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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 OVG L 17/88   

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https://dejure.org/1990,25639
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 OVG L 17/88 (https://dejure.org/1990,25639)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.1990 - 18 OVG L 17/88 (https://dejure.org/1990,25639)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 18 OVG L 17/88 (https://dejure.org/1990,25639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds.PersVG; § 72 Abs. 2 S. 6 Nds.PersVG
    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Besetzung einer Stelle im Krankentransportdienst; Verpflichtung zur Einleitung des Einigungsverfahrens; Festlegung von Eignungsanforderungen alleinige Verantwortung der Dienststelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Besetzung einer Stelle im Krankentransportdienst; Verpflichtung zur Einleitung des Einigungsverfahrens; Festlegung von Eignungsanforderungen alleinige Verantwortung der Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.12.1983 - 6 P 37.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 17/88
    Er vertieft sein Vorbringen in erster Instanz und macht insbesondere geltend: Die vom Verwaltungsgericht angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei nicht ohne weiteres auf das niedersächsische Personalvertretungsrecht übertragbar; der grundsätzliche Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 37.83 - (Buchholz 238.31 Nr. 2 zu § 82 BaWü PersVG ) sei nämlich zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg ergangen, das den Personalrat - anders als § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds.PersVG - bezüglich der Zustimmung auf bestimmte Verweigerungsgründe beschränke.

    In diesem Zusammenhang ist zusätzlich in Rechnung zu stellen, daß die Festlegung von Eignungsanforderungen - ohne daß der Personalrat mitzubestimmen hat - in die alleinige Verantwortung der Dienststelle fällt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 37.83 -, Buchholz 238.31 Nr. 2 zu § 82 BaWü PersVG ).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 12/88

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrates; bstellen auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 17/88
    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats insbesondere auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds.PersVG im Rahmen der Einstellung und Eingruppierung von Angestellten, wenngleich die Vorschrift die Wirksamkeit einer Zustimmungsverweigerung nicht an bestimmte Weigerungsgründe bindet (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. August 1987 - 18 OVG L 17/86 - und zuletzt vom 21. März 1990 - 18 OVG L 12/88 -).
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