Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20   

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https://dejure.org/2020,29210
OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20 (https://dejure.org/2020,29210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2020 - 4 ME 104/20 (https://dejure.org/2020,29210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 (https://dejure.org/2020,29210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 BNatSchG; § 2 Abs 1 S 2 BNatSchGAG ND; § 22 Abs 3 BNatSchGAG ND; § 80 Abs 1 VwGO; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung; geschützter Landschaftsbestandteil; Schlusspunkttheorie; Untersagungsverfügung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Wallhecke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurecht schlägt Naturschutzrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erteilte Baugenehmigung sperrt Erlass einer entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung - Baugenehmigung erteilt umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baurecht schlägt Naturschutzrecht! (IBR 2020, 661)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 14
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Zudem hat die Bauaufsichtsbehörde im bauaufsichtlichen Verfahren - auch im vereinfachten - zu prüfen, ob andere Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse erforderlich sind, und - wenn ja - über die Baugenehmigung erst zu entscheiden, wenn diese anderen Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse beantragt und erteilt sind (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 - für eine sanierungsrechtliche Genehmigung; vgl. auch auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Landesrechts OVG S-H, Beschl. v. 20.4.2020 - 1 MB 2/20 -, juris für eine naturschutzrechtliche Befreiung).

    Zwar kann die von der Baugenehmigung ausgehende Feststellungswirkung durch ihre Aufhebung beseitigt werden (vgl. OVG S-H, Beschl. v. 20.4.2020 - 1 MB 2/20 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 LB 200/12

    Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung vor Vorliegen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 - u. Beschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, juris) gilt die sog. "Schlusspunkttheorie", d.h. durch die Erteilung einer Baugenehmigung wird - soweit die Bauaufsichtsbehörde einer Prüfpflicht unterliegt - eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und der Bau freigegeben.

    Zudem hat die Bauaufsichtsbehörde im bauaufsichtlichen Verfahren - auch im vereinfachten - zu prüfen, ob andere Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse erforderlich sind, und - wenn ja - über die Baugenehmigung erst zu entscheiden, wenn diese anderen Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse beantragt und erteilt sind (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 - für eine sanierungsrechtliche Genehmigung; vgl. auch auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Landesrechts OVG S-H, Beschl. v. 20.4.2020 - 1 MB 2/20 -, juris für eine naturschutzrechtliche Befreiung).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15

    Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; vereinfachtes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 - u. Beschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, juris) gilt die sog. "Schlusspunkttheorie", d.h. durch die Erteilung einer Baugenehmigung wird - soweit die Bauaufsichtsbehörde einer Prüfpflicht unterliegt - eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und der Bau freigegeben.
  • VGH Bayern, 23.07.2020 - 14 B 18.1472

    Austausch der Befugnisnorm bei Ermessensentscheidungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Für ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen, zu denen die auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG gestützte Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 9. August 2019 gehört, ist allgemein anerkannt, dass es sich um sog. Dauerverwaltungsakte im o.a. Sinne handelt (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 224; speziell für naturschutzrechtliche Untersagungsverfügungen: VG München, Urt. v. 25.4.2011 - M 9 K 11.3620 -, juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14

    Acker; Artenvielfalt; Umkehr der Beweislast; Dauergrünland; Direktzahlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Für ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen, zu denen die auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG gestützte Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 9. August 2019 gehört, ist allgemein anerkannt, dass es sich um sog. Dauerverwaltungsakte im o.a. Sinne handelt (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 224; speziell für naturschutzrechtliche Untersagungsverfügungen: VG München, Urt. v. 25.4.2011 - M 9 K 11.3620 -, juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Bei Klagen gegen Dauerverwaltungsakte kommt es, sofern das einschlägige Fachrecht - was hier nicht der Fall ist - nichts anderes vorschreibt, abhängig vom zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Beschl. v. 9.7.2019 - 6 B 2.18 -, juris).
  • VG München, 25.04.2012 - M 9 K 11.3620

    Unzulässige naturschutzrechtliche Untersagung eines Eingriffs; Fällung von zwei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Für ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen, zu denen die auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG gestützte Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 9. August 2019 gehört, ist allgemein anerkannt, dass es sich um sog. Dauerverwaltungsakte im o.a. Sinne handelt (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 224; speziell für naturschutzrechtliche Untersagungsverfügungen: VG München, Urt. v. 25.4.2011 - M 9 K 11.3620 -, juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
    Bei Klagen gegen Dauerverwaltungsakte kommt es, sofern das einschlägige Fachrecht - was hier nicht der Fall ist - nichts anderes vorschreibt, abhängig vom zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Beschl. v. 9.7.2019 - 6 B 2.18 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20

    Amtliche Kartierung; Grünlandumbruch; Indizwirkung; Kartierung; Moorstandort;

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnungen sind Dauerverwaltungsakte und müssen an die jeweils aktuell geltende Rechtslage angepasst werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.9.2020 - 4 ME 104/20 - und vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -).

    Soweit der angegriffene Bescheid des Beklagten vom 5. Dezember 2014 dem Kläger jede weitere Kuhlungs- und Umbruchsmaßnahme auf dem Flurstück 65 der Flur 19 in der Gemarkung D. und das Auffahren von Mineralboden fremder Flächen auf dieses Flurstück untersagt, handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung und damit um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dessen Rechtmäßigkeit aufgrund der Sach- und Rechtslage in der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung zu beurteilen ist (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10 u. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21

    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt;

    Denn die hier streitgegenständliche naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung stellt inhaltlich eine naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung dar, bei welcher es - auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (Senatsbeschl. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 25 ff., juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris; für das vergleichbare niedersächsische Landesrecht Nds. OVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 4 ME 6/23

    Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot aus anderen zingenden Gründen

    Ein überwiegendes Vollzugsinteresse besteht auch nicht deshalb, weil - wie die Beigeladene einwendet - eine vollziehbare artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der "Schlusspunkttheorie" Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist (zur Schlusspunkttheorie vgl. Senatsbeschl. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 17).
  • VG Gera, 18.12.2020 - 5 E 1228/20

    Bergrecht -vorzeitige Besitzeinweisung

    Bei Klagen gegen Dauerverwaltungsakte kommt es, sofern das jeweilige Fachrecht - wie hier - nichts anderes vorschreibt, regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz - typischerweise den Tag der mündlichen Verhandlung - an (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 3 K 3340/20

    Eilantrag gegen Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Tuttlingen erfolglos

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei solchen Dauerverwaltungsakten ist daher nicht der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern vielmehr der Zeitpunkt der (letzten) gerichtlichen Entscheidung, da der Dauerverwaltungsakt seine Regelungswirkung ständig neu entfaltet und das zu Grunde liegende Verwaltungsrechtsverhältnis ständig neu konkretisiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, juris; Beschluss vom 09.07.2019 - 6 B 2.18 -, juris Rn 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).
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