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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22   

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https://dejure.org/2022,4653
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22 (https://dejure.org/2022,4653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2022 - 1 B 174/22 (https://dejure.org/2022,4653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2022 - 1 B 174/22 (https://dejure.org/2022,4653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fristlose Entlassung eines Beamten wegen sexueller Belästigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbale und handgreifliche sexuelle Belästigung einer Kollegin rechtfertigt sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe - Vorliegen einer Straftat nach § 184 i Abs. 1 StGB

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 10 L 2531/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02

    Verbale sexuelle Belästigung gegenüber Kolleginnen beim Bundesgrenzschutz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22
    Der auf dieser Grundlage gerechtfertigte Vorwurf einer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangenen Straftat nach § 184i Abs. 1 StGB zu Lasten der KolleginZOSin T. ist bereits für sich genommen geeignet, die Annahme eines Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) in der Form eines Verstoßes gegen § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG zu stützen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 -, juris, Rn. 26 ff. (verbale sexuelle Belästigung einer dunkelhäutigen Reinigungskraft im Dienstgebäude), vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 -, juris, Rn. 22 ff. (verbale sexuelle Belästigungen, Legen der Arme um Kopf und Schultern der betroffenen Frau); ferner - einen Soldaten betreffend - BVerwG, Urteil vom 6. April 2017- 2 WD 13.16 -, juris, Rn. 105 ff. (verbale sexuelle Belästigung) - und daher regelmäßig und auch hier eine fristlose Entlassung des Beamten nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BBG rechtfertigt.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22
    Der auf dieser Grundlage gerechtfertigte Vorwurf einer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangenen Straftat nach § 184i Abs. 1 StGB zu Lasten der KolleginZOSin T. ist bereits für sich genommen geeignet, die Annahme eines Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) in der Form eines Verstoßes gegen § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG zu stützen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 -, juris, Rn. 26 ff. (verbale sexuelle Belästigung einer dunkelhäutigen Reinigungskraft im Dienstgebäude), vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 -, juris, Rn. 22 ff. (verbale sexuelle Belästigungen, Legen der Arme um Kopf und Schultern der betroffenen Frau); ferner - einen Soldaten betreffend - BVerwG, Urteil vom 6. April 2017- 2 WD 13.16 -, juris, Rn. 105 ff. (verbale sexuelle Belästigung) - und daher regelmäßig und auch hier eine fristlose Entlassung des Beamten nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BBG rechtfertigt.
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22
    In einer solchen Situation einer drohenden "Wahrheitsgefährdung" - vgl. insoweit Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder (= Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Band II), Stand: Januar 2022, BDO § 24 Rn. 148 f. (Rückgriff auf § 247 StPO), und unter Berufung auf diese Literaturstelle auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2017 - 2 A 6.15 -, juris, Rn. 25 - kann es daher zur Sicherung eines zutreffenden Ermittlungsergebnisses und, gerade wenn es um sexuelle Verfehlungen geht, auch bei einer - hier allerdings nicht ersichtlichen - drohenden Gesundheitsgefahr für die als Zeuge zu vernehmenden Person erforderlich sein, den Beamten von einer Teilnahme an der Vernehmung auszuschließen.
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22
    Der auf dieser Grundlage gerechtfertigte Vorwurf einer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangenen Straftat nach § 184i Abs. 1 StGB zu Lasten der KolleginZOSin T. ist bereits für sich genommen geeignet, die Annahme eines Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) in der Form eines Verstoßes gegen § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG zu stützen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 -, juris, Rn. 26 ff. (verbale sexuelle Belästigung einer dunkelhäutigen Reinigungskraft im Dienstgebäude), vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 -, juris, Rn. 22 ff. (verbale sexuelle Belästigungen, Legen der Arme um Kopf und Schultern der betroffenen Frau); ferner - einen Soldaten betreffend - BVerwG, Urteil vom 6. April 2017- 2 WD 13.16 -, juris, Rn. 105 ff. (verbale sexuelle Belästigung) - und daher regelmäßig und auch hier eine fristlose Entlassung des Beamten nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BBG rechtfertigt.
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