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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20 (https://dejure.org/2020,42190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.2020 - 4 B 1467/20 (https://dejure.org/2020,42190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 4 B 1467/20 (https://dejure.org/2020,42190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • vdai.de PDF

    Die für eine Befreiung nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV erforderliche unbillige Härte liegt nur vor, wenn ein atypischer Einzelfall vorliegt, in dem besondere unvermeidbare Belastungen gegeben sind, denen andere Betriebe von Bestandsspielhallen, die nach Ablauf von fünf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 4 B 665/19
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. dazu näher OVG NRW, Beschlüsse vom 8.5.2020 - 4 B 627/19 -, juris, Rn. 27 ff., vom 3.6.2020 - 4 B 2/20 -, juris, Rn. 23 ff., und vom 29.6.2020 - 4 B 665/19 -, juris, Rn. 66 ff., 77, jeweils m. w. N.

    vgl. dazu bereits OVG NRW, Beschluss vom 29.6.2020 - 4 B 665/19 -, juris, Rn. 77.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.6.2020 - 4 B 665/19 -, juris, Rn. 99; LT-Drs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 4 B 627/19

    Streit um die Schließungsanordnung gegenüber ohne die erforderliche Erlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. dazu näher OVG NRW, Beschlüsse vom 8.5.2020 - 4 B 627/19 -, juris, Rn. 27 ff., vom 3.6.2020 - 4 B 2/20 -, juris, Rn. 23 ff., und vom 29.6.2020 - 4 B 665/19 -, juris, Rn. 66 ff., 77, jeweils m. w. N.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    Auch wenn die Antragstellerin trotz der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 zum hohen Suchtpotential durch das Spiel an Geldspielgeräten, das bei einer damals anstehenden gesetzlichen Neuregelung zu berücksichtigen sein sollte, vgl. BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 = juris, Rn. 100, 149 ff., 157, bei Aufnahme des Betriebs von drei Spielhallen im Jahr 2005 und den übrigen vier Spielhallen im Jahr 2010 von einer sicheren Refinanzierbarkeit ihrer mit der Einrichtung von insgesamt sieben Spielhallen verbundenen Investitionen ausgegangen sein mag, geht das Bundesverfassungsgericht für Investitionen gerade in Mehrfachspielhallen seit dem Jahr 2006 von einer stark eingeschränkten Schutzwürdigkeit des Vertrauens in einen unbegrenzten Weiterbetrieb aus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - 4 B 265/19

    Schließung; Erlaubnis; Verbot; Verbundspielhalle; Ersetzung; Ergänzung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. zu einer ähnlichen Argumentation bezogen auf Unsicherheiten des Härtebegriffs OVG NRW, Beschluss vom 6.5.2020 - 4 B 265/19 -, juris, Rn. 60.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2020 - 4 B 1253/18

    Schließungsverfügung; Duldung; Spielhalle; Auslegung; unerlaubtes Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.2.2020 - 4 B 1253/18 -, juris, Rn. 7 ff., m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - 4 B 2/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. dazu näher OVG NRW, Beschlüsse vom 8.5.2020 - 4 B 627/19 -, juris, Rn. 27 ff., vom 3.6.2020 - 4 B 2/20 -, juris, Rn. 23 ff., und vom 29.6.2020 - 4 B 665/19 -, juris, Rn. 66 ff., 77, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14

    Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht weiterhin Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 190 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 16.3.2020 - 4 B 977/18 -, Städte- und Gemeinderat 2020, Nr. 5, 30 = juris, Rn. 38 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 19 K 1730/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
    Das Verwaltungsgericht hat ihren sinngemäßen Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 1730/20 (VG Gelsenkirchen) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.4.2020 hinsichtlich der Schließungsanordnung wiederherzustellen und hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung anzuordnen, zu Recht abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 4 A 817/21
    Zur Begründung werde auf die umfassenden Ausführungen des OVG NRW in dem Beschluss vom 2.12.2020 - 4 B 1467/20 - verwiesen, denen sich das Gericht anschließe.

    Das Verwaltungsgericht hat unter diese Maßstäbe auch zutreffend subsumiert, indem es insoweit auf die umfassenden Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 2.12.2020 - 4 B 1467/20 - verwiesen hat, in dem dieser sich mit allen Einwänden der Klägerin auseinander gesetzt hat.

    Auch wenn sich der Prüfungsmaßstab im Hauptsacheverfahren von demjenigen im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unterscheidet, hat sich der Senat im Beschluss vom 2.12.2020 - 4 B 1467/20 - bereits umfassend mit dem gesamten Vorbringen der Klägerin unter dem Gesichtspunkt beschäftigt, ob eine unbillige Härte gegeben ist.

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 19 K 1730/20

    Spielhalle; Verbundverbot, glücksspielrechtliche Erlaubnis, unbillige Härte,

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das OVG NRW mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 zurückgewiesen - 4 B 1467/20 -.

    Zur Begründung verweist das Gericht auf die umfassenden Ausführungen des OVG NRW in dem Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 B 1467/20 -, denen es sich anschließt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 4 A 1938/20

    Beantragung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.12.2020 - 4 B 1467/20 -, ZfWG 2021, 192 = juris, Rn. 16.
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