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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 4 A 338/14   

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https://dejure.org/2017,3167
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 4 A 338/14 (https://dejure.org/2017,3167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2017 - 4 A 338/14 (https://dejure.org/2017,3167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 4 A 338/14 (https://dejure.org/2017,3167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Bindung der pflegebedürftigen Bewohner an den Anbieter der Betreuungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Bindung der pflegebedürftigen Bewohner an den Anbieter der Betreuungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Bindung der pflegebedürftigen Bewohner an den Anbieter der Betreuungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 2623/12

    Voraussetzungen für das Unterfallen einer Wohngemeinschaft in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 4 A 338/14
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 -, PflR 2013, 645 = juris, Rn. 48 ff., unter Verweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, LT-Drs.

    In Anbetracht des dem Herrn V. bei beiden Klägern eingeräumten bestimmenden Einflusses und weil alle pflegebedürftigen Bewohner der Einrichtung auch tatsächlich von dem Kläger zu 2. betreut wurden, zu dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Bindung aller Bewohner an den Anbieter der Betreuungsleistungen vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 -, a. a. O., Rn. 48 ff., waren hier eine solche Leistungserbringung "aus einer Hand" und eine entsprechende Schutzbedürftigkeit der Bewohner gegeben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 777/16

    Qualifizierung eines Wohn- und Betreuungsangebots als Einrichtung mit umfassendem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 4 A 338/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2016- 4 B 777/16 -, juris, Rn. 23 ff.
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