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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13   

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https://dejure.org/2013,14465
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13 (https://dejure.org/2013,14465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 12 B 423/13 (https://dejure.org/2013,14465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 12 B 423/13 (https://dejure.org/2013,14465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • VG Köln - 26 L 342/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13
    Dies gilt auch ungeachtet der Frage, ob Leistungen nach § 20 SGB VIII tatbestandsmäßig nur für einen vorübergehenden (Not)Zeitraum bewilligt werden können, vgl. LSG NRW, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 SO 26/11 -, juris, unter Hinweis auf VG Minden, Urteil vom 25. Juni 2010 - 6 K 1776/09 -, EuG 2011, 257, juris; wohl auch: Jutta Struck, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, und Norbert Struck, in: FK-SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 20, Rn. 30, oder ob dieses Leistungsangebot bei einem Ausfall des überwiegend betreuenden Elternteils tatbestandsmäßig keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt.
  • VG Minden, 25.06.2010 - 6 K 1776/09

    Stadt Bünde in Sachen Elternassistenz nur formal in der Pflicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13
    Dies gilt auch ungeachtet der Frage, ob Leistungen nach § 20 SGB VIII tatbestandsmäßig nur für einen vorübergehenden (Not)Zeitraum bewilligt werden können, vgl. LSG NRW, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 SO 26/11 -, juris, unter Hinweis auf VG Minden, Urteil vom 25. Juni 2010 - 6 K 1776/09 -, EuG 2011, 257, juris; wohl auch: Jutta Struck, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, und Norbert Struck, in: FK-SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 20, Rn. 30, oder ob dieses Leistungsangebot bei einem Ausfall des überwiegend betreuenden Elternteils tatbestandsmäßig keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt.
  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15

    Hilfe zur Erziehung

    Die Hilfeform des § 20 SGB VIII ist in einer derartigen Situation ungeeignet, weil das Ziel, dem Kind seinen familiären Erziehungs- und Versorgungsbereich zu erhalten, bis der "Störfall" überwunden und die Eltern wieder in der Lage sind, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, tatsächlich nicht mehr erreichbar oder zumindest auf Dauer nicht absehbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 12 B 423/13 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 SO 26/11 - juris; Kunkel, in: LPK-SGB VIII, 5. Aufl., § 20, Rn. 6).

    Die von der Klägerin begehrte und benötigte Unterstützung bei denjenigen tatsächlichen Verrichtungen, die sie wegen ihrer Behinderung und der Notwendigkeit, außer Haus einen Rollstuhl benutzen zu müssen, ihrer Tochter aus eigener Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise nicht zukommen lassen kann (Abholen von der Schule, Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen, Einkäufen von Kleidung und Schulartikeln, körperlich belastenden Haushaltstätigkeiten), vermag - entgegen der vom Verwaltungsgericht insofern vertretenen Auffassung - keinen erzieherischen Bedarf im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII zu begründen, weil die hieraus resultierenden Defizite keine Folge eines erzieherischen Handelns oder Nichthandelns der Klägerin - also keine Folge defizitärer pädagogischer Einwirkungen der Klägerin auf ihre Tochter - sind (a. A. insoweit: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18

    Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur

    Denn es fehlt an der Eignung dieser Hilfeform, wenn das Ziel der Vorschrift tatsächlich überhaupt nicht oder auf absehbare Zeit nicht erreicht werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2013 - 12 B 423/13 -, juris Leitsatz 1 sowie Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 25.07.2017 - 19 K 8371/16
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Mai 2013 - 12 B 423/13 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 25.07.2017 - 19 K 8372/16
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Mai 2013 - 12 B 423/13 -, juris.
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