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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 15 B 127/11   

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https://dejure.org/2011,7761
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 15 B 127/11 (https://dejure.org/2011,7761)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.03.2011 - 15 B 127/11 (https://dejure.org/2011,7761)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. März 2011 - 15 B 127/11 (https://dejure.org/2011,7761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidung einer Interessenkollision eines Landrats in seiner Doppelfunktion als untere staatliche Verwaltunsgbehörde einerseits und als Organ eines Kreises andererseits; Besonderes öffentliches Vollzugsinteresse hinsichtlich einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermeidung einer Interessenkollision eines Landrats in seiner Doppelfunktion als untere staatliche Verwaltunsgbehörde einerseits und als Organ eines Kreises andererseits; Besonderes öffentliches Vollzugsinteresse hinsichtlich einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 532
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 10.08.2012 - 1 K 3229/11

    Altpapier: Stadt Neuss ist gegenüber dem Landrat auskunftspflichtig

    Auf die hiergegen von der Klägerin erhobene Beschwerde stellte das OVG NRW mit Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verfügung des Landrats vom 10. Dezember 2010 wieder her.

    Zur Begründung verweist sie auf § 59 Abs. 2 KrO NRW und die Argumentation des OVG NRW in seinem Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -.

    Ist dieser unanfechtbar, können sich die Beteiligten bei der Anfechtung der Aufsichtsmaßnahme nicht mehr auf § 59 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW berufen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2012 - 15 B 127/11 -, juris Rdn. 15.

    Ob der Kreis Beteiligter im Sinne von § 59 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW ist, richtet sich nach § 13 VwVfG NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdn. 12; s. auch Northoff, NVwZ 1990, 141 ff.

    Während z. B. bei einer Anordnung nach § 123 Abs. 1 GO NRW zur Durchsetzung der abfallrechtlichen Überlassungspflicht eine Interessenkollision vorläge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdn. 14, wäre bei einer etwaigen Beanstandung der Abfallgebührenkalkulationen der Klägerin nach § 122 Abs. 1 GO NRW ein Kollisionsfall nicht gegeben.

    a) Stellt man für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens, mithin hier auf Erlass der Verfügung ab, so insbesondere für Maßnahmen nach § 123 Abs. 1 GO NRW OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 15 A 440/08 -, juris Rdn. 15, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 15 B 1755/08 -, juris Rdn. 5, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdn. 7, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landrat, gestützt auf das kommunalaufsichtliche Unterrichtungsrecht, die in Ziff. I der Verfügung genannten Unterlagen und die in Ziff. II genannten Auskünfte von der Klägerin angefordert hat.

    Selbst wenn man indes davon ausgehen wollte, die für eine auf § 123 Abs. 1 GO NRW gestützte Durchsetzung der abfallrechtlichen Überlassungspflicht allein zuständige Bezirksregierung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdn. 14, habe für eine dahingehende Anordnung keine Veranlassung mehr gesehen, so ist jedenfalls hinsichtlich etwaiger Rechtsverstöße gegen gebührenrechtliche Vorschriften ein Einschreiten im Wege der Kommunalaufsicht weiterhin möglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2013 - 15 A 2052/12

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 S. 1 KrO NRW bei

    Auf die Beschwerde der Klägerin änderte der beschließende Senat diese Entscheidung und stellte mit Beschluss vom 1. März 2011 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den o. g. Bescheid vom 10. Dezember 2010 wieder her (15 B 127/11).

    Ergänzungslieferung, Wiesbaden (Stand: Dezember 2010), § 59 KrO Anm. 4.1., sowie in Anschluss an diese Kommentierung OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, NWVBl. 2011, 269 f.

    vgl. Held u. a., a. a. O., Anm. 4.2 m. w. N. sowie OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, NWVBl. 2011, 269 f.

    vgl. Held u. a., a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 B 127/11 -, NWVBl. 2011, 269 f.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • VG Osnabrück, 29.10.2013 - 1 B 18/13

    Bestellung eines Beauftragten als kommunalaufsichtliche Maßnahme; Begründung

    Die Entscheidungskompetenz des Innenministeriums, das auf diese Weise über die einzige Tatbestandsvoraussetzung für die Zuständigkeitsregelung geschaffen wird, erfolgt wegen ihres Charakters als reines Verwaltungsinternum innerhalb der Behördenhierarchie nicht durch Verwaltungsakt; es gebricht ihm an der erforderlichen Außenwirkung (so auch Smollich, aaO.; Northoff aaO., S. 143, anders: OVG Münster, B. v. 01.03.2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdnr. 10 und Leitsatz 2).

    Nur die Ausdehnung auf materielle Interessen des Landkreises bei der Auslegung des Beteiligungsbegriffes, einerseits als Kommunalaufsichtsbehörde, andererseits als Gebietskörperschaft mit eigenem Wirkungskreis, wird der Funktion gerecht, bei Interessenkollisionen zu einer Zuständigkeitsverlagerung zu gelangen (so auch OVG Münster, B. v. 01.03.2011 - 15 B 127/11 -, juris Rdnr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • VG Hannover, 17.02.2020 - 1 B 5514/19

    Beteiligung; Bürgermeister; Genossenschaft; Hauptamt; Nebentätigkeit;

    Es kann dahinstehen, ob mit einer - hier mit Erlass vom 6. Mai 2019 vorliegenden und die Zuständigkeit des Antragsgegners bejahenden - Zuständigkeitsentscheidung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde eine Bindungswirkung dergestalt einhergeht, dass auch in einem gerichtlichen Verfahren gegen eine kommunalaufsichtliche Maßnahme eine Überprüfung der Zuständigkeit versperrt sein kann (so wegen angenommener Verwaltungsaktsqualität der Entscheidung: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.03.2011 - 15 B 127/11 -, juris Rn. 15; a. A. KVR-NKomVG, Stand: November 2019, § 171 Rn. 6).
  • VG Aachen, 24.10.2011 - 6 L 237/11

    Immissionsschutzrecht, Lösemittel, Abluft, Kamin, Luftverunreinigungen,

    Insoweit ist der Antrag in der vorliegenden Fallkonstellation nicht gegen den Kreis I. , sondern gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu richten, weil der Landrat des Kreises I. als untere staatliche Landesbehörde, namentlich als untere Immissionsschutzbehörde, gehandelt hat, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), u.a. Beschluss vom 1. März 2011, 15 B 127/11 -, .
  • VG Hannover, 28.11.2022 - 1 A 5025/19

    Beteiligung; Bürgermeister; Genossenschaft; Hauptamt; Nebentätigkeit;

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