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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20 (https://dejure.org/2021,6934)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 15 E 156/20 (https://dejure.org/2021,6934)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 15 E 156/20 (https://dejure.org/2021,6934)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 760/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20
    Der Antragsteller betreibt neben diesem Verfahren unter den Aktenzeichen 15 A 593/20, 15 A 760/20, 15 A 761/20, 15 E 154/20, 15 E 155/20, 15 E 168/20, 15 E 222/20 und 15 E 465/20 eine Vielzahl von Prozesskostenhilfe- bzw. Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, mit denen er in der Hauptsache jeweils Informationszugangsansprüche verfolgt, die sich auf gerichtliche oder spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne für abgelaufene Geschäftsjahre beziehen.

    Dementsprechend hat der Senat dem Antragsteller nur in den beiden zuerst anhängig gemachten Prozesskostenhilfeverfahren für beabsichtigte Berufungszulassungsanträge (15 A 593/20 und 15 A 760/20) mit Beschlüssen gleichen Datums Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Diese Verfahren betreffen zum einen die Konstellation, bei der die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan noch während des laufenden Geschäftsjahres, für den er galt, beantragt wurde (15 A 593/20), zum anderen die Konstellation der Antragstellung nach Ablauf des Geschäftsjahres (15 A 760/20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 593/20

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Möglichkeit der Rechtsfragenklärung in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20
    Der Antragsteller betreibt neben diesem Verfahren unter den Aktenzeichen 15 A 593/20, 15 A 760/20, 15 A 761/20, 15 E 154/20, 15 E 155/20, 15 E 168/20, 15 E 222/20 und 15 E 465/20 eine Vielzahl von Prozesskostenhilfe- bzw. Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, mit denen er in der Hauptsache jeweils Informationszugangsansprüche verfolgt, die sich auf gerichtliche oder spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne für abgelaufene Geschäftsjahre beziehen.

    Dementsprechend hat der Senat dem Antragsteller nur in den beiden zuerst anhängig gemachten Prozesskostenhilfeverfahren für beabsichtigte Berufungszulassungsanträge (15 A 593/20 und 15 A 760/20) mit Beschlüssen gleichen Datums Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Diese Verfahren betreffen zum einen die Konstellation, bei der die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan noch während des laufenden Geschäftsjahres, für den er galt, beantragt wurde (15 A 593/20), zum anderen die Konstellation der Antragstellung nach Ablauf des Geschäftsjahres (15 A 760/20).

  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, juris Rn. 14, m. w. N.
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