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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90 (https://dejure.org/1990,9014)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.12.1990 - 6 M 108/90 (https://dejure.org/1990,9014)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 6 M 108/90 (https://dejure.org/1990,9014)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 25.05.1989 - 2 S 8.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90
    Auch in diesem Zusammenhang ist die Befristung der Genehmigung auf zwei Jahre zu beachten, mit der eine endgültige Veränderung des Gebietscharakters der gewerblich nutzbaren Flächen vermieden wird (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 25.5.1989, BRS 49 Nr. 50).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90
    Hierfür genügt es, daß sie "vernünftigerweise geboten" war (BVerwG, Urt. v, 9.6.1978 - 4 C 54.75, BRS 33 Nr. 150 = NJW 1979, 939).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 3 S 536/89

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für Erstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90
    Damit hat der Gesetzgeber der allgemein bekannten Schwierigkeit, die zahlreichen Asylbewerber vor Obdachlosigkeit zu bewahren, Rechnung getragen (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 21.3.1989, NVwZ 1989, 977; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.9.1990 - 6 M 55/90).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90
    Denn die festgesetzte Art der baulichen Nutzung vermittelt grundsätzlich einen Nachbarschutz, ohne daß es auf den Nachweis einer Unzumutbarkeit i.S.d. Gebots der Rücksichtnahme ankäme (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 8.84, BRS 46 Nr. 173 = NVwZ 1987, 409).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.1991 - 6 M 3203/91

    Unterkunft; Bauernhof; Asylbewerber; Obdachlos; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Zu Recht hat das VG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senates (Beschluß vom 20.12.1990 - 6 M 108/90 -) ausgeführt, daß § 4 Abs. 1 des BauGB-MaßnahmenG gerade auch solche Bauvorhaben im Wege der Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes fördern will, die aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit wegen dringenden Wohnbedarfs erforderlich sind und der vorübergehenden Unterbringung und dem vorübergehenden Wohnen auch der schwierig unterzubringenden Asylbewerber dienen.

    Mithin fehlt es am "Wohnen" als eine auf gewisse Dauer angelegte eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens, so daß, selbst - wenn wofür gegenwärtig nichts spricht - die von der landwirtschaftlichen Nutzung des Antragstellers ausgehenden Immissionen die für eine an gleicher Stelle legal errichtete Betriebsleiterwohnung anzunehmende Zumutbarkeitsschwelle übersteigen würden, ein entsprechender Schutz für eine dem vorübergehenden, zweckbestimmten Aufenthalt dienende Gemeinschaftsunterkunft nicht in Anspruch genommen werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß v. 20.12.1990 - 6 M 108/90 - und Beschluß v.19.6.1991 - 1 M 159/91 -).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke;

    Die Antragsgegnerin durfte bei ihrer Ermessensausübung insbesondere berücksichtigen, daß auch der Gesetzgeber der allgemein bekannten Schwierigkeit, die zahlreichen Asylbewerber vor Obdachlosigkeit zu bewahren, Rechnung getragen hat (vgl. § 4 Abs. 1 BauGB-MaßnG v. 17.5.1990 - BGBl I S. 926; VGH Mannheim NVwZ 1989, 977; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.12.1990 - 6 M 108/90 - zu einer Asylantenunterkunft mit 14 Aufenthaltsräumen für 40 Vietnamesen in einem Gewerbegebiet neben einem Schlachthof und anderen Betrieben).
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