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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattung von Kosten eines Personalratsmitglieds durch den Dienstherrn; Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Schulung; Notwendigkeit und Erforderlichkeit; Angebot einer justizinternen Schulung; Vergleichbarkeit mit den Voraussetzungen für Sonderurlaub; Sachbezogenheit ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten eines Personalratsmitglieds durch den Dienstherrn; Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Schulung; Notwendigkeit und Erforderlichkeit; Angebot einer justizinternen Schulung; Vergleichbarkeit mit den Voraussetzungen für Sonderurlaub; Sachbezogenheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 16.01.1989 - PL VG 15/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 3.78
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Die begehrte Entscheidung betrifft seine Rechtsposition unmittelbar; denn es geht um die Rechte seiner Mitglieder, aber auch um die Frage, ob die Kosten für die von ihm gewählte Schulungsveranstaltung erstattungsfähig sind (BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 3.78 -, PersV 1981, 242).Selbst wenn die Dienststellenbezogenheit im bejahenden Sinne geklärt ist, muß noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden, und zwar in der Weise, ob nicht eine kostengünstigere oder vom Inhalt her dem Schulungsbedarf besser entsprechende Veranstaltung besucht werden kann (BVerwG a.a.O. u. B. v. 27.4.1979 - 6 P 3.78 -, PersV 1981, 242).
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Da die Zuständigkeit des Personalrats von der Dienststelle abhängt, weil er nach dem Partnerschaftsprinzip nur an den Maßnahmen dieser Dienststelle beteiligt ist, bedürfen die Mitglieder keiner Schulung über Fragen, mit denen sie nicht oder nur am Rande befaßt werden (BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 17.78 -, PersV 1981, 161). - BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78
Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Denn die Voraussetzungen einer Urlaubsgewährung für eine Schulungsveranstaltung sind in einer von der Kostenregelung des § 52 Abs. 1 Nds. PersVG abweichenden Weise geregelt; wie nach Bundesrecht (vgl. BVerwGE 58, 54 zu § 46 Abs. 6 BPersVG ) hat die Dienststelle auch gemäß § 52 Abs. 1 Nds. PersVG nur die Kosten einer solchen Schulung zu tragen, deren Besuch für die Mitarbeit in dem betreffenden Personalrat erforderlich ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.3.1990 - 18 L 21/89 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung der Tagungsgebühr für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Denn die Voraussetzungen einer Urlaubsgewährung für eine Schulungsveranstaltung sind in einer von der Kostenregelung des § 52 Abs. 1 Nds. PersVG abweichenden Weise geregelt; wie nach Bundesrecht (vgl. BVerwGE 58, 54 zu § 46 Abs. 6 BPersVG ) hat die Dienststelle auch gemäß § 52 Abs. 1 Nds. PersVG nur die Kosten einer solchen Schulung zu tragen, deren Besuch für die Mitarbeit in dem betreffenden Personalrat erforderlich ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.3.1990 - 18 L 21/89 -). - BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89
Diese setzt voraus, daß die Veranstaltung von ihrer Thematik her Sachgebiete betrifft, die zur Tätigkeit der Personalvertretung, d.h. zu den Aufgaben desjenigen Personalrats gehören, dem der zu Schulende angehört (BVerwG, Beschl. v. 8.9.1986 - 6 P 4.84 -, PersV 1987, 334).
- OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8479/91
Erstattung von Kosten für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; …
Es geht um die Rechte seiner Mitglieder sowie um die Frage, ob die in Rede stehende Schulungsveranstaltung für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse vermittelt, weshalb der Personalrat in den Verfahren des Personalratsmitglieds, das die ihm entstandenen Schulungskosten erstattet verlangt, beteiligt (BVerwG, Beschl , v. 27.4.1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] = PersV 1980, 19; so auch Beschl, d. Sen. v. 19.12.1990 - 18 L 5/89 -) und rechtsmittelbefugt (…BVerwG, Beschl , v. 22.7.1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz aaO Nr. 12) ist.