Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 108/03.AK |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen die mit einer Änderungsgenehmigung verfügte Freigabe des Verkehrsflughafens Dortmund für bestimmte Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 75.000 kg; Zulassung von Landungen in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr für verspätete Flugzeuge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 108/03.AK
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 83/03
- BVerwG, 29.05.2006 - 4 B 21.06
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 19/03
Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten 20 D 83/03.AK und 20 D 108/03.AK, ferner auf die dort beigezogenen und in jenen Verfahren dem Prozessbevollmächtigten der Kläger übersandten Beiakten Bezug genommen, die in den Verfahren 20 D 17/03.AK und 20 D 119/03.AK beigezogen worden waren.Sie ist gemäß dem Urteil vom heutigen Tage in den Verfahren 20 D 83/03.AK und 20 D 108/03.AK nur verpflichtet, anlässlich der mit Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2003 verfügten Tonnagefreigabe eine neue Lärmprognose zu erstellen und auf der Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnis Änderungen des Lärmschutzkonzeptes zu erwägen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 83/03
Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft
Am 15. September 2003 haben die Kläger zu 1. bis 4. Klage erhoben (20 D 83/03.AK) und am 17. November 2003 die Kläger zu 5. und 6. (20 D 108/03.AK).