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   OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12   

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OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12 (https://dejure.org/2013,18477)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.07.2013 - 12 MN 301/12 (https://dejure.org/2013,18477)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 12 MN 301/12 (https://dejure.org/2013,18477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen außer Vollzug gesetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gebietsausweisung für die Windenergienutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen außer Vollzug gesetzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar kann sich gegen Festsetzung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets für die Windenergienutzung wenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen außer Vollzug gesetzt - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hält erforderliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit für nicht ausreichend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 25
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01

    Baugebiet; Bebauungsplan; Beherbergungsbetrieb; Betriebsgröße; ergänzendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners stellt sich die Frage der Teilbarkeit nicht im Rahmen der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 -, ZfBR 2003, 171; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rn. 285 m. w. N.).

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Ein Nachbar, der einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, ist befugt sich mittels eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu wenden (im Anschl. an Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -).

    Wenn - wie hier - ein Nachbar dann einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, so ist die Antragsbefugnis auch hinsichtlich eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung einer Konzentrationszone in einem Flächennutzungsplan bzw. eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu bejahen (Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage, S. 226; Scheidler, UPR 2012, 58; Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125; a.A. wohl: OVG LSA, Urt. v. 30.7.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399).

    Soweit dem Urteil des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125) etwas anderes zu entnehmen ist, hält er daran nicht fest.

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Maßgeblich ist insoweit, ob eine Erklärung der angegriffenen Vorschrift für (vorläufig) unwirksam dem Antragsteller rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringt (vgl. Beschl. d. Sen. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839).

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.04.2003 - 1 N 01.329
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung schon auf dieser Ebene dürfte sich zudem auch aus dem europäischen Recht, nämlich Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ergeben (vgl. EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-6/04 -, NuR 2006, 494, Rn. 51 ff.; GA Kokott, Schlussanträge zu EuGH - C-6/04 -, Rn. 41 ff., juris).

    Die Regelung des § 7 Abs. 6 ROG und auch Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie fordern jedoch bei der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms eine weitergehende Prüfung (vgl. EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-6/04 -, a. a. O.; GA Kokott, Schlussanträge zu EuGH - C-6/04 -, a. a. O.).

  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Im Verlaufe des Verfahrens hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Verfahren, das die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete zum Gegenstand hatte, mit Urteil vom 16. Februar 2012 (2 A 248/10) den Antragsgegner (dort: Beklagten) verpflichtet, den Vorbescheid zu erteilen.

    Darüber hinaus wurden das vom Verwaltungsgericht kritisierte Abweichen von den selbst gesetzten Kriterien im Bereich des Vorranggebiets SV-03-V04 sowie die aus Sicht des Antragsgegners bestehenden Unterschiede zwischen den Projekten der Fa. E. und dem des Klägers in dem Verfahren 2 A 248/10 weitergehend erläutert.

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 1 MN 295/03

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11

    Rechtsschutzbedürfnis im Falle von drohenden Einschränkungen für den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 13 MN 115/09

    Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald";

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

  • BVerwG, 14.04.2008 - 4 B 1.08

    Anwendungsbereich der Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 S. 3 BImSchG; Antrag auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Der Senat hat in dem parallel zum hier vorliegenden Hauptsacheverfahren geführten Normenkontrolleilverfahren (12 MN 301/12) mit Beschluss vom 30. Juli 2013 auf Antrag des Antragstellers die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2000 des Antragsgegners, Teiländerung Windenergie bis zum Abschluss des vorliegenden Normenkontrollverfahrens außer Vollzug gesetzt, soweit darin der Standort BI-01-V04 als kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergienutzung festgelegt worden ist.

    Der Antragsteller macht zur Begründung seines Normenkontrollantrags unter Berücksichtigung des Beschlusses im Eilverfahren (12 MN 301/12) geltend: Durch die Satzung sei das angegriffene Gebiet BI-01-V04 als Vorranggebiet festgelegt und außerhalb der Vorrangflächen die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Planungsraum ausgeschlossen worden.

    Zur Zulässigkeit hat der Senat im Eilverfahren mit Beschluss vom 30. Juli 2013 (12 MN 301/12) ausgeführt:.

    Dass die seinem Antrag stattgebende Entscheidung für den Antragsteller, selbst wenn im ehemaligen Vorranggebiet BI-01-V04 dadurch "nur" eine "weiße Fläche" entsteht, vorteilhaft ist, hat der Senat schon in der zitierten Eilentscheidung (12 MN 301/12) dargelegt.

    Zu diesem inhaltlichen Mangel hat der Senat schon im Eilverfahren (12 MN 301/12) ausgeführt:.

    Zur Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im bereits mehrfach zitierten Beschluss zum Eilverfahren (12 MN 301/12) ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    301/12 -, NVwZ-RR 2014, 25, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, NVwZ-RR 2014, 25 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 146/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

    So wie es einem Träger der Regionalplanung grundsätzlich unbenommen ist, nicht für jede Zone seines Planungsraums ein Ziel der Raumordnung zu bestimmen mit der Folge, dass es den Gemeinden überlassen bleibt, in dieser sog. "weißen Fläche" die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern (vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., Rdn. 163 f.; BVerwG, Urt. v. 28.11.2005 - 4 B 66.05 -, NVwZ 2006, 495; Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, juris), dürfte es vertretbar sein, - wie hier - bereits existierende bauleitplanerisch gesicherte Sonderbauflächen und Sondergebiete für Windenergiegewinnung zu respektieren und nur - quasi "hilfsweise" - für den Fall, dass die gemeindliche Steuerung nachträglich entfällt, eine Zielfestlegung in Form eines Ausschlusses von Windenergieanlagen auch an dieser Stelle vorzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    In eine etwaige Unwirksamerklärung werden allerdings diejenigen Vorschriften einbezogen, die im untrennbaren Zusammenhang mit der angegriffenen Bestimmung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567, juris Rn. 20 ff.; Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 54; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, NVwZ-RR 2014, 25, juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - 2 B 177/15

    Änderung eines Bebauungsplans im Hinblick auf das Heranreichen der überbaubaren

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 - BRS 52 Nr. 36 = juris Rn. 20 ff., Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 12 MN 301/12 -, NVwZ-RR 2014, S. 25 ff = juris Rn. 32 sowie Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 47 Rn. 285, alle m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2015 - 1 KN 142/13

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; FFH Verträglichkeitsprüfung; Präklusion;

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ergibt sich auch hinsichtlich der Untersuchung der FFH-Problematik nichts Abweichendes aus dem Beschluss des 12. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, juris Rn. 44. Dem darin in Bezug genommenen Urteil des EuGH vom 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005 I 9017 = juris Rn. 51 ff. lässt sich nicht entnehmen, dass Raumordnungs- bzw. Flächennutzungspläne eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung unabhängig davon enthalten müssen, ob sie Vorhaben, die potentiell FFH-Gebiete beeinträchtigen, einer Genehmigung näher bringen oder nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

    Sind dem Normenkontrollantrag nach summarischer Prüfung des Antragsvorbringens offensichtlich Erfolgsaussichten beizumessen, ist im Allgemeinen der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus wichtigen Gründen i. S. des § 47 Abs. 6 VwGO geboten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.2013, 12 MN 301/12, NVwZ-RR 2014, 25 [bei [...] Rn. 33]).
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