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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage; Berücksichtigung der Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage und der drohenden Nachteile für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage; Berücksichtigung der Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage und der drohenden Nachteile für die ...
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1586
- DÖV 2011, 84
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1215/10
Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1212/10
Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1211/10
Anspruch eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens auf Erteilung einer …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1214/10
Vereinbarkeit einer Sperrfrist wegen Missbrauchs für die Neuerteilung einer …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1216/10
Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für Verbraucherschutz und …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1213/10
Sperrfrist für die Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.
Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.
- VG Stuttgart, 03.07.2020 - 17 K 3162/20
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Darüber hinaus sind auch die den Beteiligten jeweils drohenden Nachteile bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris Rn. 3 ff;… Pietzner/Möller in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 167, Rn. 41). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - 5 S 2583/13
Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf einstweilige …
Auch Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen - im Hinblick auf die in § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur subsidiär und entsprechend angeordnete Anwendung der Vorschriften des Achten Buchs der ZPO - keine andere Beurteilung (ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 30.04.2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, 989; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2013 - OVG 1 L 128.12 - a. A. - jedoch ohne nähere Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2010 - 13 B 1018/10 -, RdL 2011, 21; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.2006 - 9 S 2407/06 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 23.10.2006 - 22 C 06.2640 -, NVwZ-RR 2007, 353). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 B 581/15
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Verpflichtung zur Erteilung …
vgl. zur Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen einer analogen Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, S. 989 f. = juris Rn. 12 ff., Bay.VGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 8 C 12.2559 -, BayVBl 2015, S. 65 = juris Rn. 4 f., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2014 - 5 S 2583/13 -, VBlBW 2014, S. 432 = juris Rn. 2 ff. sowie OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 28. August 2013 - OVG 1 L 128.12 -, NVwZ-RR 2013, S. 945 f. = juris Rn. 3; anders wohl OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris Rn. 2 und vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, S. 3029. - VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14
Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein …
Dabei sind auch die den Beteiligten jeweils drohenden Nachteile bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.10.2010 - 13 B 1018/10 -, [...] Rn. 5).