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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2007 - 19 A 379/06 (https://dejure.org/2007,18288)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen zum Verkauf angebotenes Rundfunkempfangsgerät; Rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät als maßgebliches Kriterium für die Einordnung als Rundfunkteilnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 27 K 1454/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
Wird zitiert von ... (4)
- VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen …
Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -). - VG Stuttgart, 29.04.2009 - 3 K 4387/08
Bereithalten zum Empfang; internetfähiger PC; private und gewerbliche Nutzung
Lediglich bei Sonderverkaufsaktionen von Lebensmitteldiscountern habe die Rechtsprechung bisher das Bereithalten zum Empfang verneint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -), weil bei einem bloßen Warenumschlag von Rundfunkempfangsgeräten nicht ohne weiteres die Vermutung des Vorhaltens zum Empfang Platz greifen könne. - VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 3977/09
Rundfunkgebührenpflicht für PC nur bei positivem Nachweis des Rundfunkempfangs …
27 Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -). - VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829
Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit
Hier hatten das OVG NRW (Urt. vom 2.3.2007 - 19 A 379/06) und das OVG Rheinland-Pfalz (…Urt. vom 4.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG) das Bereithalten zum Empfang verneint.