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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.12.1990 - 4 L 93/89 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.1990 - 4 L 93/89 (https://dejure.org/1990,8500)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 4 L 93/89 (https://dejure.org/1990,8500)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 2 Abs. 2 S. 1 BliGG ND; § 67 Abs. 3 BSHG; § 3 BliGG ND; § 48 VwVfG; § 8 S. 1 BliGG ND
Landesblindengeld; Kürzung; Krankenhausaufenthalt; Gesetzliche Krankenversicherung; Rückforderung; Überbezahlte Beträge - REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Kürzung von Blindengeld bei einem Krankenhausaufenthalt - Zum Verfahren bei Rückforderung überzahlter Beträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landesblindengeld; Kürzung; Krankenhausaufenthalt; Gesetzliche Krankenversicherung; Rückforderung; Überbezahlte Beträge
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.01.1990 - 4 L 84/89
Landesblindengeld; Zivilblinde; Bewilligung; Rückforderung; Vertrauensschutz
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.12.1990 - 4 L 93/89
Er hat bereits in einem Fall, in dem es um eine von § 3 LBliGG mißbilligte Doppelzahlung ging, in seinem Urteil vom 31. Januar 1990 - 4 L 84/89 - u. a. folgendes ausgeführt:.
- LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/12
Blindengeld, Begleitperson, Krankenhausaufenthalt, Aufstockung, Betreuung, …
Dass Krankenhäuser eine solche gleichartige Einrichtung darstellen, kann nicht, anders als offenbar von verschiedenen Seiten ausgegangen wird (…vgl. Demmel, Die Entwicklung und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Blindengeldleistung als Sozialleistung, 2003, S. 297; OVG Lüneburg vom 12.12.1990 - Az.: 4 L 93/89), ohne Weiteres angenommen werden, wie sich aus Folgendem ergibt:. - VG Köln, 15.06.2016 - 26 K 5958/15
Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Blindengeldbewilligung sowie einer Einstellung …
Für die an § 13 Abs. 2 SGB XII orientierte Auslegung, die der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Berlin, auf Seite 71 in seinem Heft 06 der Schriftenreihe zum Blindenrecht vertritt, s. ebenso auch OVG Lüneburg, Urteil v. 12. Dezember 1990 - 4 L 93/89 -, juris, Rdnr. 6, sprechen auch in Nordrhein-Westfalen die Gesetzesmotive und zwar schon zu den dem GHBG NRW heutiger Fassung fast gleichlautenden Regelungen in § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Landesblindengeldgesetz des Jahres 1970, also dem Vorläufergesetz. - VG Düsseldorf, 03.08.2020 - 21 K 7498/19 Für die an § 13 Abs. 2 SGB XII orientierte Auslegung, die der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Berlin, auf Seite 71 in seinem Heft 06 der Schriftenreihe zum Blindenrecht vertritt, s. ebenso auch OVG Lüneburg, Urteil v. 12. Dezember 1990 - 4 L 93/89 -, juris, Rdnr. 6, sprechen auch in Nordrhein-Westfalen die Gesetzesmotive und zwar schon zu den dem GHBG NRW heutiger Fassung fast gleichlautenden Regelungen in § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Landesblindengeldgesetz des Jahres 1970, also dem Vorläufergesetz.