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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18 (https://dejure.org/2020,2932)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2020 - 13 A 3354/18 (https://dejure.org/2020,2932)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 13 A 3354/18 (https://dejure.org/2020,2932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    KHG § 17b Abs. 3 S. 6
    Feststellungsklage einer Spezialklinik bezüglich der Unwirksamkeit einer Verpflichtung zur Teilnahme am Kalkulationsverfahren und der damit zusammenhängenden Datenlieferungspflicht; Vereinbarung gemäß § 17b Abs. 3 S. 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2019 - 13 B 1431/18

    Verpflichtung einer medizinischen Spezialklinik zur Teilnahme an der Kalkulation

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    Auf den Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18 - vorläufig bis zum Erlass eines an die Klägerin gerichteten Verpflichtungsbescheids nach § 17b Abs. 3 Sätze 4 und 5 KHG, längstens aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 A 3354/18 (VG Köln 7 K 5224/17) festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, Kalkulationsdaten gemäß der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität an die Beklagte zu liefern.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 13 A 3354/18 und 13 B 1431/18 Bezug genommen.

    Hierzu hat der Senat bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 13 B 1431/18 -, juris, ausgeführt:.

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8.10 -, juris, Rn. 15.
  • BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06

    Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 9 E 1060/12 -, juris, Rn. 22 ff. "Scheinverwaltungsakt", ist geklärt, dass dann, wenn ein Schreiben von einem Privaten, ggf. auch auf Anweisung oder Billigung einer Behörde erlassen wird und der Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung tritt, kein Verwaltungsakt vorliegt, der in Bestandskraft erwachsen und Grundlage einer Verwaltungsvollstreckung sein kann.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 9 E 1060/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 9 E 1060/12 -, juris, Rn. 22 ff. "Scheinverwaltungsakt", ist geklärt, dass dann, wenn ein Schreiben von einem Privaten, ggf. auch auf Anweisung oder Billigung einer Behörde erlassen wird und der Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung tritt, kein Verwaltungsakt vorliegt, der in Bestandskraft erwachsen und Grundlage einer Verwaltungsvollstreckung sein kann.".
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 -, juris, Rn. 33.
  • VG Köln, 03.07.2018 - 7 K 5224/17
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    Auf den Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18 - vorläufig bis zum Erlass eines an die Klägerin gerichteten Verpflichtungsbescheids nach § 17b Abs. 3 Sätze 4 und 5 KHG, längstens aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 A 3354/18 (VG Köln 7 K 5224/17) festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, Kalkulationsdaten gemäß der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität an die Beklagte zu liefern.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 83.84 -, juris, Rn. 9, m.w.N.
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    Sie ist eine juristische Person des Privatrechts, die für das Kalkulationsverfahren nicht mit hoheitlichen, einem Privaten ansonsten nicht zustehenden Befugnissen durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beliehen, vgl. insbesondere zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 35.09 -, juris, Rn. 24 f., sondern nach § 17b Abs. 3 Satz 4 KHG lediglich als Verwaltungshelferin in die technische Abwicklung des Kalkulationsverfahrens einbezogen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2019 - 4 A 1331/16

    Auslegung der Bestimmtheit eines Widerrufsbescheids nach den gemäß §§ 133 , 157

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2019 - 4 A 1331/16 -, juris, Rn. 4, m. w. N.
  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 395.19
    Mit Beschluss vom 17. April 2019 (OVG 13 B 1431/18, juris) stellte das Oberverwaltungsgericht Münster im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig bis zum Erlass eines an die Antragstellerin gerichteten Bescheides über die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme, längstens aber bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (OVG 13 A 3354/18) fest, dass diese nicht verpflichtet sei, Kalkulationsdaten gemäß der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität an die hiesige Beigeladene zu liefern.

    Mangels gesetzlicher Ermächtigung konnten die Antragsgegner die Beigeladene auch nicht durch die Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität (vgl. insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 ReprKalkV 2016, wonach die Auswahl der zu verpflichtenden Krankenhäuser durch die Beigeladene erfolgt) zur Beliehenen machen (grundlegend hierzu OVG Münster, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 3354/18, juris Rn 40 ff unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18, juris Rn 48 ff).

    Die Beigeladene ist bei Erlass des Bescheides jedoch nicht nach außen als Entscheidungsträgerin in Erscheinung getreten, so dass kein sog. Scheinverwaltungsakt vorliegt (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 3354/18, juris Rn 53 ff unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18, juris Rn 61 ff).

    Dieser zumindest fahrlässige Verstoß gegen die Pflicht zu vollständiger und ordnungsgemäßer Aktenführung wiegt umso schwerer, als es für die Antragsgegner spätestens aufgrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster im Eilverfahren (OVG 13 B 1431/18, Beschluss vom 17. April 2019) und im Hauptsacheverfahren (OVG 13 A 3354/18, Urteil vom 5. Februar 2020) klar erkennbar war, dass die mit § 2 Abs. 1 Satz 1 ReprKalkV 2016 getroffene Übertragung der Auswahlentscheidung auf die Beigeladene ohne Rechtsgrundlage erfolgte und einen Verstoß gegen § 17 b Abs. 3 Satz 5 Halbs. 2 KHG enthielt.

  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 408.19
    Mit Beschluss vom 17. April 2019 (OVG 13 B 1431/18, juris) stellte das Oberverwaltungsgericht Münster im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig bis zum Erlass eines an die Antragstellerin gerichteten Bescheides über die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme, längstens aber bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (OVG 13 A 3354/18) fest, dass diese nicht verpflichtet sei, Kalkulationsdaten gemäß der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität an die hiesige Beigeladene zu liefern.

    Mangels gesetzlicher Ermächtigung konnten die Antragsgegner die Beigeladene auch nicht durch die Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität (vgl. insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 ReprKalkV 2016, wonach die Auswahl der zu verpflichtenden Krankenhäuser durch die Beigeladene erfolgt) zur Beliehenen machen (grundlegend hierzu OVG Münster, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 3354/18, juris Rn 40 ff unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18, juris Rn 48 ff).

    Die Beigeladene ist bei Erlass des Bescheides jedoch nicht nach außen als Entscheidungsträgerin in Erscheinung getreten, so dass kein sog. Scheinverwaltungsakt vorliegt (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 3354/18, juris Rn 53 ff unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18, juris Rn 61 ff).

    Dieser zumindest fahrlässige Verstoß gegen die Pflicht zur vollständiger und ordnungsgemäßer Aktenführung wiegt umso schwerer, als es für die Antragsgegner spätestens aufgrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster im Eilverfahren (OVG 13 B 1431/18, Beschluss vom 17. April 2019) und im Hauptsacheverfahren (OVG 13 A 3354/18, Urteil vom 5. Februar 2020) klar erkennbar war, dass die mit § 2 Abs. 1 Satz 1 ReprKalkV 2016 getroffene Übertragung der Auswahlentscheidung auf die Beigeladene ohne Rechtsgrundlage erfolgte und einen Verstoß gegen § 17 b Abs. 3 Satz 5 Halbs. 2 KHG enthielt.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2023 - L 5 KR 3223/22

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Pflegepersonaluntergrenze - pauschalierte,

    Insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in § 137i Abs. 3 S. 6 und Abs. 4c SGB V ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.04.2019 - 13 B 1431/18 - und nachfolgend Urteil vom 05.02.2020 - 13 A 3354/18 -, beide in juris), die die Regelung des § 17b Abs. 3 S. 4 KHG a.F. betreffen (vgl. Engelmann in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 137i SGB V, Rn. 38 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2019 - 13 B 1431/18
    Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig bis zum Erlass eines an die Antragstellerin gerichteten Verpflichtungsbescheides nach § 17b Abs. 3 Sätze 4 und 5 KHG, längstens aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 A 3354/18 (VG Köln 7 K 5224/17) festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, Kalkulationsdaten gemäß der "Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation" vom 2. September 2016 an die Antragsgegnerin zu liefern.

    Zugehörige Hauptsache zum Verfahren 13 B 1431/18 (7 L 845/17) ist hinsichtlich der in diesem Verfahren gestellten Anträge zu 1. - 3. das Verfahren 13 A 3354/18.

    Die Antragstellerin hat an diesem Tag die vom Verwaltungsgericht Köln gegen das Urteil vom 3. Juli 2018 zugelassene Berufung eingelegt (13 A 3354/18), über die noch nicht entschieden wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 E 678/20
    Auf die für diese Beurteilung maßgeblichen Gründe im Senatsurteil vom 5. Februar 2020 im Musterverfahren 13 A 3354/18 (VG Köln 7 K 52224/17) wird Bezug genommen.

    Dies wäre auch sachgerecht gewesen, weil die Klägerin bereits zuvor mit Schriftsatz vom 29. April 2020 ausgeführt hatte, das Oberverwaltungsgericht habe das Begehren der Klägerin im Musterfahren 13 A 3354/18 (VG Köln 7 K 5224/17) zutreffend dahingehend ausgelegt, dass diese gegenüber dem Beklagten die Feststellung begehrt habe, aufgrund des Schreibens des Beklagten nicht verpflichtet zu sein, Kalkulationsdaten zu liefern.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 13 B 1221/20
    vgl. zur Zuständigkeit der Antragsgegner und nicht der Beigeladenen zur Heranziehung von Krankenhäusern zum Kalkulationsverfahren nach § 17 Abs. 3 KHG a.F. OVG NRW, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 3354/18, juris, Rn 40 ff., unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 - 13 B 1431/18, juris, Rn 48 ff.; vgl. im Übrigen zu den Voraussetzungen, unter denen auch ein privater Geschäftsbesorger Verwaltungsakte erlassen darf, BVerwG, Beschluss vom 17. November 2015 - 9 B 21.15 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 ME 513/20

    Behörde; Beleihung; Beliehener; Entgeltkalkulation; Heilung; Krankenhaus;

    Soweit die Beigeladene im Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2020 (13 A 3354/18, juris Rn. 46, ebenso bereits im Beschl. v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 -, juris Rn. 54) als Verwaltungshelferin bezeichnet wird, beruht dies auf einer anderen Fallkonstellation.
  • VG Lüneburg, 25.11.2020 - 6 B 70/20

    Kalkulation von Krankenhausentgelten; Krankenhausentgelt;

    Zwar wurde die dem verpflichtenden Bescheid zugrundeliegende Auswahlentscheidung vom 22. September 2017 von der Beigeladenen in unzulässiger Weise eigenverantwortlich als bloße Verwaltungshelferin durchgeführt (vgl. hierzu OVG NRW, Urt. v. 5.2.2020 - 13 A 3354/18 -, juris Rn. 40 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 -, juris Rn. 48 ff.; VG C-Stadt, Beschl. v. 20.5.2020 - 24 L 395/19 -, juris Rn. 31).
  • VG Lüneburg, 31.07.2023 - 6 A 207/20

    Entgeltkalkulation; funktionale Behörde; Krankenhaus;

    Soweit die Beigeladene im Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2020 (13 A 3354/18, juris Rn. 46, ebenso bereits im Beschl. v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 -, juris Rn. 54) als Verwaltungshelferin bezeichnet wird, beruht dies auf einer anderen Fallkonstellation.
  • VG Augsburg, 25.06.2020 - Au 9 S 20.896

    Anordnung zur Teilnahme an Krankenhausentgelt-Kalkulation

    Zwar wurde die dem verpflichtenden Bescheid zugrundeliegende Auswahlentscheidung vom 22. September 2017 von der Beigeladenen in unzulässiger Weise eigenverantwortlich als bloße Verwaltungshelferin durchgeführt (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.2.2020 - 13 A 3354/18 - juris Rn. 40 ff.; OVG NW, B.v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 - juris Rn. 48 ff.; VG Berlin, B.v. 20.5.2020 - 24 L 395.19 - juris Rn. 23, 31), jedoch wird in dem mit der Klage angegriffenen Ausgangsbescheid der Beigeladenen vom 24. Juli 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahlentscheidung namens und im Auftrag der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG und damit in Einklang mit der gesetzlichen Konzeption in § 17b Abs. 3 Satz 5 Halbsätze 1 und 2 KHG erfolgt ist.
  • VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897

    Auswahlentscheidung zur Teilnahme an einer Krankenhausentgelt-Kalkulation

  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1672/22
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1675/22
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1677/22
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1683/22
  • VG Köln, 04.04.2023 - 7 K 1066/21
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1747/22
  • VG Köln, 20.06.2022 - 7 L 920/21
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1682/22
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