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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.08.2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. August 2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 1736
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Mit Urteil des Senats vom 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - wurde der Bebauungsplan Nr. .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 7 D 130/14.NE und des Verfahrens 7 A 590/12 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, dass die Beklagte das Planverfahren ab dem Verfahrensschritt aufgenommen hat, ab dem es auf der Grundlage des rechtskräftigen Normenkontrollurteils des Senats im Verfahren - 7 D 130/14.NE - wegen des Verzichts auf eine Umweltprüfung an Mängeln litt.

    aa) Nach den Feststellungen des Senats im früheren Verfahren 7 D 130/14.NE handelt es sich um eine Innenbereichsfläche.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 14.10.2013 - 2 A 204/12 -, BRS 81 Nr. 157 = BauR 2014, 676, und OVG NRW, Urteil vom 31.12.2012 - 10 A 912/11 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.2013 - 2 A 204/12 -, BRS 81 Nr. 157 = BauR 2014, 676.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 590/12

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für einen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Ein im Februar 2011 gestellter Antrag auf einen Vorbescheid für einen Lebensmittel-Discountmarkt mit 799 m² Verkaufsfläche auf dem genannten Grundstück blieb im Hinblick auf eine von der Beklagten erlassene Veränderungssperre ohne Erfolg (Urteil des VG Köln vom 10.2.2012 - 2 K 2740/11 -, OVG NRW, Beschluss vom 9.4.2013 und Urteil vom 6.3.2014 - 7 A 590/12 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 7 D 130/14.NE und des Verfahrens 7 A 590/12 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen: BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.7.2012 - 4 B 13/12 -, BRS 79 Nr. 107 = BauR 2012, 443.
  • BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02

    Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. dazu allg. BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 4 B 47.02 -, BRS 65 Nr. 234 = BauR 2003, 511.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Nach Maßgabe der insoweit einschlägigen Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 -, BRS 63 Nr. 105 = BauR 2000, 1848, kann nicht ein von vornherein unüberwindliches Hindernis unter dem Aspekt einer etwaigen Ortsbildbeeinträchtigung festgestellt werden.
  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Südlich davon ist allein der X.-hof in den Blick zu nehmen, der von der ihn erschließenden H. Straße aus, vgl. zur Maßgeblichkeit der erschließenden Straße BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, BauR 2019, 1889.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 7 A 1397/15

    Beantragung der Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbscheids für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. dazu allg. OVG NRW, Urteil vom 22.2.2017 - 7 A 1397/15 -, BRS 85 Nr. 101 = BauR 2017, 1020.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    vgl. dazu allg. OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 3.4.2013 - 3 M 182/12 -, Nord ÖR 2013, 303 = juris, m. w. N.
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2015 - 7 A 823/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2019 - 7 A 1419/17
  • VG Köln, 10.02.2012 - 2 K 2740/11

    Zulässigkeit einer auf die Errichtung eines Lebensmittel-Discountmarkts

  • BVerwG, 21.12.2016 - 4 BN 14.16

    Umdeutung eines Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 912/11

    Erteilung zweier positiver bauplanungsrechtlicher Vorbescheide zur Errichtung

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 7 A 1237/13

    Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für die Verglasung straßenseitiger

  • VG Köln, 03.11.2022 - 8 K 4327/21
    Die Vollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - wird für unzulässig erklärt.

    Die Berufung gegen diese Entscheidung ließ das Oberverwaltungsverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 23. Juli 2019 - 7 A 2372/18 - zu.

    Im Rahmen des Berufungsverfahrens 7 A 2372/18, den ablehnenden Bescheid der Klägerin vom 15. Mai 2014 betreffend, änderte das Oberverwaltungsverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit - den hiesigen Vollstreckungstitel darstellendem - Urteil vom 3. August 2020 das klagabweisende Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. Mai 2018 ab und verpflichtete die hiesige Klägerin zur Erteilung eines positiven Vorbescheids hinsichtlich der Fragen 1 (unter Ausklammerung des Gebots der Rücksichtnahme), 2 und 4. Hierzu führte es aus, dass der am 9. Oktober 2019 bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. N01 unwirksam sei, da ein durchgreifender Ausfertigungsmangel bestehe.

    Die Klägerin beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - für unzulässig zu erklären.

    Gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 Abs. 1 und 2 ZPO war die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - für unzulässig zu erklären.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats am 3.8.2020 im Verfahren - 7 A 2372/18 - lag die Einwendung im Sinne des Gesetzes, d. h. der neue Bebauungsplan in der Fassung des 2. Heilungsverfahrens, noch nicht vor, die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte erst am 27.1.2021.

    Ebenso wenig kann ihr entgegen gehalten werden, dass sie sich im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Senats vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 - nicht auf das Verfahren der Heilung des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB berufen hat, das mit der Bekanntmachung vom 27.1.2021 abgeschlossen werden konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der

    In einem Urteil vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 - (BRS 88 Nr. 70 = BauR 2020, 1763 = juris) verpflichtete der Senat die Antragsgegnerin zur Erteilung eines eingeschränkten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein Einzelhandelsvorhaben eines Dritten im Plangebiet; in Rahmen der Begründung stellte der Senat fest, der Plan leide an einem Mangel der Ausfertigung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Voranfragen für eine Einzelhandelsnutzung im südlichen Planbereich betreffenden Verfahren - 7 A 590/12 - sowie - 7 A 2372/18 - sowie zum Verfahren - 7 D 130/14.NE - und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge, sowie der Originalurkunde des Bebauungsplans Bezug genommen.

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