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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.1990 - 18 L 3/89 (https://dejure.org/1990,11506)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 18 L 3/89 (https://dejure.org/1990,11506)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 5 KSchG; § 73 Abs. 5 Nds.PersVG
Bindungswirkung des Beschlusses einer Einigungsstelle; Verweigerung der Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Umfang der Rechte des Personalrates - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung des Beschlusses einer Einigungsstelle; Verweigerung der Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Umfang der Rechte des Personalrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.11.1988 - PL VG 21/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89
Auch dort ist aber eine gerichtliche Klärung der aufgetretenen Streitfrage nach Abschluß/Erledigung des Vorgangs, der den Streit ausgelöst hat, nur zulässig, wenn hierfür - beispielsweise unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr - ein konkretes Bedürfnis anzuerkennen ist (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 -, PersV 1986, 327; ferner BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 -, AP § 83 ArbGG 1979 Nr. 5). - BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84
Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89
Auch dort ist aber eine gerichtliche Klärung der aufgetretenen Streitfrage nach Abschluß/Erledigung des Vorgangs, der den Streit ausgelöst hat, nur zulässig, wenn hierfür - beispielsweise unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr - ein konkretes Bedürfnis anzuerkennen ist (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 -, PersV 1986, 327; ferner BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 -, AP § 83 ArbGG 1979 Nr. 5).