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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18 (https://dejure.org/2018,21307)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 E 281/18 (https://dejure.org/2018,21307)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 E 281/18 (https://dejure.org/2018,21307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.d. Untersagung der Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens mit dem ausgewählten Bewerber (hier: Gruppenleitung G 5 im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.d. Untersagung der Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens mit dem ausgewählten Bewerber (hier: Gruppenleitung G 5 im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 E 825/09

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten bei einer Streitigkeit bzgl.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18
    vgl. den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, juris, Rn. 5 f., mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    vgl. zu einem vergleichbaren Fall den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, juris, Rn. 11 ff.

    vgl. dazu näher den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, juris, Rn. 17 ff., m. w. N.

    vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, juris, Rn. 32 f., m. w. N. auch zur Gegenansicht.

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18
    vgl. etwa die Beschlüsse des BVerwG (1. Wehrdienstsenat) vom 18. Dezember 2017 - 1 WDS-VR 8/17 -, juris, Rn. 22, und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 -, juris, Rn. 28 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 1 E 406/10

    Zuordnung einer Streitigkeit zum öffentlichen oder zum bürgerlichen Recht nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18
    vgl. zu der Konstellation, dass es an einer Gegenpartei fehlt, weil sich ein Verfahrensbeteiligter dem (erfolgreichen) Rechtsmittel der Rechtswegbeschwerde nicht widersetzt hat, demgegenüber den Beschluss des Senats vom 27. April 2010 - 1 E 406/10 -, juris, Rn. 18 ff., m. w. N.
  • VG Köln, 27.10.2011 - 27 L 1081/11

    Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18
    vgl. zur Abgrenzung dienstpostenbezogener und statusbezogener Konkurrentenstreitigkeiten BVerwG (1. Wehrdienstsenat), Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - juris, Rn. 19; VG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 27 L 1081/11 -, juris, Rn. 2 f.; zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines höherwertigen militärischen Dienstpostens, was die Verhinderung statusrechtlicher Entscheidungen zugunsten des ausgewählten Bewerbers betrifft, vgl. BVerwG (1. Wehrdienstsenat), Beschluss vom 12. Februar 2018 - 1 WDS-VR 12/17 -, juris, Rn. 16 ff.
  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 15.05

    Dienstzeit der Soldaten; Freizeitausgleich; Rechtsweg zu den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18
    vgl. dazu allgemein etwa BVerwG, Beschluss vom 9. August 2005 - 2 B 15.05 -, juris, Rn. 6 und 8.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 2 O 18/20

    Rechtswegverweisung bei Fischereipachtvertrag und Streit um die Wahrnehmung der

    Eine Anwendung des § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG für die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens ist ausgeschlossen, weil jene (vom Verwaltungsgericht angewendete) Vorschrift nur die Kosten im Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht erfasst (OVG NW, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 27).

    Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat auf der Grundlage des § 154 Abs. 1 VwGO der Antragsgegner als unterliegende Gegenpartei zu tragen, weil er der Beschwerde mit Schriftsätzen vom 3. März 2020 und 20. April 2020 entgegengetreten ist und die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat (vgl. OVG NW, Beschluss vom 12. Juli 2018, a.a.O., Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 1 E 659/18

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer verfahrenseinleitenden Beschwerde im

    vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2018- 1 E 281/18 -, juris, Rn. 27 f., und vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, juris, Rn. 32 f., m. w. N. auch zur Gegenansicht.
  • VG München, 05.10.2018 - M 5 K 18.3963

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Besetzung einer Professorenstelle im

    Der Verweis der Hochschule (Schriftsatz v. 5.9.2018) auf die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (B.v. 12.7.2018 - 1 E 281/18 - BeckRS 2018, 15911) geht fehl, da ausweislich Rn. 15 dieser Entscheidung sowohl der dortige Antragsteller als auch seine Mitbewerber "allesamt Beamte" waren.
  • VG München, 10.09.2018 - M 5 E 18.1131

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts beim Konkurrentenstreit

    Der Verweis der Hochschule (Schriftsatz v. 05.09.2018) auf die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (B.v. 12.07.2018 - 1 E 281/18 - BeckRS 2018, 15911) geht fehl, da ausweislich Rn. 15 dieser Entscheidung sowohl der dortige Antragsteller als auch seine Mitbewerber "allesamt Beamte" waren.
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