Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9852
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10 (https://dejure.org/2010,9852)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.2010 - 18 B 742/10 (https://dejure.org/2010,9852)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 2010 - 18 B 742/10 (https://dejure.org/2010,9852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer Ordnungsverfügung an einen nicht mehr für die Sache bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 14 Abs. 1 S. 4
    Zustellung einer Ordnungsverfügung an einen nicht mehr für die Sache bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3179
  • DVBl 2010, 1324
  • DÖV 2010, 987
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 06.03.2002 - 8 ZB 02.30341

    Beginn der Klagefrist in einem Asylverfahren mit Zustellung des Bescheids an den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. März 2002 8 ZB 02.30341 , NVwZ-RR 2002, 696, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Hamburg, 03.01.2000 - 4 Bf 16/99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10
    vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 3. Januar 2000 4 Bf 16/99 , juris, mit weiteren Nachweisen zum wortgleichen § 13 Abs. 1 Satz 4 SGB X.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1976 - II A 747/74
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. März 1976 II A 747/74 , DÖV 1976, 608.
  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 4 HmbVwVfG wird ein Widerruf der Vollmacht der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (vgl. zum Widerruf: OVG Hamburg, Beschl. v. 3.1.2000, 4 Bf 16/99, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschl. v. 9.8.2010, 18 B 742/10, NJW 2010, 3179, juris Rn. 5).

    Mit Bestellung eines neuen Bevollmächtigten ist regelmäßig noch nicht der Widerruf der Vollmacht des bereits vorhandenen Bevollmächtigten verbunden (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1997, 4 B 76/97, juris Rn. 2; OVG Münster, Beschl. v. 9.8.2010, 18 B 742/10, NJW 2010, 3179, juris Rn. 7).

    Selbst wenn darin ein Widerruf der vorher erteilten Vollmachten gesehen werden könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.1.2000, 4 Bf 16/99, juris; und OVG Münster, Beschl. v. 9.8.2010, 18 B 742/10, NJW 2010, 3179, juris) und die Klägerin dadurch selbst zum Empfangsberechtigten i. S. d. § 8 VwZG geworden wäre, fehlte es auch hier an der Feststellung, dass sie zu diesem Zeitpunkt (noch) im Besitz des Kostenfeststellungsbescheids war.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2022 - 2 M 47/22

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Rücknahme

    Mit Blick auf den Zweck von § 14 Abs. 1 Satz 4 VwVfG, Rechtssicherheit zu schaffen, ist jedoch erforderlich, dass der Widerruf der Vollmacht der Behörde mit der notwendigen Eindeutigkeit mitgeteilt wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 - juris Rn. 5).

    Allein mit der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten ist regelmäßig noch nicht der Widerruf der Vollmacht des bereits vorhandenen Bevollmächtigten verbunden, denn es ist rechtlich zulässig und in der Praxis nicht unüblich, dass sich Beteiligte an Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zumindest vorübergehend von mehreren Rechtsanwälten vertreten lassen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 - a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 516/19

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf fehlerhafte Zustellung des

    Es kann offen bleiben, ob sich - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - aus dem Verhalten der Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin mit der notwendigen Eindeutigkeit eine konkludente Erklärung der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 -, juris, Rn. 5; Hamb. OVG, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 4 Bf 16/99 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 17. Oktober 1975 - Nr. 52 VI 71 -, NJW 1976, 1117; VG Augsburg, Beschluss vom 16. November 2007 - Au 4 S 07.1206 -, juris, Rn. 22, entnehmen lässt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2016 - 7 N 16.15

    Versagender Bescheid; Zustellung an früheren Bevollmächtigten; Vollmacht; kein

    Die Behauptung des Klägers, sein früherer Rechtsanwalt habe ihm gegenüber bereits im Jahr 2012 das Mandatsverhältnis beendet, betrifft allein die innere Wirksamkeit und nicht die vom genannten Gesetz für maßgeblich erklärte äußere Wirksamkeit der Vollmacht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 19.07.2019 - 9 K 11841/16
    OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 -, juris Rn. 5.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht