Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17264
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17 (https://dejure.org/2020,17264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2020 - 9 A 870/17 (https://dejure.org/2020,17264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 9 A 870/17 (https://dejure.org/2020,17264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 10.17

    Aufwendungsersatz für einen Betreuungsplatz eines Kindes in der Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 5 B 10.17 -, juris, Rn. 22, und vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 -, juris, Rn. 6, jeweils m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124 Rn. 189 f.
  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    Rspr. des BVerwG, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 41.17 u. a. -, juris Rn. 12 m. w. N.
  • BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08

    Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 5 B 10.17 -, juris, Rn. 22, und vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 -, juris, Rn. 6, jeweils m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124 Rn. 189 f.
  • VG Cottbus, 27.08.2021 - 6 K 1536/20
    Hierfür dürfte allerdings sprechen, dass wegen der Gesetzesgebundenheit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG vertragliche Vereinbarungen zwischen Beitragsgläubiger und Beitragsschuldner über die Erhebung kommunaler Beiträge nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 9 A 870/17 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 9 LC 138/17 -, juris Rn. 161; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, juris Rn. 19) und der streitgegenständliche Vertrag nicht zu den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Abgabenvereinbarungen gehört (vgl. hierzu noch unten).

    In der Regel verstößt daher ein - so wie hier - vertraglich vereinbarter Beitrags(teil-)verzicht gegen die für einen Rechtsstaat fundamentalen Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung sowie gegen das Willkürverbot, mithin gegen ein gesetzliches Verbot, das Nichtigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5/11 -, juris Rn. 33 m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 9 A 870/17 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 9 A 2083/12 -, juris Rn. 37 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 9 LC 138/17 -, juris Rn. 161 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2017 - 1 M 499/17 -, juris Rn. 10).

  • VG München, 15.07.2021 - M 10 K 19.6425

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Herstellungsbeiträge

    aa) Ein Vertrag, durch den einem Abgabenschuldner eine vom Gesetz nicht zugelassene Vergünstigung zulasten der Allgemeinheit gewährt wird, ist jedenfalls analog § 134 BGB nichtig, da gegen die für einen Rechtsstaat fundamentalen Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung sowie gegen das Willkürverbot, mithin gegen ein gesetzliches Verbot, verstoßen wird (s. OVG Münster, B.v. 1.7.2020 - 9 A 870/17 - BeckRS 2020, 15790 Rn. 14 ff. zur Nichtigkeit eines Vertrages über Entwässerungsgebühren nach § 59 Abs. 1 VwVfG NRW i.V.m. § 134 BGB; OVG Münster, U.v. 16.10.2003 - 9 A 3137/00 - BeckRS 2003, 25364; vgl. grundlegend zur Nichtigkeit eines solchen Vertrages auch die stRspr.

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, ist danach für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das die Nichtigkeit zur Folge hat (stRspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. statt vieler: BVerwG, U.v. 17.10.1997, a.a.O.; vgl. auch: OVG Münster, B.v. 1.7.2020, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht