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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20   

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https://dejure.org/2021,6935
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20 (https://dejure.org/2021,6935)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 15 E 154/20 (https://dejure.org/2021,6935)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 15 E 154/20 (https://dejure.org/2021,6935)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 593/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20
    Der Antragsteller betreibt neben diesem Verfahren unter den Aktenzeichen 15 A 593/20, 15 A 760/20, 15 A 761/20, 15 E 155/20, 15 E 156/20, 15 E 168/20, 15 E 222/20 und 15 E 465/20 eine Vielzahl von Prozesskostenhilfe- bzw. Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, mit denen er in der Hauptsache jeweils Informationszugangsansprüche verfolgt, die sich auf gerichtliche oder spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne für abgelaufene Geschäftsjahre beziehen.

    Dementsprechend hat der Senat dem Antragsteller nur in den beiden zuerst anhängig gemachten Prozesskostenhilfeverfahren für beabsichtigte Berufungszulassungsanträge (15 A 593/20 und 15 A 760/20) mit Beschlüssen gleichen Datums Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Diese Verfahren betreffen zum einen die Konstellation, bei der die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan noch während des laufenden Geschäftsjahres, für den er galt, beantragt wurde (15 A 593/20), zum anderen die Konstellation der Antragstellung nach Ablauf des Geschäftsjahres (15 A 760/20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 760/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20
    Der Antragsteller betreibt neben diesem Verfahren unter den Aktenzeichen 15 A 593/20, 15 A 760/20, 15 A 761/20, 15 E 155/20, 15 E 156/20, 15 E 168/20, 15 E 222/20 und 15 E 465/20 eine Vielzahl von Prozesskostenhilfe- bzw. Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, mit denen er in der Hauptsache jeweils Informationszugangsansprüche verfolgt, die sich auf gerichtliche oder spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne für abgelaufene Geschäftsjahre beziehen.

    Dementsprechend hat der Senat dem Antragsteller nur in den beiden zuerst anhängig gemachten Prozesskostenhilfeverfahren für beabsichtigte Berufungszulassungsanträge (15 A 593/20 und 15 A 760/20) mit Beschlüssen gleichen Datums Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Diese Verfahren betreffen zum einen die Konstellation, bei der die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan noch während des laufenden Geschäftsjahres, für den er galt, beantragt wurde (15 A 593/20), zum anderen die Konstellation der Antragstellung nach Ablauf des Geschäftsjahres (15 A 760/20).

  • BGH, 31.08.2017 - III ZB 37/17

    Prozesskostenhilfebewilligung im Mahnverfahren: Mutwilligkeit der beabsichtigten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20
    vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17 -, juris Rn. 21, und vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 -, juris Rn. 8, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drucksache 17/11472 vom 14. November 2012, S. 29.
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