Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13801
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,13801)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,13801)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,13801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrabung von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers als planfeststellungsbedürftiger Ausbau eines Gewässers; Raumbedeutsamkeit einer Nassabgrabung; Sondierungsbereiche als Reservegebiete; Erfordernis der Sicherung der Versorgung durch auf 25 Jahre ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrabung von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers als planfeststellungsbedürftiger Ausbau eines Gewässers; Raumbedeutsamkeit einer Nassabgrabung; Sondierungsbereiche als Reservegebiete; Erfordernis der Sicherung der Versorgung durch auf 25 Jahre ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Düsseldorf, 16.12.2004 - 4 K 1405/99

    Gestaltungsfreiheit einer Planfeststellungsbehörde bei der Erteilung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Versagungsbescheids vom 09.12.1999 zu verpflichten, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw.,160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 2., 3. das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Versagungsbescheids vom 09.12.1999 zu verpflichten, über ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 3., 4. a) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum Außer-Kraft-Treten des § 23 Abs. 1 ROG (alt) und des In-Kraft-Tretens der Vorschriften über die Planerhaltung vom Raumordnungsplänen in §§ 12 und 28 ROG 2009 (jeweils 30.06.2009) verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 4. a), 4. b) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk E2.

    hilfsweise zu 4. b), 4. c) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der 32. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk E2.

    hilfsweise zu 4. c), 4. d) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung "B. e. H. " am 13.03.2003 verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 4. d), 4. e) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten am 01.04.1999 der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Erlass einer Veränderungssperre zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage "B. e. H. " der O1.

    hilfsweise zu 4. e), 4. f) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten am 01.04.1999 der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Erlass einer Veränderungssperre zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage "B. e. H. " der O1.

    hilfsweise zu 4. a) bis f), 5. a) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens des § 23 Abs. 1 ROG (alt) und des In-Kraft-Tretens der Vorschriften über die Planerhaltung von Raumordnungsplänen in §§ 12 und 28 ROG 2009 (jeweils am 30.06.2009) verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 5. a), 5. b) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk E2.

    hilfsweise zu 5 b), 5. c) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der 32. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk E2.

    hilfsweise zu 5. c), 5. d) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung "B. e. H. " am 13.03.2003 verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 5. d), 5. e) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der wasserrechtlichen Veränderungssperre am 01.04.1999 und ab dem Ablauf dieser Veränderungssperre am 01.04.2002 bis zum In-Kraft-Treten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung "B. e. H. " am 13.03.2003 verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

    hilfsweise zu 5. e), 5. f) das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.12.2004, Az.: 4 K 1405/99, zugestellt am 06.01.2005, zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte bis zum In-Kraft-Treten der wasserrechtlichen Veränderungssperre am 01.04.1999 verpflichtet war, ihren, der Klägerin, Plan vom 30.09.1988 in der Fassung vom 19.10.1998 über die Erweiterung eines Gewässers durch die Abgrabung von Sand und Kies und Herrichtung auf den Grundstücken in der Gemarkung O. , Flur 15, Flurstücke 15 tlw., 20 tlw., 35, 36, 186, 189, 156 tlw., 159 tlw., 160 tlw., 162 tlw., 164 tlw., 168 tlw., 181 tlw., 183 tlw., 187 tlw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 1612/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240; OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 -.

    Denn das vom Plangeber von Anfang an Beabsichtigte konnte, wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - angemerkt hat, nur auf der Grundlage einer hinreichend strikten - von eigenständigen planerischen Erwägungen auf nachfolgenden Entscheidungsebenen freien - Bindung und einer ausreichenden Verfügbarkeit von Abgrabungsbereichen erreicht werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - 20 A 2034/06

    Rechtmäßigkeit eines Planänderungsbeschlusses nach einer teilweisen Erledigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2009 - 20 A 2034/06 -.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 30.88 -, ZfW 1990, 276.
  • KG, 05.04.1984 - 20 U 3829/82

    Rechtliche Einordnung eines Krankenhausbehandlungsvertrages; Anwendung des § 1357

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    Das führt haftungsrechtlich zur Verantwortung des Dienstherrn bzw. der Anstellungskörperschaft des (an-)weisenden Beamten, vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 -, NJW 1985, 682, und steht einem mit der beabsichtigten Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten entgegen.
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    Das führt haftungsrechtlich zur Verantwortung des Dienstherrn bzw. der Anstellungskörperschaft des (an-)weisenden Beamten, vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 -, NJW 1985, 682, und steht einem mit der beabsichtigten Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten entgegen.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, NVwZ 1992, 563.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    Das vom Regionalrat dieser Steuerung zugrunde gelegte Konzept beruht auf dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Urteile vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, NVwZ 2003, 733 - zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen entwickelten Modell eines planerischen Gesamtkonzepts von Positiv- und Negativflächen.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, NVwZ 2005, 211.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 7 C 19.02 -, NVwZ 2004, 610.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des

  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

  • VG Düsseldorf, 19.02.2019 - 17 K 8130/16

    Konzentrationszonen Abgrabung Regionalplanung Abgrabungsmonitoring

    Daher erweist sich die Ablehnung einer Planfeststellung auch dann als rechtmäßig, wenn sie objektiv von einem Versagungsgrund getragen wird, auf den sich die Behörde bei ihrer Entscheidung nicht gestützt hat, so ausdrücklich OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 70.

    Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheidungen, OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19/10 -, juris, verwiesen, denen sich das Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Soweit in der Rechtsprechung zum GEP 99 angenommen wurde, dem Regionalplangeber sei insoweit ein planerischer Gestaltungsspielraum zuzugestehen, OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, ist ein solcher nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr gegeben.

    Dies hat die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung bereits für die damals noch auf der Ebene der Regionalplanung vorgenommene Bedarfsermittlung anhand des Flächenverbrauchs anerkannt, so hinsichtlich des dem GEP 99 zu Grunde liegenden Flächenansatzes vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 113, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; auch OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 92, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris.

    Nach Auffassung dieser Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht uneingeschränkt anschließt, lassen sich die für die Rohstoffversorgung der überschaubaren Zukunft ausschlaggebenden Faktoren bereits hierüber realistisch abbilden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Diese ist aber keineswegs zwingend der vom LEP 2017 gewählten Bedarfsdefinition vorzuziehen, weshalb sich der Landesplanungsträger zulässigerweise für die von ihm vorgenommene Definition entscheiden durfte, Spielräume hinsichtlich dessen, was, angesichts der auch auf einen sparsamen Umgang mit Bodenschätzen ausgerichteten Zielsetzungen und des prognostisch zu betrachtenden langen Zeitraums, im Einzelnen in die Bedarfsberechnung einzustellen und als Bedarf anzuerkennen ist, ebenfalls bejahend, OVG NRW Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 112, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Im Übrigen ist es insbesondere nicht erforderlich, den Bedarf mit jeder beliebigen Nachfrage nach Rohstoffen gleichzusetzen und die Abschätzung des Versorgungsbedarfs anhand des auf selbstgesetzten Wertungen und Faktoren basierenden Flächenbedarfs der die Rohstoffe gewinnenden Industrie zu bestimmen, vgl. OVG NRW Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 112, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, die Nichtberücksichtigung der Exportmengen bei der Bemessung des für den heimischen Rohstoffbedarf erforderlichen Versorgungszeitraums sei rechtlich nicht zu beanstanden, die für Abgrabungen zum Export genutzten Flächen ebenfalls als Reserve einbeziehend, OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; auch OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 99, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris.

    Das gleichwohl erfolgende Einfließen dieser Abbaumengen in die Berechnung des gesicherten Versorgungszeitraums sorgt für einen zusätzlichen Puffer, welchem die vorzitierte Rechtsprechung einen Umfang von ca. 30% der Abbaumenge beigemessen hat, wobei es wegen des lediglich ergänzenden Charakters dieser Erwägung keiner exakten Ermittlung der exportierten Mengen bedarf, so auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 2012, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht, Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Beispielsweise ist der Regionalplangeber bei Erlass der 51. Änderung zum GEP 99 hinsichtlich der Rohstoffgruppe Sand/Kies von einem jährlichen Flächenbedarf von 161 ha ausgegangen, vgl. die diesbezüglichen Angaben in OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 117, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Bei den BSAB handelt es sich um Vorranggebiete, da gemäß Kapitel 5.4.1 Ziel 2 des RPD der Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen innerhalb der dargestellten BSAB zu gewährleisten ist und die Inanspruchnahme für andere Zwecke ausgeschlossen ist, soweit diese mit der Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind, so zu der insoweit gleichlautenden Regelung des GEP 99 OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 104, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Nähere Ausführungen zu den hierfür relevanten Beurteilungskriterien trifft der LEP 2017 nicht, weshalb dem Regionalplangeber insoweit ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den dieser vorliegend in nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt hat, vgl. zum Beurteilungsspielraum bei fehlender landesplanerischer Konkretisierung OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 112.

    Der Regionalplangeber geht davon aus, die ausgewiesenen BSAB und Sondierungsbereiche stünden für eine Abgrabung grundsätzlich zur Verfügung und stützt seine diesbezüglichen Erwartungen auf den Umstand, für die ausgewiesenen BSAB und die Sondierungsbereiche seien im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von interessierter Seite konkrete Abgrabungsinteressen geltend gemacht worden, vgl. Regionalplan Düsseldorf (RPD) 1. Thementabelle, Kapitel 5.4 Rohstoffgewinnung, Stand: 28. März 2017, S. 22 als Anlage 6.3 zur Sitzungsvorlage des Regionalrats vom 4. Dezember 2017 zum TOP 7/71 RR bzw. TOP3/69 PA, Regionalplan Düsseldorf, Aufstellungsbeschluss, veröffentlicht auf der Internetseite www.brd.nrw.de in der Rubrik, Planen und Bauen/Regionalplan, dort unter dem Punkt Sitzungsvorlage, siehe hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 118, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Die bei diesem Personenkreis anzunehmende Vertrautheit mit den Bedingungen der Rohstoffgewinnung trägt die Erwartung, dass nicht oder allenfalls unter praktisch nicht hinnehmbaren Bedingungen zu überwindende Schwierigkeiten und Hindernisse einer umfänglichen Ausnutzung der BSAB lediglich in einem Maße entgegenstehen, welches deren Eignung nicht grundsätzlich in Frage stellt, vgl. OVR NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 118, hinsichtlich der flächenbasierten Sicherung des Versorgungszeitraums, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Hinsichtlich der entsprechenden Festlegung im LEP 1995 ist die Zulässigkeit einer solchen raumordnerischen Reservefestsetzung indes weder obergerichtlich noch höchstrichterlich je in Frage gestellt worden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3.Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Hierbei hat sich die gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägung grundsätzlich auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob alle relevanten Belange in die Abwägung eingestellt wurden, ob die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder ob der Ausgleich der von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wurde, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 2002 - 8 A 3365/99 -, juris, Rn. 19 und insbesondere zur den Anforderungen an eine Konzentrationszonenplanung auf Basis der früheren, insoweit unveränderten Rechtslage, OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 102 (dort fehlerhaft unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht), nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Da der Konzentrationszonenplanung zum GEP 99 ein schlüssiges gesamtplanerisches Konzept zu Grunde lag, vgl. OVG NRW, Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 101 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 120 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, begegnet die Festlegung dieses weichen Tabukriteriums keinen Bedenken, denn Abgrabungen außerhalb von BSAB durften auf der Grundlage des Konzepts zum GEP 99 nach der zitierten Rechtsprechung zulässigerweise ausgeschlossen werden.

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die konkrete Flächenauswahl im Aufstellungsverfahren des RPD nicht eigens wiederholt wurde, da diese aus dem GEP 99 übernommen wurde und der dortigen Auswahlentscheidung bereits ein schlüssiges, ordnungsgemäß abgewogenes planerisches Gesamtkonzept zu Grunde lag, vgl. Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 101 ff. nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 120 ff, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 17 K 8082/09 -, juris.

    Dabei sind die abgrabungsbedingten Interessenkonflikte, zumal vor dem Hintergrund der Folgen der bisherigen Abgrabungstätigkeit, ebenso unübersehbar wie die Abhängigkeit der Effektivität der erstrebten räumlichen Steuerung vom für Abgrabungen jeweils nutzbaren Umfang der BSAB, so zur im wesentlichen identischen Konzentrationszonenplanung des GEP 99 OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 126, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Im Übrigen wird das Substanzgebot hier, wie oben dargelegt und ungeachtet der Frage, ob sich der Umfang der BSAB Ausweisungen hier tatsächlich an der untersten Grenze des planerisch vertretbaren bewegt, hinreichend erfüllt, weshalb insoweit auch ein Abwägungsfehler nicht gegeben ist, die Erfüllung des Substanzgebot hinsichtlich der weitgehend unverändert übernommenen BSAB und Sondierungsbereiche des GEP 99 bejahend, OVG NRW, Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris,; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, , nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Hierbei ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass Interessen auch typisierend und verallgemeinert eingestellt wurden, wobei auch berücksichtigt werden durfte, dass die Privatnützigkeit sowohl der Positivflächen (soweit Interessen gegen eine Ausweisung geltend gemacht wurden) als der Negativflächen zwar eingeschränkt aber nicht gänzlich ausgeschlossen wird und Flächeneigentümer hinnehmen müssen, dass ihnen nicht die jeweils wirtschaftlich günstigste Verwertungsmöglichkeit zugestanden wird, vgl. zur Zulässigkeit der typisierenden Betrachtungsweise bei der Konzentrationszonenplanung von Abgrabungen OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 123 f, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 , juris jeweils m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, juris, Rn. 33.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08

    Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne

    Dass Kapitel 3.12 Ziel 1 der 51. Regionalplanänderung insgesamt rechtswirksam sei, habe der 20. Senat des OVG NRW mit Urteil vom 7. Dezember 2009 (20 A 628/05) festgestellt.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, a. a. O., Rn. 102, sowie Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 20 A 945/10 -.

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 07.12.2009 - AZ: OVG 20 A 628/05.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1296/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids zur Gewinnung von

    Dass Kapitel 3.12 Ziel 1 der 51. Regionalplanänderung insgesamt rechtswirksam sei, habe der 20. Senat des OVG NRW mit Urteil vom 7. Dezember 2009 (20 A 628/05) festgestellt.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, a. a. O., Rn. 102, sowie Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 20 A 945/10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1295/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für die Trockenabgrabung von

    Dass Kapitel 3.12 Ziel 1 der 51. Regionalplanänderung insgesamt rechtswirksam sei, habe der 20. Senat des OVG NRW mit Urteil vom 7. Dezember 2009 (20 A 628/05) festgestellt.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, a. a. O., Rn. 102, sowie Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 20 A 945/10 -.

  • VG Düsseldorf, 25.03.2010 - 8 K 10959/93

    Abgrabung Planfeststellung Gebietsentwicklungsplan

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 -, juris; Urteil vom 7. Dezember 2009 20 A 628/05 .

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, S. 24 UA.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, S. 24 f. UA.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, S. 28 ff., 39 UA.

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

    Das Berufungsurteil nimmt auf das Urteil des OVG Münster in der Sache 20 A 628/05 (juris Rn. 120 ff.) Bezug (UA S. 32), aus dem sich ergibt, dass zwar bestimmte Untersuchungen, die die Klägerin vermisst, unterlassen worden sind, jedoch ein Anmeldeverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist.

    Denn es hat in den Urteilsgründen unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Urteils in der Sache 20 A 628/05 (juris) und mit Rücksicht auch "auf das Vorbringen der Klägerin im Berufungsverfahren" wiederholend und ergänzend dargelegt, dass der 51. Änderung des Gebietsentwicklungsplans 1999 ein von Abwägungsfehlern freies, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt (UA S. 16 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 20 A 3779/06

    Planfeststellung betreffend eine dauerhafte Freilegung des Grundwassers und damit

    Als raumbedeutsame Planung im Sinne der Vorschrift ist aufgrund ihrer im gegebenen Regelungszusammenhang am Gesichtspunkt der Bindung privater Vorhaben an Ziele der Raumordnung ausgerichteten Funktion - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 - ZfB 2010, 5, und vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 -, juris - das Vorhaben der Klägerin zu betrachten.
  • VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08

    Überprüfungspflicht einer Behörde im Planfeststellungsverfahren bzgl. der

    Die Wahrung gegenläufiger Belange ist hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2009 - 20 A 2034/06 -, Rn. 70 (nrwe); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, Rn. 104 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 1612/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der von den Beteiligten eingereichten Unterlagen, der Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der in der Sitzungsniederschrift genannten zu den Verfahren 20 A 4257/99 und 20 A 628/05 eingereichten sowie beigezogenen Unterlagen zum GEP 1986 und GEP 1999 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht