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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02 (https://dejure.org/2004,4501)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 A 650/02 (https://dejure.org/2004,4501)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 A 650/02 (https://dejure.org/2004,4501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Rechtspfleger in ein Modell der gleitenden Arbeitszeit durch eine Dienstvereinbarung; Unwirksamkeit einer Dienstvereinbarung wegen fehlender Ausnahmen und Befreiungen vom festgelegten Arbeitszeitmodell; Geltungsumfang der sachlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1997 - 12 A 6457/95

    Rechtspfleger; Bindung an Dienststunden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    Das ist durch die bisher vorliegende Rechtsprechung hinreichend geklärt; vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 13.8.1997 - 12 A 6457/95 -, DÖD 1999, 63, und vom 4.12.1990 - 12 A 656/88 - Nds. OVG, Urteil vom 4.9.1996 - 2 L 7916/94 -, DÖD 1997, 89; jeweils m.w.N.; es wird als solches mit der Berufung auch nicht in Zweifel gezogen.

    OVG NRW, z. B. Urteil vom 13.8.1997 - 12 A 6457/95 -, a.a.O.

    Eine fehlende Verpflichtung zur Einhaltung allgemein festgesetzter Dienststunden, denen die Rechtspfleger aufgrund ihres beamtenrechtlichen Status unterfallen, wurde aber bisher nach ganz überwiegender Auffassung nicht als notwendiger Bestandteil dieser umfassenden fachlichen Weisungsfreiheit begriffen, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 13.8.1997 - 12 A 6457/95 -, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 4.9.1996 - 2 L 7916/94 -, a.a.O., obwohl sich der allgemeinen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge (schon) "spätestens seit Inkrafttreten des Rechtspflegergesetzes vom 5.11.1969 .

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    hierzu insbesondere BGH, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 -, Rechtspfleger 1991, 102.

    Solange aber nicht einmal funktionsbezogen eine solche Angleichung erfolgt ist, kann unter Mitberücksichtigung der außerdem bestehen gebliebenen wesentlichen Unterschiede im Status, zur Zulässigkeit der Anknüpfung an statusbedingte Unterschiede vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Beschluss vom 15.2.1991 - 2 B 19.91 -, sowie bei der - im Falle der Rechtspfleger fehlenden - verfassungsrechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit nicht davon ausgegangen werden, dass den Rechtspflegern - ähnlich wie den Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (BRH) - eine "von Verfassungs wegen nach dem Vorbild der Richter" bestehende sachliche Unabhängigkeit zukommt, so für die Mitglieder des BRH allerdings BGH, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 -, a.a.O., die ohne ein konkretisierendes Tätigwerden des Gesetz- oder Verordnungsgebers - gewissermaßen aus sich heraus - eine Gleichstellung von Richtern und Rechtspflegern betreffend die (Nicht-)Einhaltung von Dienststunden geböte.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.1996 - 2 L 7916/94

    Bindung von Rechtspflegern an Arbeitszeitregelungen; keine Befreiung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    Das ist durch die bisher vorliegende Rechtsprechung hinreichend geklärt; vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 13.8.1997 - 12 A 6457/95 -, DÖD 1999, 63, und vom 4.12.1990 - 12 A 656/88 - Nds. OVG, Urteil vom 4.9.1996 - 2 L 7916/94 -, DÖD 1997, 89; jeweils m.w.N.; es wird als solches mit der Berufung auch nicht in Zweifel gezogen.

    Eine fehlende Verpflichtung zur Einhaltung allgemein festgesetzter Dienststunden, denen die Rechtspfleger aufgrund ihres beamtenrechtlichen Status unterfallen, wurde aber bisher nach ganz überwiegender Auffassung nicht als notwendiger Bestandteil dieser umfassenden fachlichen Weisungsfreiheit begriffen, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 13.8.1997 - 12 A 6457/95 -, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 4.9.1996 - 2 L 7916/94 -, a.a.O., obwohl sich der allgemeinen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge (schon) "spätestens seit Inkrafttreten des Rechtspflegergesetzes vom 5.11.1969 .

  • BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Sachliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    Solange aber nicht einmal funktionsbezogen eine solche Angleichung erfolgt ist, kann unter Mitberücksichtigung der außerdem bestehen gebliebenen wesentlichen Unterschiede im Status, zur Zulässigkeit der Anknüpfung an statusbedingte Unterschiede vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Beschluss vom 15.2.1991 - 2 B 19.91 -, sowie bei der - im Falle der Rechtspfleger fehlenden - verfassungsrechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit nicht davon ausgegangen werden, dass den Rechtspflegern - ähnlich wie den Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (BRH) - eine "von Verfassungs wegen nach dem Vorbild der Richter" bestehende sachliche Unabhängigkeit zukommt, so für die Mitglieder des BRH allerdings BGH, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 -, a.a.O., die ohne ein konkretisierendes Tätigwerden des Gesetz- oder Verordnungsgebers - gewissermaßen aus sich heraus - eine Gleichstellung von Richtern und Rechtspflegern betreffend die (Nicht-)Einhaltung von Dienststunden geböte.
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    BVerwG, Urteil vom 29.10.1987 - 2 C 57.86 -, BVerwGE 78, 211.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    BVerwG, Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 45.78 -, DRiZ 1983, 170.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02
    nur - aus jüngerer Zeit - etwa BVerfG, Beschluss vom 18.1.2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Art. 92 Rn. 53, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 A 3306/08

    Feststellung der Verpflichtung zu einem finanziellen Ausgleich oder einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 -, BVerwGE 78, 211 = juris Rn. 15; BGH Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ (R) 2/01 -, NJW 2003, 282 = juris Rn. 15, und vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 -, NJW 1991, 1103 = juris Rn. 9; Urteil des Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 A 650/02 -, RPfleger 2005, 415 = juris Rn. 64.
  • VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06

    Auswahl bei der Versetzungsentscheidung

    Die in Übereinstimmung mit der Regelung in § 3 Abs. 2 DV, an die der Beklagte jedenfalls nicht gebunden ist, soweit sie - wie hier § 3 Abs. 2 DV - wegen Rechtsverstoßes unwirksam ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 1 A 650/02 -, zitiert nach juris), erfolgte Herausnahme derjenigen Beschäftigten, die sich im Versetzungszeitpunkt in Altersteilzeit befinden, und derjenigen Beschäftigten, deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis in spätestens fünf Jahren endet, sowie der Schwerbehinderten und Gleichgestellten, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
  • VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05

    Versetzungen und Abordnungen

    Die in Übereinstimmung mit der Regelung in § 3 Abs. 2 DV, an die der Beklagte jedenfalls nicht gebunden ist, soweit sie - wie hier § 3 Abs. 2 DV - wegen Rechtsverstoßes unwirksam ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 1 A 650/02 -, zitiert nach juris), erfolgte Herausnahme derjenigen Beschäftigten, die sich im Versetzungszeitpunkt in Altersteilzeit befinden, und derjenigen Beschäftigten, deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis in spätestens fünf Jahren endet, sowie der Schwerbehinderten und Gleichgestellten, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
  • VG Cottbus, 05.11.2009 - 5 K 1126/05

    Versetzung an anderes Schulamt

    27 a. Die in Übereinstimmung mit der Regelung in § 3 Abs. 2 DV, an die der Beklagte jedenfalls nicht gebunden ist, soweit sie - wie hier § 3 Abs. 2 DV - wegen Rechtsverstoßes unwirksam ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 1 A 650/02 -, zitiert nach juris), erfolgte Herausnahme derjenigen Beschäftigten, die sich im Versetzungszeitpunkt in Altersteilzeit befinden, und derjenigen Beschäftigten, deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis in spätestens fünf Jahren endet, sowie der Schwerbehinderten und Gleichgestellten, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
  • VG Hannover, 16.12.2011 - 13 A 2081/11

    Gültigkeit der Arbeitszeitvereinbarung beim Nds. Kultusministerium

    Die zwischen Dienststelle und dem Personalrat getroffene Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit hat den Charakter eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der eine Rechtsquelle darstellt, die als unmittelbar geltendes Recht von den Vertragsschließenden und den von ihr Betroffenen wie eine Rechtsnorm zu beachten ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 06.10.2004 - 1 A 650/02 - s.a. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2003 - 6 P 1/03 -).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2021 - 29 K 8012/19
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 A 650/02 -, juris Rn. 32 f.
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