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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 4 E 20/16   

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https://dejure.org/2016,5069
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 4 E 20/16 (https://dejure.org/2016,5069)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2016 - 4 E 20/16 (https://dejure.org/2016,5069)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2016 - 4 E 20/16 (https://dejure.org/2016,5069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bzgl. einer Gewerbeuntersagung; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen; Rechtfertigung der Prognose einer anhaltenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bzgl. einer Gewerbeuntersagung; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen; Rechtfertigung der Prognose einer anhaltenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bzgl. einer Gewerbeuntersagung; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen; Rechtfertigung der Prognose einer anhaltenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 4 E 20/16
    Hinsichtlich der Steuerrückstände des Antragstellers ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich diese in dem für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses, d.h. des mit der Bekanntgabe eintretenden (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW) Wirksamwerdens der Gewerbeuntersagung, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39 = juris, Rn. 15 f.; OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 6 f., ausweislich einer Mitteilung des Finanzamts M. vom 2.9.2015 auf 22.576,00 EUR beliefen und somit seit der Einleitung des Gewerbeuntersagungsverfahrens im März 2015 um mehr als 13.000,00 EUR gestiegen seien.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015- 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 23 f. m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015- 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 38 ff., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 4 E 20/16
    Umstände, die trotz der hierin zum Ausdruck kommenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Antragstellers im maßgeblichen Erlasszeitpunkt eine andere, positive Prognose in Bezug auf seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit hätten rechtfertigen können, wie etwa Anzeichen für eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation oder die Existenz eines erfolgversprechenden Sanierungskonzepts, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 12.4.2011 - 4 A 1449/08 -, NVwZ-RR 2011, 553 = juris, Rn. 29, sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 4 E 20/16
    Hinsichtlich der Steuerrückstände des Antragstellers ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich diese in dem für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses, d.h. des mit der Bekanntgabe eintretenden (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW) Wirksamwerdens der Gewerbeuntersagung, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39 = juris, Rn. 15 f.; OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 6 f., ausweislich einer Mitteilung des Finanzamts M. vom 2.9.2015 auf 22.576,00 EUR beliefen und somit seit der Einleitung des Gewerbeuntersagungsverfahrens im März 2015 um mehr als 13.000,00 EUR gestiegen seien.
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