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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04 (https://dejure.org/2006,5406)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2006 - 3 A 2025/04 (https://dejure.org/2006,5406)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2006 - 3 A 2025/04 (https://dejure.org/2006,5406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Zulassung der Berufung auf Grund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten; Herleitung rechtlicher Schwierigkeiten aus der unterbliebenen Einzelrichterübertragung; Kompensationsanspruch wegen teilweiser ...

  • Judicialis

    BauGB § 135 Abs. 5; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 135 Abs. 5; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3 a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbillige Härte durch befürchtete Renditelosigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 5 K 2180/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1058 (Ls.)
  • DÖV 2006, 925 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 15 A 1738/03

    Anschlusskosten von 25.000 Euro

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Die in der Hauptsache gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid erhobene Anfechtungsklage und der mit einem Hilfsantrag verfolgte Anspruch auf Erlass des Erschließungsbeitrags nach § 135 Abs. 5 BauGB sind prozessual verschiedene Streitgegenstände, die aber wirtschaftlich identisch sind, sodass kostenrechtlich derselbe Gegenstand i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. vorliegt (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 5.6.2003 - 15 A 1738/03 -, NWVBl. 2003, 435).

    Für das Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag hat der 15. Senat des beschließenden Gerichts in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation in dem Beschluss vom 5. Juni 2003 - 15 A 1738/03 - NwVBl.

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Eine sachlich unbillige Härte i.S.v. § 135 Abs. 5 BauGB wegen infolge der Erhebung eines Erschließungsbeitrags befürchteter Renditelosigkeit eines gewerblich genutzten Objekts kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn eine längerfristige (über zehn Jahre hinausgehende) Renditelosigkeit und damit gleichsam eine Beseitigung der Privatnützigkeit des Grundeigentums zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 30; BVerwG, Urteil vom 22.4.1992 - 8 C 50.90 -, DVBl. 1992, 1105).

    etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, 30 und BVerwG, Urteil vom 22. April 1992 - 8 C 50.90 - , DVBl. 1992, 1105.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Eine sachlich unbillige Härte i.S.v. § 135 Abs. 5 BauGB wegen infolge der Erhebung eines Erschließungsbeitrags befürchteter Renditelosigkeit eines gewerblich genutzten Objekts kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn eine längerfristige (über zehn Jahre hinausgehende) Renditelosigkeit und damit gleichsam eine Beseitigung der Privatnützigkeit des Grundeigentums zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 30; BVerwG, Urteil vom 22.4.1992 - 8 C 50.90 -, DVBl. 1992, 1105).

    etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, 30 und BVerwG, Urteil vom 22. April 1992 - 8 C 50.90 - , DVBl. 1992, 1105.

  • VGH Hessen, 28.06.2000 - 8 TZ 439/00

    Rechtsmittelzulassung - Begründung eines Zulassungsantrags gegenüber dem OVG/VGH;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Beschluss des Senats vom 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97 - Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 8 TZ 439/00 - GewArch 2000, 424.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2000 - 9 U 212/99

    Streitwert für Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 -, MDR 1987, 570; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 9 U 212/99 -, MDR 2000, 543; Emde, Folgen der Novellierung des § 19 GKG: Kostenentscheidungen bei Haupt- und Hilfsantrag, MDR 1995, 990; Liebheit, Streitwert nach einer Klageänderung, JuS 2001, 687.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Beschluss des Senats vom 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97 - Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 8 TZ 439/00 - GewArch 2000, 424.
  • LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    LAG Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 -, juris Nr. KARE600002958; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 32. Aufl., § 19 GKG Rn. 9 ff.; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 5. Aufl., § 19 Rn. 12.
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    Diese ursprünglich nur für Klage und Widerklage geltende Regelung wurde durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 11 des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 (KostRÄndG 1994), BGBl. I S. 1325, auf Haupt- und Hilfsansprüche ausgedehnt. Ausweislich der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs, vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 12/6962, S. 63, wurde mit dem Zusammenrechnungsausschluss bei demselben Gegenstand "die von der Rechtsprechung entwickelte Unterscheidung zwischen dem prozessualen und dem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff übernommen. Nach allgemeiner Auffassung, die auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1964 (NJW 1965, S. 444) beruht, liegen kostenrechtlich nur dann verschiedene Gegenstände vor, wenn die mit der Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche einander nicht ausschließen, so dass die Zuerkennung des einen Anspruchs nicht notwendigerweise die Aberkennung des anderen Anspruchs zur Folge hat.
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
    BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 -, MDR 1987, 570; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 9 U 212/99 -, MDR 2000, 543; Emde, Folgen der Novellierung des § 19 GKG: Kostenentscheidungen bei Haupt- und Hilfsantrag, MDR 1995, 990; Liebheit, Streitwert nach einer Klageänderung, JuS 2001, 687.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - 15 A 2241/11

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge bei ersichtlicher Berücksichtigung der

    Die Kläger rügen im vorliegenden Verfahren, dass der Senat sich in seinem vorbezeichneten Beschluss nicht mit ihrem Argument auseinandergesetzt habe, dass der vormals für das Erschließungsbeitragsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 3. März 2006 - 3 A 2025/04 - eine der Erhebung des streitigen Erschließungsbeitrags entgegenstehende sachlich begründete unbillige Härte im Falle eines gewerblich genutzten Grundstücks grundsätzlich ergebnisoffen prüfe, wenn eine über zehn Jahre hinausgehende Renditelosigkeit und damit gleichsam Beseitigung der Privatnützigkeit des Eigentums zu besorgen sei, auch wenn die Ertragsmöglichkeiten gerade nicht durch gesetzliche Bindungen beschnitten seien.
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