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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17 |
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Verfahrensgang
- VG Minden - 11 K 2289/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17 Mit Schreiben vom 21. Juni 2013 beantragte die Beigeladene eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen, darunter der WEA VII. Die gleichzeitig beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der WEA V ist in Bezug auf den dazu ergangenen Ergänzungsbescheid Gegenstand des Verfahrens 8 A 240/17.
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 8 A 893/17, 8 A 240/17, 8 A 241/17, 8 B 594/16, 8 B 1108/15, der Verfahren des Verwaltungsgerichts Minden 11 L 1135/126 und 11 L 1139/16 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
Hierzu leistet die hier streitbefangene Anlage WEA VII neben den Windenergieanlagen I, V und VI, gegen deren Genehmigung sich der Kläger in den Parallelverfahren 8 A 240/17 und 8 A 241/17 wendet, einen erheblichen, die Vorbelastung durch die Anlagen auf dem L1.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 893/17 Mit Schreiben vom 21. Juni 2013 beantragte die Beigeladene eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen, darunter der WEA VII. Die gleichzeitig beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der WEA V ist in Bezug auf den dazu ergangenen Ergänzungsbescheid Gegenstand des Verfahrens 8 A 240/17.
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 8 A 894/17, 8 A 240/17, 8 A 241/17, 8 B 594/16, 8 B 1108/15, der Verfahren des Verwaltungsgerichts Minden 11 L 1135/126 und 11 L 1139/16 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
Hierzu leistet die hier streitbefangene Anlage WEA VII neben den Windenergieanlagen I, V und VI, die Gegenstand der Verfahren 8 A 240/17 und 8 A 241/17 sind, einen erheblichen, die Vorbelastung durch die Anlagen auf dem L1.