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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18   

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https://dejure.org/2021,43653
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18 (https://dejure.org/2021,43653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2021 - 12 A 395/18 (https://dejure.org/2021,43653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - 12 A 395/18 (https://dejure.org/2021,43653)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    In der Rechtsprechung haben sich wegen der Unbestimmtheit dieses Rechtsbegriffs verschiedene Fallkonstellationen zur Konkretisierung dieses allgemeinen Grundsatzes herausgebildet, namentlich das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, die Verwirkung und das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (bspw.: OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2021 - 12 A 395/18 - BeckRS 2021, 32441 Rn. 55).

    Solche besonderen Umstände können insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Berechtigte aus seinem früheren Verhalten erhebliche Vorteile gezogen hat oder wenn sein Verhalten sonst zu einem unlösbaren Selbstwiderspruch führt (OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2021 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21

    Beschwerde, vorläufige Erlaubnis für den Betrieb einer professionellen

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 24.8 2017 - 5 C 1/16 -, BVerwGE 159, 314-322; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.2021 - 12 A 395/18 -, m.w.Nw.; juris] Nach § 45a Satz 2 SGB VIII unterfallen familienähnliche Betreuungsformen nicht dem Einrichtungsbegriff, es sei denn, sie sind fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden (Satz 3 der genannten Vorschrift).
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