Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2011 - 14 A 336/11 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 14 A 336/11 (https://dejure.org/2011,14252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG auf bestimmte öffentliche Zwecke (Erholungszweck, Spielzweck und Sportzweck) gewidmete Plätze; Anforderungen an das Merkmal der Widmung im Falle der Grundsteuerpflichtigkeit; Berücksichtigung der Öffnung eines Privatgrundstücks für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Beschränkung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG auf bestimmte öffentliche Zwecke (Erholungszweck, Spielzweck und Sportzweck) gewidmete Plätze; Anforderungen an das Merkmal der Widmung im Falle der Grundsteuerpflichtigkeit; Berücksichtigung der Öffnung eines Privatgrundstücks für ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 4 L 309/06
Zum Grundsteuererlass für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2011 - 14 A 336/11
vgl. die gleichgerichteten Ausführungen des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007 4 L 309/06 , juris Rn. 15 ff.
- VG Augsburg, 18.04.2018 - Au 6 K 17.292
Erfolglose Klage auf Teilerlass der Grundsteuer
Die Kegelanlage wurde auch nach den Einlassungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung im Jahr 2015 überhaupt nicht betrieben, so dass offenbleiben kann, ob auch eine - hier nicht stattgefundene - rein vereinsinterne Nutzung ohne Widmung eine öffentlichen Nutzung dargestellt hätte (vgl. zum Erfordernis der Widmung OVG NW, B.v. 2.12.2011 - 14 A 336/11 - juris Rn. 6 ff.;… OVG SA, B.v. 23.3.2007 - 4 L 309/06 - juris Rn. 15; vgl. zur Vereinsstätte als nicht-öffentliche Anlage Glier, Grundsteuer, § 32 GrStG Nr. 10, Stand Februar 2012).