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   OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07   

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https://dejure.org/2011,13561
OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07 (https://dejure.org/2011,13561)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2011 - 10 LB 98/07 (https://dejure.org/2011,13561)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 10 LB 98/07 (https://dejure.org/2011,13561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens gegen die Verletzung seines Geschäftsgebietes durch u.a. das Zeichnen von Versicherungsverträgen durch ein anderes öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen in diesem Gebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 3 Abs. 1 NöVersG; § 3 Abs. 2 NöVersG
    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens gegen anderes öffentliches Versicherungsunternehmen auf der Unterlassung der Zeichnung von Versicherungen in einem Regierungsbezirk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens gegen anderes öffentliches Versicherungsunternehmen auf der Unterlassung der Zeichnung von Versicherungen in einem Regierungsbezirk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens gegen anderes öffentliches Versicherungsunternehmen auf der Unterlassung der Zeichnung von Versicherungen in einem Regierungsbezirk

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 63/07

    Verpflichtung einer Versicherungsgesellschaft zur Zustimmung zu einer den Verlust

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Das gegen die Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht Hannover in der Berufungsinstanz beim Senat anhängig gewesene Verfahren (10 LB 63/07) hat der Senat gemeinsam mit dem hier interessierenden Berufungsverfahren verhandelt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu diesem sowie zum Verfahren 10 LB 63/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beteiligten, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2008 - 10 ME 109/07

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Auf die Eilentscheidung des Senats im Verfahren 10 ME 109/07 habe sie mit einer Satzungsänderung dahingehend reagiert, dass sie im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich nicht die Gebäudefeuerversicherung betreibe.

    Der Senat hat sich bereits in seinen beiden den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 8. Januar 2008 betreffend das gegen die Klägerin dieses Verfahrens gerichtete Begehren der Provinzial Lebensversicherung Hannover auf Unterlassung des Abschlusses von Lebensversicherungen im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich (10 ME 108/07) und betreffend das gegen die Klägerin dieses Verfahrens gerichtete Verfahren der Beklagten dieses Verfahrens auf Unterlassung des Abschlusses von Unfall- und Kfz-Versicherungen im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich (10 ME 109/07) mit der Rechtsfrage befasst, nach welchen Kriterien die Geschäftsgebiete der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen voneinander abzugrenzen sind bzw. inwieweit ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen Versicherungen im Geschäftsgebiet eines anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens zeichnen darf.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08

    Bestehen von Beteiligungsrechten anerkannter Naturschutzverbände in dem Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Denn der Senat hält es jedenfalls für ermessensgerecht, die von der Beklagten Bezeichneten nicht zum Verfahren beizuladen, da deren Beiladung weder unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als zweckmäßig noch im Hinblick auf die Wahrung der Interessen der Beklagten als erforderlich anzusehen und auch für eine umfassende Sachaufklärung nicht notwendig ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.2.2009 - 4 OB 215/08 - ZUR 2009, 267 = NuR 2009, 287 = NordÖR 2009, 212).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Eine solche Beiladung würde voraussetzen, dass durch die Entscheidung rechtliche Interessen der Beizuladenden berührt würden, d.h. dass sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Beteiligten im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1986 - 2 A 83/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Bereits der Wortlaut sowie der Sinn und Zweck der o.g. Bestimmungen vermitteln dem jeweils berechtigten Versicherungsunternehmen ein subjektives Recht, auch mittels verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Betätigung anderer öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen im eigenen Geschäftsgebiet zu verhindern (vgl. dazu die Gesetzesbegründung, Landtags-Drucksache 12/5190, S. 13; vgl. zum sparkassenrechtlichen Regionalprinzip Berger, Niedersächsisches Sparkassengesetz, 2. Aufl. 2006, § 4 Rdnr 28; Stern/Nierhaus, Das Regionalprinzip im öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen 1991, S. 62/63; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 21. November 1986 - 2 OVG A 83/85 -, NVwZ-RR 1989, 11 [S. 14 des Urteilsabdrucks]).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 10 ME 108/07

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
    Der Senat hat sich bereits in seinen beiden den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 8. Januar 2008 betreffend das gegen die Klägerin dieses Verfahrens gerichtete Begehren der Provinzial Lebensversicherung Hannover auf Unterlassung des Abschlusses von Lebensversicherungen im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich (10 ME 108/07) und betreffend das gegen die Klägerin dieses Verfahrens gerichtete Verfahren der Beklagten dieses Verfahrens auf Unterlassung des Abschlusses von Unfall- und Kfz-Versicherungen im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich (10 ME 109/07) mit der Rechtsfrage befasst, nach welchen Kriterien die Geschäftsgebiete der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen voneinander abzugrenzen sind bzw. inwieweit ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen Versicherungen im Geschäftsgebiet eines anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens zeichnen darf.
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Die Klägerin ist eine rechtlich selbständige und rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen - NöVersG - vom 10. Januar 1994 (Nds. GVBl. S. 5); Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 LB 98/07, openJur 2012, 52014 Rn. 2 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2008 - 10 ME 109/07
    Beide Verfahren sind in der Berufung vor dem Senat anhängig (10 LB 63/07 und 10 LB 98/07).

    Dieser Regelung zufolge, die bereits vor der Änderung der Satzung 1995 bestand (vgl. hier z.B. § 2 Abs. 1 der Satzung der Antragstellerin in der am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen Fassung (Anlage K 11 zum Schriftsatz der Klägerin vom 20. Juli 2005, Bl. 1 ff der Gerichtsakte 10 LB 98/07)), ist der hier streitige ehemalige Regierungsbezirk Aurich nicht Geschäftsgebiet der Antragstellerin.

    Zur Klärung der Frage wandte sich die VGH in einem undatierten, nach Angaben der Antragstellerin vom 5. Dezember 1983 stammenden Schreiben (Bl. 99 f. der Gerichtsakte 10 LB 98/07) an das Niedersächsische Finanzministerium und führte unter dem Betreff: "Satzungsänderungen der Landschaftlichen Brandkasse Hannover und der Provinzial Lebensversicherung Hannover im Zusammenhang mit der Spartentrennung und Übertragung des HUK-Versicherungsbestandes - hier: jeweiliger § 2 (Geschäftsgebiet)" aus, sie gehe davon aus, dass durch die Spartentrennung die regionalen und damit verbundenen formalen Grundlagen der zukünftigen geschäftlichen Betätigung der VGH im Verhältnis zum gegenwärtigen Stand nicht verändert werden würden.

    Mit Schreiben vom 13. Dezember 1983 (Bl. 105 der Gerichtsakte 10 LB 98/07) bestätigte daraufhin das Niedersächsische Finanzministerium der Antragstellerin, dass nach Abstimmung mit der Beigeladenen die regionalen und damit verbundenen formalen Grundlagen der künftigen geschäftlichen Betätigung der Antragstellerin im Verhältnis zum gegenwärtigen Stand durch die Spartentrennung nicht verändert werden würden.

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 63/07

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts eines öffentlich-rechtlichen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu diesem sowie zum Verfahren 10 LB 98/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beteiligten, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Schließlich ist der Senat aber auch davon überzeugt, dass die Klärung der Konkurrenzsituation zwischen der Beklagten und der Beigeladenen durch sein Urteil in dem Verfahren 10 LB 98/07 dazu beitragen wird, dass die Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits - anders als dies die Klägerin und die Beigeladene bisher befürchten - einvernehmliche Lösungen für die zwischen ihnen bestehenden Konflikte finden können.

  • BVerwG, 31.08.2012 - 8 B 93.11

    Grundlagen zur gerichtlichen Überzeugungsbildung im Wege der freien

    Außerdem sei das Gericht überzeugt, dass die Klärung der Konkurrenzsituation zwischen der Beklagten und der Beigeladenen durch sein Urteil vom 30. Juni 2011 im Parallelverfahren (Az.: 10 LB 98/07), in dem es um den von der Beigeladenen gegen die Beklagte geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung der Verletzung ihres Geschäftsgebietes geht, dazu beitragen werde, einvernehmliche Lösungen für die zwischen den Beteiligten bestehenden Konflikte finden zu können.
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 10 ME 108/07
    Dem Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Versicherungen in Niedersachsen lag demzufolge das Konzept zum Teil von identischen, zum Teil von sich überschneidenden Geschäftsgebieten zugrunde, in denen der Wettbewerbs- und Konkurrenzschutz durch die verschiedenen, auf bestimmte Versicherungssparten ausgerichtete Unternehmenszwecke sichergestellt war (abweichend: Werber/Winter, Rechtsgutachten vom 11. November 2002, Anlage 14 zur Klageschrift im Verfahren 10 LB 98/07, S. 59/60, die von einer überschneidungsfreien Abgrenzung der Geschäftsgebiete in den Satzungen der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen ausgehen).
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