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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06   

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https://dejure.org/2007,8849
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb von Waffen der in § 14 Abs. 4 S. 1 Waffengesetz (WaffG) bezeichneten Art; Frage der Rechtserweiterung in Bezug auf die Befugnisse aus einer Waffenbesitzkarte im Rahmen einer Gestzesänderung des WaffG; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06
    Schon zur bisherigen Rechtslage hat das BVerwG - vgl. Urteil vom 13.7.1999 - 1 C 5.99 -, GewArch 1999, 483 - zum Verzicht auf einen Bedürfnisnachweis im Zusammenhang mit § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. klargestellt, dass damit kein Freibrief für den Erwerb und Besitz beliebig vieler Waffen erteilt ist, und zur Begründung auf das Anliegen des Waffenrechts verwiesen, die Anzahl der Waffen im Privatbesitz auf das unbedingt Notwendige und mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06
    BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201.
  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Mit der Neufassung des § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG durch das ÄndG vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) hat der Gesetzgeber (was vorher in der Rechtsprechung umstritten war: vgl. für eine Bedürfnisprüfung: OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2007, 11 LC 102/07, NdsVBl. 2007, 245, juris Rn. 25 ff.; OVG Münster, Urt. v. 8.11.2007, 20 A 3215/06, NWVBl. 2008, 188, juris Rn. 26, 27; a.A. OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007, 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 55 ff.) klargestellt, dass für Sportschützen eine spezifische Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG für den Erwerb der in § 14 Abs. 4 Satz 1 aufgelisteten Waffenarten nicht erfolgt.
  • VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17

    Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe zu Jagdzwecken

    Ein Schütze kann immer nur eine Waffe erhalten, deren zweckentsprechenden Einsatz er auch tatsächlich beabsichtigt,(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - 20 A 3215/06 -, Rn. 28 und 32, juris.) sodass insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu erkennen ist.
  • VG Schwerin, 10.04.2019 - 7 B 510/19

    Widerruf der Waffenbesitzkarten eines Sportschützen mangels waffenrechtlichen

    Es fehlt jedoch an den weiteren Bedürfnis-Voraussetzungen eines zu prognostizierenden künftigen regelmäßigen Betreibens des Schießsports bei künftiger Geeignetheit und Erforderlichkeit der privat besessenen Waffen hierfür (s. den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. September 2016 - OVG 11 N 62.14 -, juris Rdnr. 4, und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2007 - 20 A 3215/06 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2008, S. 188 f.).
  • VG Halle, 28.02.2008 - 3 A 213/05

    Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen zur Ausübung des

    Im Übrigen würden, folgt man der Auffassung des Klägers, die Regelungen des § 14 Abs. 3 WaffG leer laufen, wenn einem Antragsteller schon nach altem Recht eine Waffenbesitzkarte erteilt worden ist (zu einem solchen Fall: OVG NW, Urteil vom 08. November 2007 - 20 A 3215/06 -, DVBl 2008, 135 - Ls - = [...], Rdn. 20 ff.).
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