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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2016 - 1 B 203/16   

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https://dejure.org/2016,6328
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2016 - 1 B 203/16 (https://dejure.org/2016,6328)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.04.2016 - 1 B 203/16 (https://dejure.org/2016,6328)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. April 2016 - 1 B 203/16 (https://dejure.org/2016,6328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vernichtung einer Papierpersonalakte; Drohen eines endgültigen Verlusts von Aktenbestandteilen; Verletzung des Grundsatzes der Vollständigkeit der Personalakte

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vernichtung einer Papierpersonalakte; Drohen eines endgültigen Verlusts von Aktenbestandteilen; Verletzung des Grundsatzes der Vollständigkeit der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2010 - 1 A 655/08

    Anspruch auf Anpassung von vor der rechtskräftigen Änderung des Vornamens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2016 - 1 B 203/16
    Aus dem in § 106 Abs. 1 Satz 4 BBG normierten Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakte, siehe dazu z. B. OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 A 655/08 -, ZBR 2010, 208 = juris, Rn. 23 f.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 12 Rn. 18, jeweils m. w. N., sowie dem in § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte folgt, dass bei einer Umwandlung einer Papierpersonalakte in eine rein elektronische Personalakte alle in der Papierpersonalakte enthaltenen Unterlagen vollständig und in lesbarer Form übernommen werden müssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17

    Personalakte elektronische Personalakte vollständig automatisierte Aktenführung

    Das folgt aus dem in § 106 Abs. 1 Satz 4 BBG normierten Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakte sowie dem in § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5. April 2016 - 1 B 203/16 -).

    So schon OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris, Rn. 3 bis 5; dem folgend Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2018, BBG 2009 § 106 Rn. 17 a. E., und Schrapper/Günther, LBG NRW, 2. Aufl. 2017, § 83 Rn. 1.

    Er hätte ohne weiteres über seinen Prozessbevollmächtigten Einsicht in die noch vorhandene Papierpersonalakte (vgl. den Senatsbeschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris) nehmen können und sodann anhand der ihm zugänglichen (angeblich nicht "transparenten") elektronischen Personalakte oder des hier vorliegenden - transparenten - Ausdrucks derselben abgleichen können, ob sämtliche Dokumente aus der Papierpersonalakte Eingang in die elektronische Personalakte gefunden haben.

    c) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils ergeben sich auch nicht aus der behaupteten Abweichung des Urteils von dem auf der Grundlage einer nur summarischen Prüfung ergangenen und deshalb nicht divergenzfähigen - vgl. insoweit allgemein: Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 168 - Senatsbeschluss vom 5. April 2016 - 1 B 203/16 -, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris, Rn. 6.

  • VG Köln, 15.12.2016 - 15 K 5144/16

    Rechtsmittel eines Fernmeldeamtmannes gegen die Vernichtung seiner

    Am 11.09.2015 beantragte der Kläger beim Verwaltungsgericht Köln, der Beklagten die Vernichtung der Papierpersonalakte zu untersagen; das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 11.02.2016 - Az.: 15 L 2263/15 - abgelehnt, die hiergegen von dem Kläger eingelegte Beschwerde führte zur Aufhebung dieses Beschlusses und der antragsentsprechenden Verpflichtung der Beklagten (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - vom 05.04.2016 - 1 B 203/16 -).
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