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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 15 A 860/10   

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https://dejure.org/2010,18161
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 15 A 860/10 (https://dejure.org/2010,18161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2010 - 15 A 860/10 (https://dejure.org/2010,18161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2010 - 15 A 860/10 (https://dejure.org/2010,18161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Unregelmäßigkeit i.S.d. § 40 Abs. 1 Buchst. b Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG) durch den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Öffnung der Wahlurnen und der Feststellung der Stimmergebnisse; Klagebefugnis unter Berücksichtigung von Sinn und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 15 A 860/10
    Das ergibt sich schon daraus, dass durch den Beschluss in deren Rechtsstellung eingegriffen wird, so dass sich die Klagebefugnis schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt (OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, NVwZ-RR 1991, 420).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 15 A 2104/11

    Klagebefugnis einer Fraktion bei Ungültigerklärung der Wahl eines direkt

    Soweit die Klägerin meint, das Verwaltungsgericht berufe sich bei seiner Feststellung der Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Klagebefugnis zu Unrecht auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2010 zu dem Aktenzeichen 15 A 860/10, wird damit eine Abweichung im o. g. Sinne schon deshalb nicht begründet, weil der Senat dort deutlich ausgesprochen hat, dass andere als der unmittelbar gewählte Kandidat und die Aufsichtsbehörde grundsätzlich nicht befugt sind, eine Klage zu erheben, mit der die Gültigerklärung der fraglichen Wahl herbeigeführt werden soll.
  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2011 - 15 K 187/10

    Kommunalwahl 2009; Ratswahl; Wahlbezirk; Stimmbezirk; Unregelmäßigkeit;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2010 - 15 A 860/10 -, DVBl. 2011, 123.
  • VG Arnsberg, 21.04.2023 - 12 K 3694/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 35 f. unter Verweis auf seine Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 15 A 2413/11 -, juris, Rn. 11, und vom 5. November 2010 - 15 A 860/10 -, juris, Rn. 17, sowie auf Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, 2008, S. 323 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2011 - 15 K 189/10

    Kommunalwahl 2009; Ratswahl; Klagebefugnis; Fraktion

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 5. November 2010 - 15 A 860/10 -, der sich das erkennende Gericht anschließt, zählen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Walprüfungsverfahrens und mit Blick auf die Systematik der §§ 39 ff. KWahlG zum Kreis der Klagebefugten die Wahlberechtigten, die Leitungen solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, die Aufsichtsbehörde sowie die gewählten Vertreter.
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