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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89   

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https://dejure.org/1990,11506
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89 (https://dejure.org/1990,11506)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.1990 - 18 L 3/89 (https://dejure.org/1990,11506)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 18 L 3/89 (https://dejure.org/1990,11506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 5 KSchG; § 73 Abs. 5 Nds.PersVG
    Bindungswirkung des Beschlusses einer Einigungsstelle; Verweigerung der Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Umfang der Rechte des Personalrates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung des Beschlusses einer Einigungsstelle; Verweigerung der Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Umfang der Rechte des Personalrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89
    Auch dort ist aber eine gerichtliche Klärung der aufgetretenen Streitfrage nach Abschluß/Erledigung des Vorgangs, der den Streit ausgelöst hat, nur zulässig, wenn hierfür - beispielsweise unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr - ein konkretes Bedürfnis anzuerkennen ist (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 -, PersV 1986, 327; ferner BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 -, AP § 83 ArbGG 1979 Nr. 5).
  • BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89
    Auch dort ist aber eine gerichtliche Klärung der aufgetretenen Streitfrage nach Abschluß/Erledigung des Vorgangs, der den Streit ausgelöst hat, nur zulässig, wenn hierfür - beispielsweise unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr - ein konkretes Bedürfnis anzuerkennen ist (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 -, PersV 1986, 327; ferner BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 -, AP § 83 ArbGG 1979 Nr. 5).
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