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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17 (https://dejure.org/2018,12677)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2018 - 13 E 811/17 (https://dejure.org/2018,12677)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 13 E 811/17 (https://dejure.org/2018,12677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Verfahrens auf vorläufige Zulassung zum Studium im Studienfach Rechtswissenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Verfahrens auf vorläufige Zulassung zum Studium im Studienfach Rechtswissenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 13 E 1065/17
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 -, juris Rn. 6, und dem Gericht eine solche Prüfung grundsätzlich nur möglich ist, wenn ihm vom Kläger eine Darstellung des Streitverhältnisses vorgelegt wird und dieser wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche konkreten Beanstandungen er seine Klage stützen will.

    Soweit deshalb vertreten wird, dass an die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht höhere Anforderungen gestellt werden können als an die Klagebegründung, so dass die fehlende Begründung der Klage nicht schon als solche die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 13 E 1694/08 - juris Rn. 18 f.; offenlassend Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2017 - 4 PA 268/17 -, juris Rn. 7 m.w.N., ist vom Eintritt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife jedoch frühestens mit dem Eingang der Verwaltungsvorgänge auszugehen, die die nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung für das Verwaltungsgericht erst ermöglichen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 - juris Rn. 10.

    Das Verwaltungsgericht war schließlich auch nicht ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit gehalten, die zur Beurteilung der ursprünglichen Erfolgsaussichten des Eilantrags erforderlichen Ermittlungen nachzuholen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 - juris Rn. 15 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 13 E 1694/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Begründung einer Klage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Soweit deshalb vertreten wird, dass an die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht höhere Anforderungen gestellt werden können als an die Klagebegründung, so dass die fehlende Begründung der Klage nicht schon als solche die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 13 E 1694/08 - juris Rn. 18 f.; offenlassend Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2017 - 4 PA 268/17 -, juris Rn. 7 m.w.N., ist vom Eintritt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife jedoch frühestens mit dem Eingang der Verwaltungsvorgänge auszugehen, die die nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung für das Verwaltungsgericht erst ermöglichen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 - juris Rn. 10.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 -, juris Rn. 6, und dem Gericht eine solche Prüfung grundsätzlich nur möglich ist, wenn ihm vom Kläger eine Darstellung des Streitverhältnisses vorgelegt wird und dieser wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche konkreten Beanstandungen er seine Klage stützen will.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 PKH 8.14

    Unklarheit des verfolgten Rechtsschutzziels im Rahmen der Gewährung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 -, juris Rn. 6, und dem Gericht eine solche Prüfung grundsätzlich nur möglich ist, wenn ihm vom Kläger eine Darstellung des Streitverhältnisses vorgelegt wird und dieser wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche konkreten Beanstandungen er seine Klage stützen will.
  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 -, juris Rn. 6, und dem Gericht eine solche Prüfung grundsätzlich nur möglich ist, wenn ihm vom Kläger eine Darstellung des Streitverhältnisses vorgelegt wird und dieser wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche konkreten Beanstandungen er seine Klage stützen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2017 - 13 E 220/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Rückwirkung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies war schon deshalb nicht angezeigt, weil die Antragstellerin - ohne dass sich die maßgeblichen Umstände geändert hätten - die von ihr ursprünglich beabsichtigte Rechtsverfolgung durch die Annahme des außergerichtlichen Vergleichsangebots aus freien Stücken aufgegeben und sich damit aus allein ihr zurechenbaren Gründen der Möglichkeit begeben hat, eine für sie günstige Sachentscheidung im gerichtlichen Verfahren zu erstreiten; vgl. in anderem Zusammenhang OVG NRW, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 13 E 219/17 - und - 13 E 220/17 -, jeweils juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2017 - 13 E 219/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Rechtsverfolgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Dies war schon deshalb nicht angezeigt, weil die Antragstellerin - ohne dass sich die maßgeblichen Umstände geändert hätten - die von ihr ursprünglich beabsichtigte Rechtsverfolgung durch die Annahme des außergerichtlichen Vergleichsangebots aus freien Stücken aufgegeben und sich damit aus allein ihr zurechenbaren Gründen der Möglichkeit begeben hat, eine für sie günstige Sachentscheidung im gerichtlichen Verfahren zu erstreiten; vgl. in anderem Zusammenhang OVG NRW, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 13 E 219/17 - und - 13 E 220/17 -, jeweils juris Rn. 6.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2017 - 4 PA 268/17

    Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt der Entscheidungsreife eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17
    Soweit deshalb vertreten wird, dass an die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht höhere Anforderungen gestellt werden können als an die Klagebegründung, so dass die fehlende Begründung der Klage nicht schon als solche die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 13 E 1694/08 - juris Rn. 18 f.; offenlassend Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2017 - 4 PA 268/17 -, juris Rn. 7 m.w.N., ist vom Eintritt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife jedoch frühestens mit dem Eingang der Verwaltungsvorgänge auszugehen, die die nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung für das Verwaltungsgericht erst ermöglichen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 - juris Rn. 10.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2022 - L 4 AS 1340/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Beschwerde

    Schließlich ist grundsätzlich auch der Eingang der Verwaltungsvorgänge erforderlich, da ansonsten die Erfolgsaussicht nicht geprüft werden kann (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2017, 3 M 122.16, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2018, 13 E 1065/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. Mai 2018, 13 E 811/17, Rn. 8; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2014, L 25 AS 2260/12 B PKH, Rn. 3; Beschluss vom 3. Mai 2011, L 11 SB 287/09 B PKH, Rn. 4; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2018, L 7 SO 2248/18 ER-B, Rn. 19; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2013, L 11 AS 648/13 B PKH, Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. März 2014, 10 C 13.2009, Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21

    Rundfunkbeitrag; Prozesskostenhilfe; Befreiung; Härtefall; Wohnung;

    Hierfür ist es erforderlich, dass für das Gericht aus dem Vorbringen des Antragstellers oder jedenfalls aus den Gerichts- und Verwaltungsvorgängen wenigstens im Kern deutlich wird, auf welche konkreten Beanstandungen ein Antragsteller sein Rechtsmittel stützen will (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 13 E 811/17 -, juris Rn. 4 ff.; BVerfG, Beschl. v. 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5).
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