs- und Betretungsverbot während der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20
    Die (4.) Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 (Nds. GVBl. S. 74), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24. April 2020 (Nds. GVBl. S. 84), ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20
    Eine Prozesserklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2005 - BVerwG 6 B 75.04 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 75.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der Umdeutung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20
    Eine Prozesserklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2005 - BVerwG 6 B 75.04 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 LA 469/20

    Antrag auf mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Urteil; Gerichtsbescheid;

    - BVerwG 6 B 75.04 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 30.4.2020 - 13 MN 125/20 -, juris Rn. 5 jeweils m.w.N.) unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses, zügig effektiven Rechtsschutz in Form einer erstinstanzlichen Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung erlangen zu können, in eine statthafte Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO um (vgl. zur Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde: Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 84 Rn. 21).
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