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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2018 - 10 B 234/18   

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https://dejure.org/2018,11755
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2018 - 10 B 234/18 (https://dejure.org/2018,11755)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2018 - 10 B 234/18 (https://dejure.org/2018,11755)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 10 B 234/18 (https://dejure.org/2018,11755)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 31.07.2006 - 25 CS 06.1705

    Reflexionen des Straßenlärms

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2018 - 10 B 234/18
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 -, juris, Rn. 4; offen gelassen im Beschluss des OVG NRW vom 13. April 2018 - 7 B 1411/17 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2018 - 7 B 1411/17

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen das Rücksichtnahmegebot unter dem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2018 - 10 B 234/18
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 -, juris, Rn. 4; offen gelassen im Beschluss des OVG NRW vom 13. April 2018 - 7 B 1411/17 -.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2019 - 1 ME 135/18

    Bahnlärm; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm-Reflexion; Nachbarschutz

    Reflektiert ein Bauvorhaben Bahnlärm, so dass ein Nachbar verstärkt damit belastet wird, ist das diesem Vorhaben zuzurechnen (gegen BayVGH, B. v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1706 - sowie OVG Münster, B. v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 -, jeweils Juris).

    Der Bay. Verwaltungsgerichtshof (B. v. 31.7.2006 - 25 C 06.1706 -, JURIS-Rdnr. 4) und das OVG Münster (B. v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 -, JURIS-Rdnr. 5) nehmen das zwar mit der Begründung in Abrede, auch bei § 34 Abs. 1 BauGB und dem im Einfügensgebot enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme sei dem Vorhaben allein das zuzurechnen, was seine bestimmungsgemäße Nutzung an Einwirkungen hervorrufe.

  • VG Düsseldorf, 25.01.2024 - 28 K 8153/21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für den Straßenlärm grundsätzlich nicht der Bauherr, sondern der Straßenbaulastträger verantwortlich und zwar einschließlich der Schallreflexionen, die an den baulichen Anlagen entlang der Straße auftreten, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 10 B 234/18 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 -, juris Rn. 4, wohingegen das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht von einer Zurechenbarkeit ausgeht.
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1833

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet der

    Soweit das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Begründung, warum Grundzüge der Planung nicht berührt seien, ferner darauf verweist, der Bebauungsplan Nr. 288 hätte abwägungsfehlerfrei auch unter planerischer Zurückhaltung ohne diese Festsetzung erlassen werden können, indem die Immissionsproblematik vorhabenbezogen in die jeweiligen Einzelgenehmigungsverfahren verlagert worden wäre, ist zu berücksichtigen, dass Verkehrslärmbelastungen sowie diesbezügliche Verstärkungen durch Reflexionen von baulichen Anlagen jedenfalls nicht ohne Weiteres Gegenstand des Gebots der Rücksichtnahme als Prüfmaßstab im bauplanungsrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 u.a. - juris Rn. 4; OVG NRW, B.v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 - juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 29 f.).
  • VG Köln, 12.02.2020 - 8 K 3507/18

    Ehemaliges Penaten-Gelände in Bad Honnef darf nicht mit Supermarkt bebaut werden

    Dabei kann dahinstehen, ob Reflektionen "fremdverursachten" Lärms einem Bauvorhaben unter dem Blickwinkel des Rücksichtnahmegebots zugerechnet werden können, dafür: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 1 ME 135/18 -, juris Rn. 24; dagegen: OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 10 B 234/18 -, juris Rn. 5, denn eine rücksichtslose, die besondere Situation der klägerischen Grundstücke missachtende Bebauung durch das Vorhaben ist nicht erkennbar.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 1 LA 190/17

    Abwägung; Bebauungsplan; Gesundheitsgefährdung; Lärm; Schallreflexion;

    Belästigungen oder Störungen, die "von ihnen ausgehen können" sind dabei nicht nur solche, die durch eine bestimmungsgemäße Nutzung hervorgerufen werden (so aber OVG NRW, Beschl. v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7.2006 - 25 C 06.1706 -, juris, Rn. 4); vielmehr hat ein Bauvorhaben auch die Folgen zu verantworten, die dadurch entstehen, dass es für "fremdverursachten" Lärm wie ein Reflexionsschirm wirkt (vgl. Senat, Beschl. v. 14.2.2019 - 1 ME 135/18 -, juris, Rn. 18).
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