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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17 (https://dejure.org/2023,5172)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2023 - 8 A 2467/17 (https://dejure.org/2023,5172)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2023 - 8 A 2467/17 (https://dejure.org/2023,5172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PBefG § 11; PBefG § 12; PBefG § 13; PBefG § 14; PBefG § 17; PBefG § 40; PBefG § 64; StVO § 45; BOKraft § 32; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 3; VwGO § 114 Satz 1
    Bushaltestelle verkehrsrechtliche Anordnung Fernbuslinie Personenbeförderung Linienbestimmung Fahrplan Standortgrundentscheidung Gefahr Ermessen Ermessensfehler Folgenbeseitigungsanspruch Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch Spruchreife Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem Halteplatz; Nachfolgende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde als Standortgrundentscheidung hinsichtlich Einrichtung einer Haltestelle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 478
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Köln, 22.10.2015 - 18 L 2421/15

    Sperrung der Kölner Haltestelle "Breslauer Platz"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    In dem der Beschlussvorlage 1671/2015 beigefügten Vertragsentwurf, der hinsichtlich einzelner Passagen geändert wurde (vgl. Bl. 192 ff. der Gerichtsakte 18 L 2421/15 VG Köln und Anlage K 7 = Bl. 143 der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens), hieß es u.a.:.

    Den nach Bekanntwerden der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 22. Juni 2015 und vor Entfernung der Verkehrszeichen am C. Platz gestellten Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. Oktober 2015 (18 L 2421/15, juris) ab.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten dieses und des vorangegangenen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (18 L 2421/15 VG Köln) sowie des die Fernbushaltestelle an der H. Straße betreffenden Parallelverfahrens (8 A 2466/17) und ferner die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Bei dieser Sachlage kann hier dahinstehen, ob der Zusatz in anderen Genehmigungen, dass ersatzweise statt des C. Platzes der Flughafen L. angefahren werden könne, als Änderung der personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigung (so der Vertreter der Bezirksregierung Köln im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln am 20. Oktober 2015 im Verfahren 18 L 2421/15, dort Seite 311 der Gerichtsakte) oder - nur - als Zustimmung zur Fahrplanänderung zu werten ist.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 52 f.

    vgl. Emmenegger, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 113 VwGO Rn. 88 f., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 68 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 11 CE 08.3030 -, juris Rn. 13.

    Wie weit der durch eine solche Standortgrundentscheidung gezogene Rahmen darüber hinaus in räumlicher Hinsicht reicht, ob also beispielsweise eine Verlegung der personenbeförderungsrechtlich genehmigten Haltestelle in eine unmittelbar an den C. Platz angrenzende Straße - wie etwa die derzeit für den Linienverkehr genutzte H. -Gasse oder die O. -Straße oder eine davon abzweigende Straße - den Anforderungen des § 32 BOKraft noch genügt, in Bezug auf Entfernungen von 150 m bis 200 m von dem durch die in dem Linienführungsplan angegebene Haltestelle bezeichneten Bereich - vorbehaltlich von Gesundheitsgefährdungen oder sonst schlechterdings unzumutbaren Beeinträchtigungen von Anwohnern - zurückhaltend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; diesem Maßstab zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 11, beide Entscheidungen allerdings zu einer innerörtlichen Buslinie, nicht zu einer Fernbuslinie, bedarf hier ebenfalls keiner Prüfung.

  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    Zum Verhältnis von § 45 Abs. 3 StVO und § 32 BOKraft vgl. aus jüngerer Zeit auch Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 6 und 8, m. w. N.

    Wie weit der durch eine solche Standortgrundentscheidung gezogene Rahmen darüber hinaus in räumlicher Hinsicht reicht, ob also beispielsweise eine Verlegung der personenbeförderungsrechtlich genehmigten Haltestelle in eine unmittelbar an den C. Platz angrenzende Straße - wie etwa die derzeit für den Linienverkehr genutzte H. -Gasse oder die O. -Straße oder eine davon abzweigende Straße - den Anforderungen des § 32 BOKraft noch genügt, in Bezug auf Entfernungen von 150 m bis 200 m von dem durch die in dem Linienführungsplan angegebene Haltestelle bezeichneten Bereich - vorbehaltlich von Gesundheitsgefährdungen oder sonst schlechterdings unzumutbaren Beeinträchtigungen von Anwohnern - zurückhaltend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; diesem Maßstab zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 11, beide Entscheidungen allerdings zu einer innerörtlichen Buslinie, nicht zu einer Fernbuslinie, bedarf hier ebenfalls keiner Prüfung.

  • BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04

    Folgenbeseitigungsanspruch; Anspruch auf Folgenbeseitigung.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 52 f.
  • VGH Hessen, 29.08.1986 - 2 TH 1569/86

    Anlieger - Rechtsschutz gegen Linienverkehr mit Bussen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    So im Ergebnis auch der von der Beklagten angeführte Beschluss des Hess. VGH vom 29. August 1986 - 2 TH 1569/86 -, juris Rn. 6.
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89

    Streitwertbemessung bei Immissionen - Immissionsschutz - Personenbeförderung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    Der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 7 B 188.89 - stützt ihre Rechtsauffassung nicht.
  • VG Leipzig, 13.10.2021 - 1 K 1720/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    Die Auffassung des VG Köln wird, allerdings in einem anderen rechtlichen Zusammenhang (Taxistand), soweit ersichtlich lediglich vom VG Leipzig, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 1 K 1720/20 -, juris Rn. 44, geteilt.
  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 6 B 33.15 -, juris Rn. 14, m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 9 S 1452/16

    Fehlende drittschützende Wirkung des § 13 Abs 2 S 1 PBefG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 2017 - 9 S 1452/16 -, juris Rn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 8 B 188/21

    Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

  • VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

  • VG Köln, 22.10.2015 - 18 L 2466/15

    Sperrung der Kölner Haltestelle "Gummersbacher Straße"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1979 - XII A 276/76
  • VG Köln, 01.08.2023 - 2 K 4747/22
    Dabei sind Ermessenserwägungen, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzt wurden, zu berücksichtigen (§ 114 Satz 2 VwGO), vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. März 2023 - 8 A 2467/17 -, Rn. 62, juris.

    Bei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz handelt es sich um eine gesetzliche Grenze des Ermessens, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. März 2023 - 8 A 2467/17 -, Rn. 96, juris.

  • VG Düsseldorf, 21.06.2023 - 6 L 1260/22
    Selbst wenn man dabei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon ausgeht, dass die Anordnung der Vollziehungsaufhebung im Ermessen des Gerichts steht, eine Abwägung des öffentlichen Interesses am Fortbestand des Vollzugs gegen das Interesse des Antragstellers an seiner Aufhebung voraussetzt und keine gebundene Entscheidung des Gerichts ist, offengelassen in OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2021 - 8 B 188/21, juris NWVBl 2022, 37, gegen ein Ermessen für den Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch im Hauptsacheverfahren OVG NRW, Urteil vom 3. März 2023 - 8 A 2467/17, juris Rn. 100, würde eine gerichtliche Ermessensentscheidung hier zu Gunsten des Antragstellers ausfallen.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2023 - 6 L 1262/22
    Selbst wenn man dabei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon ausgeht, dass die Anordnung der Vollziehungsaufhebung im Ermessen des Gerichts steht, eine Abwägung des öffentlichen Interesses am Fortbestand des Vollzugs gegen das Interesse des Antragstellers an seiner Aufhebung voraussetzt und keine gebundene Entscheidung des Gerichts ist, offengelassen in OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2021 - 8 B 188/21, juris NWVBl 2022, 37, gegen ein Ermessen für den Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch im Hauptsacheverfahren OVG NRW, Urteil vom 3. März 2023 - 8 A 2467/17, juris Rn. 100, würde eine gerichtliche Ermessensentscheidung hier zu Gunsten des Antragstellers ausfallen.
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