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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 1 B 1861/21   

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https://dejure.org/2022,8628
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 1 B 1861/21 (https://dejure.org/2022,8628)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.04.2022 - 1 B 1861/21 (https://dejure.org/2022,8628)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. April 2022 - 1 B 1861/21 (https://dejure.org/2022,8628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GKG § 19; VwGO § 55a Abs. 5 S. 3; VwGO § 81 Abs. 2; Nr. 9000 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (Kostenverzeichnis)
    Kostenerinnerung Dokumentenpauschale Abschriften Papierform elektronisches Dokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansetzen einer Dokumentenpauschale für die Fertigung von Abschriften in Papierform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Dokumentenpauschale für gerichtliche Ausdrucke von beA-Schriftsätzen!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    BeA-Schriftsatz: Gericht muss Kopierkosten für Papierabschriften selbst tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 1 B 1861/21
    vgl. dazu, dass es für die formwirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg keiner qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf: BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris, Rn. 5; dazu, dass für eine einfache Signatur die bloße Namensangabe im Dokument ausreicht: Schmitz, in: BeckOK, Posser/Wolff, VwGO, Stand: Januar 2022, § 55a Rn. 6 und 11, jeweils m. w. N.
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