Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kläranlage, Klärschlamm, Stilllegung, Entwässerung, Abwasserbeseiti-gung, Abfall, Verbindung, fest, Boden, Entsorgung, Beseitigung, Anlage, Ausnahme, Benutzungszwang, Landschaftsbauwerk Altlast, Sanierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kläranlage; Klärschlamm; Stilllegung; Entwässerung; Abwasserbeseitigung; Abfall; Verbindung; fest; Boden; Entsorgung; Beseitigung; Anlage; Ausnahme; Benutzungszwang; Landschaftsbauwerk Altlast; Sanierung
- rechtsportal.de
Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von Klärschlamm hinsichtlich Entsorgung; Trennung einer noch stattfindenden Entwässerung von Klärschlamm von der Abwasserbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von Klärschlamm hinsichtlich Entsorgung; Trennung einer noch stattfindenden Entwässerung von Klärschlamm von der Abwasserbeseitigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entsorgung von Klärschlamm richtet sich bei stillgelegter Kläranlage nach Abfallrecht
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14
- BVerwG, 06.06.2018 - 7 B 16.17
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Papierfundstellen
- DÖV 2018, 163
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Es hebt im Kern auf einen funktionalen Bezug zur Abwasserbeseitigung ab (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 76, 79 und 86).Das Schlammwasser wird nicht mehr aufgefangen und einer weiteren Bearbeitung zugeleitet (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 3 und 80).
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Absicht der Klägerin, den Klärschlamm auf Dauer liegen zu lassen, nicht eindeutig festgestellt (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 82, 168 ff.).
Die Einhaltung der Zuordnungskriterien ist nur möglich, wenn der Klärschlamm vor seiner Deponierung vorbehandelt wird (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 146).
Dabei durfte es berücksichtigen, dass der Klärschlamm seine Eigenschaft als bewegliche Sache nicht aufgrund Verwachsung mit dem Boden verloren hat (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 99).
Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ist der Klärschlamm nach Struktur und Beschaffenheit von dem umgebenden Erdreich ohne Schwierigkeiten zu unterscheiden und eine Trennung ist möglich (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 101).
Dagegen ist revisionsrechtlich nichts zu erinnern, zumal der Schlamm nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts in tieferen Bereichen pastös bis schlammig geblieben und keine feste Verbindung mit dem Boden eingegangen ist (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 10 und 104).
Die gegenübergestellten Zitate aus den Urteilsgründen (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 122 ff. zum Entledigungswillen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG sowie OVG Münster a.a.O. Rn. 82 ff. zum Lagern und Ablagern ohne Bezug zur Abwasserbeseitigung) beziehen sich auf unterschiedliche rechtliche Zusammenhänge und widersprechen sich inhaltlich nicht.
bb) Das Oberverwaltungsgericht hat die Anordnung zur Entsorgung des Klärschlamms in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zutreffend als nicht im Widerspruch zu § 13 Abs. 5 BBodSchG in der bis zum 1. Juni 2012 geltenden Fassung stehend erachtet (OVG Münster, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 601/14 - juris Rn. 148 ff.).